Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Kündigung danach neuen Job bekommen nach 15 Monate (Gelesen: 1.739 mal)
Dachshund
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kündigung danach neuen Job bekommen nach 15 Monate
27.12.2017 um 05:33:42
 
Hallo Zusammen,

Danke Euch für das tolle Board. Ein Freund von mir aus Vietnam (im Folgenden A) hat folgendes Problem und ich denke ihr habt sicherlich eine Antwort dafür.

+ Im 09.2009 kam A nach Deutschland um zu studieren.

+ Im 09.2015 war A fertig mit seinem Studium (Bachelor und Master in Wirtschaftsinformatik).

+ Von 08.2013 bis 04.2016 beschäftigte A als Praktikant (8 Monate) und Werkstudent bei nur einer Firma B.

+ Von 05.2016 bis 08.2016 beschäftigte A als Vollzeitmitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag (EUR 40800 Brutto pa als Management Consultant) für B. Firma B ist auf seine Aufenthaltserlaubnis festgeschrieben für 2 Jahr. Sein Visum ist bis 03.2019 verlängert. Er hat die "Aufenthaltserlaubnis für die Jobsuche" noch nicht beantragt.

+ Im 08.2016 ist A heimgekehrt für sein Projekt und hat seine Arbeit in Firma B gekündigt. Aus dringlichkeitsgründen hatte A keine Chance seine Lage in ABH aufgeklärt. (I)

+ Von 08.2016 bis 11.2017 war A 3 mal wieder in Deutschland und hat versucht einen Termin bei der ABH seinen Sachverhalt zu schildern ohne Erfolg (vor Ort, telefonisch und per Email) (II)

+ Im 11.2017: C ist ein ehemaliger deutsche Kollege von A, er arbeitet zurzeit für Firma D. Aufgrund der guten zusammenarbeit mit A, C hat A an seinem Chef in Firma D verwiesen und eine Bewerbungsgespräch durchgeführt. A hat seinen Arbeitsvertrag von Firma D bekommen (60k Brutto pa als Management Consultant) und soll in 02.2018 mit dem neuen Job in Deutschland beginnen. Es liegt schon vor: Krankenversicherung, Mietvertrag für Wohnung, Arbeitsvertrag, Masterurkunde, Deutschkenntnisse C1.

Meine Frage nun ist:
(1) wenn A irgendwann einen Termin bei der ABH bekommt, was würde auf A zukommen?
(2) Kann A problemlos eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
(3) Soll A einem Anwalt für Ausländerrecht einschalten (Wegen I und II)?

Vielen Dank.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kündigung danach neuen Job bekommen nach 15 Monate
Antwort #1 - 27.12.2017 um 10:34:05
 
Ein guter Anwalt für Aufenthaltsrecht würde A raten, sich nicht unnötig das Leben schwer zu machen und ein neues Visum für die Einreise vom Heimatland aus zu beantragen. Denn I klingt schwer danach, als ob A aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausgereist ist, womit die bisherige AE erloschen ist und folglich wären die Einreisen bei II allesamt unerlaubt gewesen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kündigung danach neuen Job bekommen nach 15 Monate
Antwort #2 - 27.12.2017 um 10:40:59
 
Dachshund schrieb am 27.12.2017 um 05:33:42:
Im 08.2016 ist A heimgekehrt für sein Projekt und hat seine Arbeit in Firma B gekündigt

zu1: Er wird erklären müssen, warum er schon nach 4 Monaten den unbefristeten Job bei B gekündigt hat.
Er wird wohl auch erklären müssen, was so wichtig an dem *Projekt* in der Heimat war. Hier im Beitrag ist DAS das einzige, was unkonkret ist.
ABH sind auch schriftlich (mit Briefpost) erreichbar, es wird imho niemand glauben, dass er 3x vergeblich bei der ABH war.


Meine Fragen:
1.Wieso war er nach Abschluss des Studiums in 9.2015 noch Praktikant bei B, obwohl er doch schon vorher ca. 2 Jahre dort bei B als Werkstudent beschäftigt war ?
2. Warum und wann wurde sein Visum bis 3.2019 verlängert? Welches Visum?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dachshund
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kündigung danach neuen Job bekommen nach 15 Monate
Antwort #3 - 27.12.2017 um 13:51:12
 
KaGe schrieb am 27.12.2017 um 10:40:59:
zu1: Er wird erklären müssen, warum er schon nach 4 Monaten den unbefristeten Job bei B gekündigt hat.
Er wird wohl auch erklären müssen, was so wichtig an dem *Projekt* in der Heimat war. Hier im Beitrag ist DAS das einzige, was unkonkret ist.
ABH sind auch schriftlich (mit Briefpost) erreichbar, es wird imho niemand glauben, dass er 3x vergeblich bei der ABH war.

Meine Fragen:
1.Wieso war er nach Abschluss des Studiums in 9.2015 noch Praktikant bei B, obwohl er doch schon vorher ca. 2 Jahre dort bei B als Werkstudent beschäftigt war ?
2. Warum und wann wurde sein Visum bis 3.2019 verlängert? Welches Visum?


Danke Euch für die schnellen Antworten.
Zu 1. Eine genaue, ausführliche Erklärung/Timeline sieht so aus:
+ Von 10.2010 bis 09.2015: A hat sein Bachelor studiert und auch absolviert.
+ Von 08.2013 bis 03.2014: A hat bei B sein Praktikum gemacht.
+ Von 03.2014 bis 04.2016: A war bei B als Werkstudent beschäftigt.
+ Von 09.2015 bis 08.2016: A hat sein Master gemacht und absolviert. Der hat seine Masterarbeit bei B geschrieben.

Seine AE wurde aufgrund von seinem unbefristeten Vertrag bei B im 03.2016 erteilt:

"Beschäftigung als fachlicher Mitarbeiter im Bereich Consulting bei Firma B gestattet (Par. 19a AufgenthG i.V.m. Par. 2 Abs. 1 Nr. 2b BeschV, Inhaber der Blauen Karte-EU).
Nach zweijähriger Dauer dieser Beschäftigung ist die Beschäftigung jeder Art gestattet."

*was so wichtig an dem *Projekt* in der Heimat war*:
Das kleine Projekt, das er immer abends oder nachts während dem Studium daran gearbeitet hat, ein Teil davon wurde von Investoren investiert. Aus dem Projekt wurde eine Firma gegründet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kündigung danach neuen Job bekommen nach 15 Monate
Antwort #4 - 27.12.2017 um 14:10:07
 
[quote author=6F4A484358435E454F2B0 link=1514349222/3#3 date=1514379072]Nach zweijähriger Dauer dieser Beschäftigung ist die Beschäftigung jeder Art gestattet[/.quote]
Die 2 Jahre bei B hat er ja nicht.
Seine AE ist nicht mehr gültig seit 8.2016

Projekt---Ob Investoren oder Firmengründung---dürfte der ABH egal sein.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dachshund
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kündigung danach neuen Job bekommen nach 15 Monate
Antwort #5 - 27.12.2017 um 14:20:15
 
KaGe schrieb am 27.12.2017 um 14:10:07:
Nach zweijähriger Dauer dieser Beschäftigung ist die Beschäftigung jeder Art gestattet[/.quote]
Die 2 Jahre bei B hat er ja nicht.
Seine AE ist nicht mehr gültig seit 8.2016

Projekt---Ob Investoren oder Firmengründung---dürfte der ABH egal sein.


Danke, dann soll A einen Anwalt einschalten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kündigung danach neuen Job bekommen nach 15 Monate
Antwort #6 - 27.12.2017 um 16:13:27
 
Wozu einen Anwalt?

Er hat doch Anspruch auf die Blaue Karte mit 60k Netto. Er sollte das Visum zur Einreise aber vom Heimatland beantragen , seine AE ist nicht mehr gültig und er ist wohl seit 2016 mehrfach, Ich unterstelle mal unbeabsichtigt, "illegal" eingereist. Also einfach zur ABH gehen und sagen "Ich bin da und habe einen neuen Job, brauche AE" kommt wohl IMHO nicht so gut.

http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/anspruch.html
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dachshund
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kündigung danach neuen Job bekommen nach 15 Monate
Antwort #7 - 28.12.2017 um 04:57:28
 
okatomy schrieb am 27.12.2017 um 16:13:27:
Wozu einen Anwalt?

Er hat doch Anspruch auf die Blaue Karte mit 60k Netto. Er sollte das Visum zur Einreise aber vom Heimatland beantragen , seine AE ist nicht mehr gültig und er ist wohl seit 2016 mehrfach, Ich unterstelle mal unbeabsichtigt, "illegal" eingereist. Also einfach zur ABH gehen und sagen "Ich bin da und habe einen neuen Job, brauche AE" kommt wohl IMHO nicht so gut.

http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/anspruch.html


Danke für die Info.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema