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Dringend: Ablaufende AE -> Verlängerung AE oder Beantragung NE (Gelesen: 971 mal)
BMichael77
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dringend: Ablaufende AE -> Verlängerung AE oder Beantragung NE
03.12.2017 um 00:04:37
 
Hallo zusammen,

Nachdem meine Frau nach unserer Hochzeit eine AE mit drei Jahren Gültigkeit erhalten hat, läuft diese nun am Montag aus. Die ABH hat uns allerdings erst einen Termin am Mittwoch zukommen lassen. Dies erfolgt in Düsseldorf proaktiv durch die Behörde, so dass diese sich dem Umstand des ablaufenden Titels bewusst sein sollte. Mögliche Probleme aufgrund eines abgelaufenen Titels entgegenzuwirken, wollen wir am Montag schriftlich einen Antrag stellen. Die Frage, welche sich uns stellt ist, ob nur ein Antrag auf Verlängerung der AE eine fristgerechte Option ist, oder ob auch ein Antrag für eine NE (meine Frau erfüllt alle Voraussetzungen) zur Wahrung eines fristgerechten Antrages möglich ist.

Abschließend die Frage ob ein Antragsformular eines anderen Landkreises genutzt werden kann, da Düsseldorf nur Formulare für die AE zum Download bereitstellt.

Eckdaten:
Meine Frau ist Weissrussin und ist seit Okt 2014 dauerhaft in DE
Seit Anfang Dez 2014 mit AT, davor mit Schengen Jahresvisum
Wir haben einen Sohn, 8 Wochen alt und leben zusammen.

Danke Michael
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.12.2017 um 04:10:17
 
Der Antrag kann auch formlos sein, ein Antragsformular benötigst du nicht.

Beantrage einfach formlos die NE und hilfsweise die AE Verlängerung wenn es dir nur um die Fristwahrung geht. Den Rest klärst du dann am Teemin.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.781

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.12.2017 um 08:29:31
 
Steht auf der Einladung irgendwas über § 81 Abs. 4 AufenthG?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dringend: Ablaufende AE -> Verlängerung AE oder Beantragung NE
Antwort #3 - 03.12.2017 um 09:20:13
 
Selbst wenn das nicht draufsteht:
Versendet eine Behörde ungefragt eine Einladung oder einen Termin zur Antragstellung auf Verlängerung, der zeitnah *nach* dem Ablaufdatum des vorhandenen AT liegt, und man stellt seinen Antrag erst zu diesem Termin, dann will ich den sehen, der das als verspätete Antragstellung mit allen ihren Rechtsfolgen bezeichnen und das auch durchsetzen kann.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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