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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Dringend: Ablaufende AE -> Verlängerung AE oder Beantragung NE
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Beitrag begonnen von BMichael77 am 03.12.2017 um 00:04:37

Titel: Dringend: Ablaufende AE -> Verlängerung AE oder Beantragung NE
Beitrag von BMichael77 am 03.12.2017 um 00:04:37
Hallo zusammen,

Nachdem meine Frau nach unserer Hochzeit eine AE mit drei Jahren Gültigkeit erhalten hat, läuft diese nun am Montag aus. Die ABH hat uns allerdings erst einen Termin am Mittwoch zukommen lassen. Dies erfolgt in Düsseldorf proaktiv durch die Behörde, so dass diese sich dem Umstand des ablaufenden Titels bewusst sein sollte. Mögliche Probleme aufgrund eines abgelaufenen Titels entgegenzuwirken, wollen wir am Montag schriftlich einen Antrag stellen. Die Frage, welche sich uns stellt ist, ob nur ein Antrag auf Verlängerung der AE eine fristgerechte Option ist, oder ob auch ein Antrag für eine NE (meine Frau erfüllt alle Voraussetzungen) zur Wahrung eines fristgerechten Antrages möglich ist.

Abschließend die Frage ob ein Antragsformular eines anderen Landkreises genutzt werden kann, da Düsseldorf nur Formulare für die AE zum Download bereitstellt.

Eckdaten:
Meine Frau ist Weissrussin und ist seit Okt 2014 dauerhaft in DE
Seit Anfang Dez 2014 mit AT, davor mit Schengen Jahresvisum
Wir haben einen Sohn, 8 Wochen alt und leben zusammen.

Danke Michael

Titel: Re: Dringend: Ablaufende AE -> Verlängerung AE oder Beantragung NE
Beitrag von okatomy am 03.12.2017 um 04:10:17
Der Antrag kann auch formlos sein, ein Antragsformular benötigst du nicht.

Beantrage einfach formlos die NE und hilfsweise die AE Verlängerung wenn es dir nur um die Fristwahrung geht. Den Rest klärst du dann am Teemin.

Titel: Re: Dringend: Ablaufende AE -> Verlängerung AE oder Beantragung NE
Beitrag von Aras am 03.12.2017 um 08:29:31
Steht auf der Einladung irgendwas über § 81 Abs. 4 AufenthG?

Titel: Re: Dringend: Ablaufende AE -> Verlängerung AE oder Beantragung NE
Beitrag von Petersburger am 03.12.2017 um 09:20:13
Selbst wenn das nicht draufsteht:
Versendet eine Behörde ungefragt eine Einladung oder einen Termin zur Antragstellung auf Verlängerung, der zeitnah *nach* dem Ablaufdatum des vorhandenen AT liegt, und man stellt seinen Antrag erst zu diesem Termin, dann will ich den sehen, der das als verspätete Antragstellung mit allen ihren Rechtsfolgen bezeichnen und das auch durchsetzen kann.

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