Moin,
Soll die
AE nur verlängert werden oder hat sie (DU beantragst da ja nichts) eine
NE beantragt? Dann müsstet Ihr tatsächlich das Einkommen nachweisen.
Geht es nur um die Verlängerung der
AE, kannst Du Dir aussuchen, ob Du es eskalieren lassen willst. Manche/Viele zeigen die Belege vor, um Ruhe zu haben. Rechtmässig verlangt werden können sie aber nicht. Normalerweise ist das Thema bei Protest aber spätestens beim Vorgesetzten erledigt.
Aber wie gesagt, bei einer
NE sieht das ganz komplett aus.
Andre1981NRW schrieb am 10.11.2017 um 20:29:04:Bei dieser
ABH wird der Antrag vor Ort ausgefüllt und nicht mitgebracht bzw. per Post geschickt.
Vielleicht wurde Dir das gesagt aber den Antrag kann man auch immer schriftlich stellen, auch ohne Formular. Ist der nachweislich (Zeugen, Einschreiben usw.) fristgerecht eingegangen (d.h. vor Ablauf der jetzigen AE), gilt die Fiktion. Die jetzige
AE gilt damit weiterhin, bis über den Antrag entschieden wurde.
Die
ABH hat Kopien vom Pass und der
AE. Füe die neue
AE müsste Deine Frau natürlich nochmal hin.
Wenn es nur um die Verlängerung der
AE geht, würde ich Gehaltsbelege zwar mitnehmen aber in der Tasche lassen. Bescheinigung über den Orientierungskurs wird nachgeschickt, die
AE gibt es dann eben erst wenn der Schrieb da ist.
Insgesamt ist das aber alles unkritisch. Nur eine Frage wie viele Termine und wieviel Stress man sich macht oder machen möchte.
Denn:
Andre1981NRW schrieb am 10.11.2017 um 20:29:04:Am Telefon sagte mir der Mitarbeiter in recht unfreundlichem Tonfall, dass ich meine Gehaltsabrechnungen vorzulegen habe. Die Tatsache, dass ich deutscher Staatsbürger bin, wäre egal.
geht gar nicht. (Es sei denn, es geht um eine NE).
Das würde ich erstmal eskalieren lassen. Kann aber anstrengend werden.
Musst Du selber wissen, mit Vorlage der Gehaltsbescheinigungen wäre das Thema erledigt. Sofern das denn ausreichend ist...
Gruß,
Norbert