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Integrationskurs abgeschlossen. Verlängerung AT. (Gelesen: 2.563 mal)
Themen Beschreibung: Notwendige Dokumente.
Andre1981NRW
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10.11.2017 um 20:29:04
 
Hallo zusammen.

Meine Frau hat heute den Abschlusstest "Leben in Deutschland" absolviert.
Dort sagte man ihr, dass das Ergebnis frühestens in 5 Wochen per Post zugeschickt wird.
Ich habe jedoch bereits in der ersten Dezemberwoche einen Termin bei der ABH zur Verlängerung ihres AT gemacht.
Deutschtest für Zuwanderer hat sie mit B1 bestanden und das Zertifikat liegt vor.

Kann die Verlängerung des AT jetzt auf ein Jahr befristet werden, weil die Ergebnisse vom Test "Leben in Deutschland" noch nicht vorliegen und sollte ich den Termin verschieben? Der AT ist bis Mitte Januar 2018 gültig.

Am Telefon sagte mir der Mitarbeiter in recht unfreundlichem Tonfall, dass ich meine Gehaltsabrechnungen vorzulegen habe. Die Tatsache, dass ich deutscher Staatsbürger bin, wäre egal.

Bei dieser ABH wird der Antrag vor Ort ausgefüllt und nicht mitgebracht bzw. per Post geschickt.

Was würdet ihr raten? Gehaltsnachweise einfach nicht mitbringen?
Falls dann die Bearbeitung des Antrags verweigert wird, alles unter Zeugen in den Behördenbriefkasten? Dann müsste meine Frau ja auch ihren Pass und alten AT mit in den Umschlag legen.

Ich bin auf diese Behörde nicht gut zu sprechen.
Als ich mit Termin und Vollmacht den ersten AT für meine Frau abholen wollte, sollte ich in 4 Wochen wiederkommen weil ich angeblich keinen Termin hatte. Eine Beschwerde im Büro des Leiters sorgte dann dafür, dass mir der AT dennoch ausgehändigt wurde.

LG
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Antwort #1 - 10.11.2017 um 21:17:07
 
Moin,

Soll die AE nur verlängert werden oder hat sie (DU beantragst da ja nichts) eine NE beantragt? Dann müsstet Ihr tatsächlich das Einkommen nachweisen.

Geht es nur um die Verlängerung der AE, kannst Du Dir aussuchen, ob Du es eskalieren lassen willst. Manche/Viele zeigen die Belege vor, um Ruhe zu haben. Rechtmässig verlangt werden können sie aber nicht. Normalerweise ist das Thema bei Protest aber spätestens beim Vorgesetzten erledigt.
Aber wie gesagt, bei einer NE sieht das ganz komplett aus.

Andre1981NRW schrieb am 10.11.2017 um 20:29:04:
Bei dieser ABH wird der Antrag vor Ort ausgefüllt und nicht mitgebracht bzw. per Post geschickt.

Vielleicht wurde Dir das gesagt aber den Antrag kann man auch immer schriftlich stellen, auch ohne Formular. Ist der nachweislich (Zeugen, Einschreiben usw.) fristgerecht eingegangen (d.h. vor Ablauf der jetzigen AE), gilt die Fiktion. Die jetzige AE gilt damit weiterhin, bis über den Antrag entschieden wurde.
Die ABH hat Kopien vom Pass und der AE. Füe die neue AE müsste Deine Frau natürlich nochmal hin.

Wenn es nur um die Verlängerung der AE geht, würde ich Gehaltsbelege zwar mitnehmen aber in der Tasche lassen. Bescheinigung über den Orientierungskurs wird nachgeschickt, die AE gibt es dann eben erst wenn der Schrieb da ist.

Insgesamt ist das aber alles unkritisch. Nur eine Frage wie viele Termine und wieviel Stress man sich macht oder machen möchte.
Denn:
Andre1981NRW schrieb am 10.11.2017 um 20:29:04:
Am Telefon sagte mir der Mitarbeiter in recht unfreundlichem Tonfall, dass ich meine Gehaltsabrechnungen vorzulegen habe. Die Tatsache, dass ich deutscher Staatsbürger bin, wäre egal.


geht gar nicht. (Es sei denn, es geht um eine NE).
Das würde ich erstmal eskalieren lassen. Kann aber anstrengend werden.
Musst Du selber wissen, mit Vorlage der Gehaltsbescheinigungen wäre das Thema erledigt. Sofern das denn ausreichend ist...

Gruß,
Norbert

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Andre1981NRW
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Antwort #2 - 10.11.2017 um 21:44:26
 
Hallo,

es handelt sich nur um eine Verlängerung der AT. Meine Frau ist erst seit 11 Monaten hier.
Seitdem die Ersterteilung auch wie so oft hier beklagt auf ein Jahr befristet wurde ärgere ich mich einfach nur noch über diese Behörde.

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nixwissen
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Antwort #3 - 10.11.2017 um 22:29:38
 
Moin,

Dann beantragt explizit die AE für 3 Jahre, mit dem Vorbehalt, daß die Bescheinigung des O-Kurses nachgereicht wird.
(Warum dauert so ein banales Ding eigentlich 5 Wochen? Was machen die da in der Zeit?).
Wenn 3 Jahre beantragt sind und die ABH nur 1 Jahr geben will, muss sie das begründen. Lasst Euch nicht zu einem Antrag auf nur ein Jahr überreden.

Gruß,
Norbert
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Antwort #4 - 11.11.2017 um 06:18:11
 
Hi,

wir hatten die Prozedur erst vor 2 Monaten. Meine Frau  musste mitbringen.
-aktuelles, biometrietaugliches Passbild(nicht älter als 3 Monate)
-Pass
-Erteilungs- bzw. Verlängerungsantrag mit Nachweisen  wie bisher vorgesehen bzw. individuell vereinbart
-Fingerabdrücke wurden neu gemacht
-Gehaltsnachweis von mir oder meiner Frau
-Deutschzertifikat B1
-80€ für den neuen Aufenthaltstitel
Der neue Aufenthaltstitel(Ausweis) war innerhalb 4 Wochen fertig.
Beim abholen  musste meine Frau nur unterschreiben und das wars.
Aufenthaltstitel wurde für 2 Jahre verlängert.

Grüße Gerald
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Antwort #5 - 11.11.2017 um 15:08:54
 
Moin,

Auch Ihr hättet keine Gehaltsnachweise vorlegen müssen.

Gruß,
Norbert
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Antwort #6 - 11.11.2017 um 15:23:20
 
nixwissen schrieb am 10.11.2017 um 22:29:38:
(Warum dauert so ein banales Ding eigentlich 5 Wochen? Was machen die da in der Zeit?).

Was für eine Frage...
Wer ist "die da"?
Erkundige dich, wer es "macht", was der sonst noch so macht,  für wen er es macht und wer es dann prüft und dann noch, wer diese "Urkunden" schreibt, wer wieviele unterschreibt und wer sie letztlich verschickt.

Du bist in D, einig Zuständigkeits- und Bürokratenland.
Das wenigstens solltest du doch wissen, wenn du sonst nix weißt.

@TS
Die Verlängerung des AT hat nichts mit der Dauer der Vorlage des Ergebnisses zu tun.
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nixwissen
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Antwort #7 - 11.11.2017 um 16:03:57
 
KaGe schrieb am 11.11.2017 um 15:23:20:
Die Verlängerung des AT hat nichts mit der Dauer der Vorlage des Ergebnisses zu tun. 


Moin,

Willst Du damit sagen, der AT wird (um mehr als ein Jahr) verlängert, auch wenn das Ergebnis des Tests noch nicht vorliegt?

Gruß,
Norbert
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Antwort #8 - 11.11.2017 um 16:17:20
 
Nein, wenn ich das hätte sagen wollen, hätte ich es geschrieben.

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Antwort #9 - 11.11.2017 um 16:23:01
 
KaGe schrieb am 11.11.2017 um 16:17:20:
Nein, wenn ich das hätte sagen wollen, hätte ich es geschrieben.



Moin,

Was hast Du denn genau gemeint?
Die Dauer hat nichts mit der Verlängerung zu tun, schreibst Du.
Es wird verlängert, egal wann das Ergebnis irgendwann vorliegt oder wie?
Deine Aussage ist nunmal so zu verstehen, daß der AT verlängert wird, egal wann das Ergebnis vorliegt.

Gruß,
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Antwort #10 - 11.11.2017 um 16:32:01
 
nixwissen schrieb am 11.11.2017 um 16:23:01:
daß der AT verlängert wird

Guck doch nach, was der TS gefragt hat.
Und was ich dem TS schrieb.
Die Verlängerung des AT hat nichts mit der Dauer der Vorlage des Ergebnisses zu tun.
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Andre1981NRW
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Antwort #11 - 11.11.2017 um 16:46:55
 
Hallo,

dass ein Anspruch auf Verlängerung besteht, da unsere Ehe fortbesteht, ist mir klar.

Die Frage ist nur, ob der AT auf ein Jahr befristet werden kann, da bisher nur das Sprachzertifikat B1 vorliegt und noch nicht die Abschlussurkunde Integrationskurs. Diese wird sich mit dem Termin um einige Tage oder vielleicht eine Woche verschieben.

In diesem Fall würde meine Frau die Beantragung verschieben, bis das Abschlusszertifikat da ist. Wir wollen nicht jedes Jahr 100 Euro bezahlen.

An anderer Stelle habe ich gelesen, dass bei Ehen mit deutschem Ehepartner, wenn beide Sozialleistungen beziehen, der AT auch nur jeweils um ein Jahr verlängert wird. Ausserdem wird dann die NE verweigert.
Das trifft auf uns nicht zu.
Könnte die ABH argumentieren, dass ich nachweisen muss nicht vom Jobcenter zu leben, durch die geforderten Gehaltsnachweise z.B, oder ansonsten zwar den AT verlängern, aber nur ein Jahr?
Besteht Anspruch auf volle 3 Jahre?

LG
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Antwort #12 - 11.11.2017 um 17:37:18
 
Moin,

Was KaGe meint, habe ich immer noch nicht verstanden.

Zwischen AE und NE besteht ein großer Unterschied,
Bei der AE kommt es eigentlich nur auf die Ehe an.
Dein/Euer Einkommen spielt keine Rolle.
Wenn der Integrationskurs nicht abgeschlossen wurde, wird üblicherweise nur um ein Jahr verlängert. Das ist das einzige Druckmittel der ABH in Sachen I-Kurs. Ansonsten besteht eigentlich Anspruch auf 3 Jahre aber viele ABHen winden sich dabei. Mitunter kommt auch das Argument gesicherter LU aber das spielt bei der AE und ihrer Dauer wirklich keine Rolle.
Auch bei der Erstausstellung sollten 3 Jahre der Standard sein. Nur bei Verdacht auf Scheinehe sollten nur 12 Monate gegeben werden. Einige ABHen machen das aber immer noch von LU abhängig oder geben grundsätzlich nur 18 Monate (in HH seit über 10 Jahren so). Das ist alles rechtswidrig aber immer noch so Praxis.

Also, es besteht ein Anspruch auf 3 Jahre, wenn der I-Kurs bestanden ist und kein Scheineheverdacht besteht.
Beantragt das genau so. Dann müsste die ABH, wenn sie das ablehnen wollte, begründen. Gründe wären die verweigerte Integration (überspitzt, nur weil die Bescheinigung noch nicht da ist) oder Scheineheverdacht.
Deswegen auch schriftlich beantragen, wenn die ABH schon so borstig ist.
Zwischen "Gehaltsnachweis erforderlich" am Telefon sagen und diesen Unsinn schriftlich im Ablehnungsbescheid niederzulegen besteht eben noch ein Unterschied.

Für eine NE sind die Anforderungen komplett anders. Da müsst Ihr komplett die Hosen runterlassen und alles muss passen.
Oft/meistens reicht es dann auch schon für eine Einbügerung. Das tut sich nicht viel. Das Verfahren der EB ist allerdings etwas umfangreicher.
Für Deine Frau kommt das aber erst in gut zwei Jahren in Frage.

Gruß,
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Antwort #13 - 11.11.2017 um 18:51:38
 
Andre1981NRW schrieb am 11.11.2017 um 16:46:55:
In diesem Fall würde meine Frau die Beantragung verschieben, bis das Abschlusszertifikat da ist. Wir wollen nicht jedes Jahr 100 Euro bezahlen.


Macht es euch und der ABH doch einfach. Ich würde warten bis das Zerrtifikat da ist, sicherlich Ende Januar, bis dahin muss ein schriftlicher (formloser) Antrag vorliegen, damit sie in die Fiktion fällt.

Also im Dezember schriftlicher Antrag mit Bitte um Termin Ende Januar an die ABH. (Einschreiben mit Rückschein, Behördenbriefkasten oder Pförtner unter Zeugen (Nicht die Ehefrau oder Bruder)).

Der Brief beginnt mit Antrag....auf Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre

Begründung für den späten Termin liefern, also Warten auf den Nachweis für erflogreichen Abschluss für Integrationskurs. Ist für Januar bis März 2018 keine Auslandreise geplant ist das ganze IMHO unproblematisch.

Das mit dem Gehaltsnachweis musst du selber wissen, auch wenn Sie nur 1 Jahr bekommt. Erster Schritt wäre Fachaufsichtsbeschwerde an die Fachaugischtsstelle mit der Frage warum Sie nach §8 Abs 3 AufenhG sanktioniert wird, trotz erfolgreichen Integrationskurs. Die einjähirge Verlängerung dort ist klar als Sanktion formuliert.
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Andre1981NRW schrieb am 11.11.2017 um 16:46:55:
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