frisbeescheibe schrieb am 02.11.2017 um 16:56:27:Kann er denn mit Pass + UK Residence Card problemlos und vor allem ohne mich einen Flug Richtung UK boarden?
Ich habe im Netz Schauergeschichten über Fluggesellschaften gehört, denen dieses Dokument nicht bekannt war und die dann das Boarding verweigert haben. Wie kann man sich da schützen?
Hallo,
das sollte grundsätzlich völlig problemlos sein.
Und zwar aus folgenden Gründen:
1) Die Fluggesellschaft ist grundsätzlich u.a. aufgrund derer Pflichten bei der Personenbeförderung nur daran interessiert, dass eine gültige Aufenthaltserlaubnis/ -berechtigung / Visum etc. für den Zielstaat vorliegt.
2) Diese UK-Aufenthaltskarte stellt im UK den von der Fluggesellschaft geforderten "aufenthaltslegitimierenden" Nachweis für den Zielstaat dar.
Dessen Gülltigkeit für diesen Zweck kann durch jede Fluggesellschaft einfach im TIM (Travel Information Manual) verifiziert werden.
Es kann natürlich immer mal vorkommen, dass aus verschiedenen Gründen unrichtige Entscheidungen getroffen werden. Das sind jedoch absolute Einzelfälle.
Schützen kann man sich gegen mögliche falsche Entscheidungen durch Wissen um die rechtlichen Grundlagen, die man meinetwegen ja auch ausdrucken und vorweisen kann. Man kann solche Fragen auch rechtzeitig im Vorhinein mittels Kontaktaufnahme zur Fluggesellschaft klären, wenn man meint.
Daher sollten irgendwelche "Schauergeschichten im Netz" für vernunftbegabte Wesen zumindest keine Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage sein.
Du solltest deshalb aufgrund solcher dünnen "Referenzen" nicht den hier gezeigten simplen Vereinfachungsreflexen des Foristen mgb (s.u.) verfallen.
Zitat:...dass es für meinen Mann zweckmäßig wäre, den Fortbestand seines deutschen Aufenthaltstitels zu beantragen, damit er auch ohne mich in der EU reisen kann.
Das halte ich persönlich durchaus für zweckmäßig.
Gruß
mgb schrieb am 02.11.2017 um 00:25:28:Soll ich dir ein paar links liefern von Berichten von Leuten die trotz residence permit auf dem Weg zur ihrem Ehegatten die Einreise verweigert und 500 Euro abgeknöpft wurden?
"
Ein paar Links von von Berichten von Leuten" also.
Steinstarke Referenz.
Und die nimmst Du als Grundlage für die Feststellung, dass "
das bei der Bundespolizei auch nicht so bekannt ist", also grundsätzlich der
BPOL als Behörde?
Ich spare mir auf Dich bezogen die Wiederholung der von mir zuvor offensichtlich zutreffenden Kategorisierung.