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Nicht-EU Ausländer mit italienischen Aufenthaltstitel (unbefristet) in Dtl einreisen!? (Gelesen: 2.845 mal)
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i4a rocks!


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26.10.2017 um 16:48:00
 
Hallo Leute,

ein Bekannter von mir möchte mit seiner Familie nach Dtl. auswandern. Er ist verheiratet und hat zwei Kleinkinder. Er und die Kinder besitzen die italienische Staatsangehörigkeit. Die Ehefrau hingegen nur einen unbefristeten italienischen Aufenthaltstitel (Carta di Soggiorno di Familiare).

Was muss die Familie alles beachten? Der Vater wird voraussichtlich ab Dezember/Januar einer geregelten Tätigkeit nachgehen. Gedacht war eigentlich, dass die die Frau (spricht schon verständliches Deutsch) mit den Kindern schon vorher nach Deutschland kommt und sich hier anmeldet (auch die Kinder in der Schule bzw. Kindergarten) und sich eine Arbeitsstelle sucht und der Vater dann nachzieht.

Nun glaube ich, dass dies nicht so funktionieren wird, da sie ja keine deutschen Aufenthaltstitel besitzt und somit auch nicht hier arbeiten darf, oder irre ich mich? Mit der Carta di Soggiorno di Familiare darf sie hier nicht arbeiten, oder? Den deutschen  Aufenthaltstitel kann sie ja nur bentragen, wenn sie ihren Eigenbedarf sichern kann, aber das geht ja nicht, wenn sie nicht arbeitet. Ist das nicht ein Teufelskreis?

Wie sollte die Familie am Besten vorgehen?

Ich wäre euch echt dankbar, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet.

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reinhard
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Antwort #1 - 26.10.2017 um 16:54:48
 
Nachziehen darf nur der Italiener. Mit ihm (nicht getrennt) dürfen auch seine ausländischen Angehörigen (Ehefrau, Kinder) nachziehen.

Er muss also den Anfang machen, die anderen können mitkommen oder nachkommen. Aber vorher dürfen sie nur (bis zu 90 Tage) als Besucher hier sein, ohne zu arbeiten, ohne Leistungen zu beziehen.

Sie bekommen keinen Aufenthaltstitel, sondern eine Aufenthaltskarte als Angehörige eines Unionsbürgers.
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 26.10.2017 um 18:31:16
 
Vielen Dank reinhard!

Was ist, wenn der Italiener schon jetzt nach Dtl. kommt, sich hier anmeldet und die Familie auch direkt mitkommt, aber er die Arbeit ist in 2 Monaten aufnimmt. Könnte man die Aufenthaltskarte für die Ehefrau schon direkt beantragen oder muss der Italiener dafür erst arbeiten?
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reinhard
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Antwort #3 - 26.10.2017 um 21:40:32
 
Kann man direkt beantragen.

Die Ausstellung kann sechs Monate dauern. Solange hat sie nur eine Bescheinigung.
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Antwort #4 - 29.10.2017 um 11:01:14
 
Aber dann wäre der Lebensunterhalt doch nicht gesichert?

Sorry, wenn ich so "dumm" frage...
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Aras
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Antwort #5 - 29.10.2017 um 11:26:01
 
Es gibt so eine moderne Erfindung... nennt sich Banküberweisung. Kann der arbeitende Vater kein Geld seiner Ehefrau schicken?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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grisu1000
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Antwort #6 - 29.10.2017 um 20:51:33
 
Trigger schrieb am 26.10.2017 um 18:31:16:
Was ist, wenn der Italiener schon jetzt nach Dtl. kommt, sich hier anmeldet und die Familie auch direkt mitkommt, aber er die Arbeit ist in 2 Monaten aufnimmt. Könnte man die Aufenthaltskarte für die Ehefrau schon direkt beantragen oder muss der Italiener dafür erst arbeiten? 


Also warum mach Ihr es euch so schwer.

Die italienische Familie sucht sich eine Wohnung, ,meldet sich an und beantragt für die Ehefrau eine Aufenthaltskarte. Als Nachweis gibt er dort die Stellenzusage ab, wo er die Arbeit in 2 Monaten aufnimmt. Da sie eine Stelle sucht fragt man freundlich, ob sie die Bescheinigung bekommt, das alle Angaben zur Aufenthaltskarte gemacht wurden. Mit dieser Bescheinigung kann sie sich bewerben und eine Stelle annehmen (Eigentlich auch ohne, aber die Arbeitgeber wollen eben was sehen).

Anschließtend schickt man die Kinder zur Schule etc.

Und natürlich kann der Ehemann wieder befristet nach Italien reisen um dort noch alles Notwendige  zu erledigen. Da kräht kein Hahn nach und man muss es der ABH nicht direkt auf die Nase binden. Zudem hätte die Frau sowieso von den Kindern abgeleitete EU-Freizügikeit, aber warum soll man es komplizierter machen als es ist.
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mgb
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 29.10.2017 um 21:12:38
 
grisu1000 schrieb am 29.10.2017 um 20:51:33:
Da sie eine Stelle sucht fragt man freundlich, ob sie die Bescheinigung bekommt, das alle Angaben zur Aufenthaltskarte gemacht wurden.

Man könnte auch freundlich darauf hinweisen das der Gesetzgeber in Freizügigkeitsgesetz §5 die unverzügliche Ausstellung der Bescheinigung einfach so vorschreibt.
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Trigger
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i4a rocks!


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Antwort #8 - 30.10.2017 um 10:55:56
 
Vielen Dank für die Antworten!
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