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Arbeitsaufenthalt im Ausland mit deutscher Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 4.694 mal)
grisu1000
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Antwort #15 - 08.11.2017 um 01:29:39
 
nixwissen schrieb am 07.11.2017 um 20:47:27:
AE zum Kind und dann gleich wieder 6 Monate weg passt nicht so toll. Mal abgesehen davon, daß ich mir diese Zeit als Vater nicht entgehen lassen würde.


Ob das passt oder nicht ist eingentlich irrelevant. Entscheidend ist ob die ABH mitmacht. Ich würde das ganz offen mit der ABH besprechen. Weigert sich der Sachbearbeiter dann eine AE auszustellen oder vom Integrationskurs zu befeien enfach dann zum Jobcenter und ALG II beantragen. (wenn Ansspruch besteht). Das würde ich vor verlassen der ABH dem Sachbearbeiter auch offen sagen, ggf. überlegt er sich dann seine Entscheidung.

Und auch dem Sachberbeiter beim Jobcenter würde ich genau das gleiche erzählen. "Er möchte arbeiten, kann aber nicht, weil er dann keine AE bekommt oder wegen der Nichererfüllung des Integratinskurses sanktioniert wird". Manchmal funktionert der Behördenfunk zwischen Leiter Jobcenter und Leiter ABH ganz gut.
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KaGe
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Antwort #16 - 08.11.2017 um 10:54:45
 
nixwissen schrieb am 07.11.2017 um 20:47:27:
oder ihn einfach (erstmal) ignorieren.

Einfach den Platz ab 21.11. für den I-Kurs ignorieren, obwohl die Verpflichtung besteht--- das passt bestimmt nicht so toll.

Wo schreibt die TS, dass die AE zur Personensorge ausgestellt wurde?
Sie hatte es zwar eilig, meldet sich aber seit 29.10. gar nicht mehr. Scheint also nicht wirklich wichtig zu sein.

Dein Tip, doch einfach mit dem Baby für 6 Monate mit nach Barbados zu *gehen*--- kommt ganz toll. weinend

Deine Fantasie sei dir gegönnt, aber bitte dort, wo undwann sie hinpasst.
Hier passt das alles nicht so toll.
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lottchen
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Antwort #17 - 08.11.2017 um 11:52:28
 
beccerino schrieb am 29.10.2017 um 16:02:02:
Bevor er aber seine Aufenthaltserlaubnis verliert...


Das sagt ja wohl dass er eine hat bzw. zumindest eine beantragt ist. Wie soll das auch sonst gehen, wenn er seit 4 Monaten hier ist. Sonst wäre er ja illegal hier. Und wo soll sonst die Verpflichtung zum I-Kurs herkommen?

Es spricht auch niemand davon, den 21.11. zu ignorieren. Man kann schlicht und einfach Bescheid geben, dass man am Kurs nicht teilnehmen wird. Unter Umständen wird man trotzdem die Kosten oder einen Teil davon übernehmen müssen. Aber man wird ja wissen, was man bei der Anmeldung unterschrieben hat.

Solange sich die TE nicht mehr meldet können wir uns weitere Tipps auch sparen. Denkanstöße hat sie bekommen, jetzt muss sie selber zusammen mit dem Kindsvater entscheiden.

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nixwissen
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Antwort #18 - 09.11.2017 um 20:44:23
 
KaGe schrieb am 08.11.2017 um 10:54:45:
Einfach den Platz ab 21.11. für den I-Kurs ignorieren, obwohl die Verpflichtung besteht--- das passt bestimmt nicht so toll.

Wo schreibt die TS, dass die AE zur Personensorge ausgestellt wurde?
Sie hatte es zwar eilig, meldet sich aber seit 29.10. gar nicht mehr. Scheint also nicht wirklich wichtig zu sein.

Dein Tip, doch einfach mit dem Baby für 6 Monate mit nach Barbados zu *gehen*--- kommt ganz toll. weinend

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Moin,

Wo ist denn das Problem mit dem I-Kurs?
Natürlich sollte er den absagen aber was passiert dann? Die nächste AE wird nur für 1 Jahr verlängert. Mehr nicht.

Und warum nicht mit dem Baby nach Barbados? Wenn das so ein Traumjob ist, sollte dort ein Leben mit Baby auf gutem Niveau möglich sein.

Allerdings halte ich das je nach Job grundsätzlich für keine gute Idee, nach D übersiedeln zu wollen und dann gleich wieder für 6 Monate zu verschwinden.

Gruß,
Norbert
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Antwort #19 - 11.11.2017 um 15:50:26
 
KaGe schrieb am 08.11.2017 um 10:54:45:
Wo schreibt die TS, dass die AE zur Personensorge ausgestellt wurde?



Gleich im ersten Satz

Zitat:
Hallo zusammen,
mein Lebenspartner kommt aus Barbados und ist seit 4 Monaten in Deutschland seit unser Sohn geboren
wurde.


Kein Ehemann, sondern Lebenspartner uns in D seit Kind geboren...also FZF zur Personensorge für deutsches Kind!
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reinhard
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Antwort #20 - 12.11.2017 um 12:48:23
 
nixwissen schrieb am 09.11.2017 um 20:44:23:
Natürlich sollte er den absagen aber was passiert dann? Die nächste AE wird nur für 1 Jahr verlängert. Mehr nicht.


Warum sollte die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis denn verlängern? Er hat ein Visum, um sich ums Kind zu kümmern, bekommen. Dann ist er nach kurzem Aufenthalt in Deutschland wieder ausgereist.

Damit kann die Ausländerbehörde auch annehmen, dass sich der Zweck der Aufenthaltserlaubnis erledigt hat.

Wenn er sich sinnvoll um sein Kind kümmern will (Kinderarzt, Kindergarten, Kindergeburtstag), muss er etwas Deutsch können.
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nixwissen
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Antwort #21 - 12.11.2017 um 13:25:32
 
Moin,

Meine Aussage bezog sich nur auf den I-Kurs.
Daß die 6 Monate getrennt von dem Kind mit dem Zweck der AE nicht zusammen passen stimmt natürlich.
Gehen Mutter und Kind für die 6 Monate mit ins Ausland, sähe das aber doch anders aus.
Daß der I-Kurs nicht sofort gemacht wird ist ja erstmal nicht ungewöhnlich (wg. Arbeit).

Gruß,
Norbert
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Antwort #22 - 13.11.2017 um 11:12:47
 
Lassen wir doch der TS erst einmal Zeit alle eure Antworten zu lesen und die darin enthaltenen Nachfragen zu beantworten... Da sie seit 31.10.2017 um 14:45:57 nicht mehr online war hat sie die letzten 12 Beiträge noch gar nicht zur Kenntnis genommen...

Und außerdem verhindern wir, dass die Spekulationen ins Kraut schießen... Zwinkernd
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