Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Reisen mit Fiktionsbescheinigung oder Nationalpaß? (Gelesen: 939 mal)
traute
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 368

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reisen mit Fiktionsbescheinigung oder Nationalpaß?
29.10.2017 um 11:30:11
 
Ein Eritreer ist seit 1,5J. von seiner deutschen Ehefrau geschieden. Seit der Trennung hatte sie ihm bis heute das Umgangsrecht verweigert. Leider hat er während der Ehezeit (5J) nicht gewußt, dass er eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen konnte. Erst nach der Scheidung bekam er Kenntnis davon. Nun ist seine aktuelle Aufenthaltserlaubnis abgelaufen, und er bekam eine Fiktionsbescheinigung bis Feb. 2018. Kann er mit dieser und seinem Nationalpaß eine Reise nach Schweden antreten?
Zum Seitenanfang
  

TG
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.799

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung oder Nationalpaß?
Antwort #1 - 29.10.2017 um 11:39:55
 
traute schrieb am 29.10.2017 um 11:30:11:
eider hat er während der Ehezeit (5J) nicht gewußt, dass er eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen konnte. E

Sollte ja kein Problem sein, wenn er innerhalb der Ehezeit und nach der Scheidung stets gearbeitet und sich bestens integriert hat. Dann hat er ja einen eigenständigen Anspruch samt Voraussetungen auf eine Niederlassungserlaubnis erworben , §9 AufenthG.

traute schrieb am 29.10.2017 um 11:30:11:
Nun ist seine aktuelle Aufenthaltserlaubnis abgelaufen, und er bekam eine Fiktionsbescheinigung bis Feb. 2018. Kann er mit dieser und seinem Nationalpaß eine Reise nach Schweden antreten?

Wenn § 81 Abs. 4 AufenthG auf der FB angekreuzt ist, ja.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
traute
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 368

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung oder Nationalpaß?
Antwort #2 - 29.10.2017 um 12:56:10
 
Aras schrieb am 29.10.2017 um 11:39:55:
Sollte ja kein Problem sein, wenn er innerhalb der Ehezeit und nach der Scheidung stets gearbeitet und sich bestens integriert hat. Dann hat er ja einen eigenständigen Anspruch samt Voraussetungen auf eine Niederlassungserlaubnis erworben , §9 AufenthG.


Das ist das Problem. Er hat mangels Sprachkenntnissen keinen Job gefunden. Jetzt ist er in einer Umschulungsmaßnahme des JC.

Aras schrieb am 29.10.2017 um 11:39:55:
Wenn § 81 Abs. 4 AufenthG auf der FB angekreuzt ist, ja


da muß ich nachsehen.

Zum Seitenanfang
  

TG
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.799

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung oder Nationalpaß?
Antwort #3 - 29.10.2017 um 13:35:59
 
traute schrieb am 29.10.2017 um 12:56:10:
Das ist das Problem. Er hat mangels Sprachkenntnissen keinen Job gefunden.


Tja, dann wurde ihm zurecht keine Niederlassungserlaubnis erteilt. Er sollte also nicht die Schuld bei anderen suchen, sondern die Schuld bei sich selber suchen.

traute schrieb am 29.10.2017 um 12:56:10:
Jetzt ist er in einer Umschulungsmaßnahme des JC.

Nicht vergessen, dass er für bis zu drei Wochen Ortsabwesenheit beim JC eine Erlaubnis beantragen muss. Bei längerer Ortsabwesenheit wird ihm die Leistung eingestellt. Nicht dass er dann vorgibt, aus Unkenntnis das nicht gewusst zu haben und die Schuld bei dir dann sucht.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema