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Illegale Einreise Ehegattennachzug (Gelesen: 11.710 mal)
Cindy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.10.2017 um 00:06:39
 
Ich habe mit meinem Mann in Italien geheiratet. Ich bin deutsche er Drittstattler. Jetzt sind wir wieder in Deutschland und die ausländerbehörde sagt er soll ausreisen und wieder per Visum einreisen. Sein Asylantrag ist mittlerweile auch abgeschlossen. Gibt es Möglichkeiten dass er hier bleibt ohne auszureisen? Ich habe hier von EU recht was gelesen. Kann man das anwenden, da muss man nicht ausreisen und wieder einreisen ?
Lg
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Saxonicus
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Antwort #1 - 27.10.2017 um 00:19:28
 
Cindy schrieb am 27.10.2017 um 00:06:39:
Sein Asylantrag ist mittlerweile auch abgeschlossen.
Gibt es Möglichkeiten dass er hier bleibt ohne auszureisen?

Wenn der Asylantrag in seinem Sinne positiv beschieden wurde sollte es doch kein Problem geben.
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Cindy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.10.2017 um 00:24:39
 
Das ist er aber leider nicht. Er ist abgewiesen
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Saxonicus
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Antwort #3 - 27.10.2017 um 00:56:10
 
Dann muss er ausreisen und das normale Visumsverfahren vom Heimatland aus starten. Wenn er über einen Aufenthaltstitel in Italien verfügt, kann er das Visum auch dort bei der deutschen Vertretung beantragen.
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Cindy
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 27.10.2017 um 05:04:46
 
Und was ist wenn ich krank bin und mir ops bevorstehen?

Kann man nicht einen neuen asylantrag stellen ?

Oder vielleicht in einem anderen Land ?
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okatomy
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Antwort #5 - 27.10.2017 um 07:28:53
 
Cindy schrieb am 27.10.2017 um 05:04:46:
Und was ist wenn ich krank bin und mir ops bevorstehen?


Dann lässt du dich behandeln, gehst ggf. in Reha usw.

Zitat:
Kann man nicht einen neuen asylantrag stellen ?

Können schon aber wie erfolgsversprechend ist das denn ?? Wenn tatsächliche Asylgründe vorliegen sollte er gegehn die Ablehnung klagen.

Er würde außerdem einer Aufnahmeeinrictung zugeweisen und muss dann dort wohnen, ggf. weit weg von dir.


Zitat:
Oder vielleicht in einem anderen Land ?

Wenn du in ein anderes EU-Land auswanderst und dort wohnst und arbeitest fallt Ihr unter EU-Gesetzgebung ( Freizügigkeit) dann muss der Ehepartner nicht mehr ausreisen.

Nach 1 Jahr oder so kann man dann wieder nach Deutschland zurück kehren und profitiert weiter von der EU-Gesetzgebung.
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Cindy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.10.2017 um 07:43:31
 
Ich dachte eigentlich wenn ich krank bin und auf Hilfe von meinem Mann angewiesen bin darf nicht gehen. Sonderregelung ?

Mit einem neuem asyalantrag wäre er doch dann legal in deutschLand kann er dann nicht so mit ehegattennachzug zu mir kommen ?

Da werden wir deutschen aber ganz schön benachteiligt. Steht EU recht nicht über dem nationalem Gesetz ?
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okatomy
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Antwort #7 - 27.10.2017 um 07:53:25
 
Cindy schrieb am 27.10.2017 um 07:43:31:
Ich dachte eigentlich wenn ich krank bin und auf Hilfe von meinem Mann angewiesen bin darf nicht gehen. Sonderregelung ?


Allenfalls wenn du in fortgeschrittenem Stadium schwanger wärst von Ihm käme das in Betracht.

Zitat:
Mit einem neuem asyalantrag wäre er doch dann legal in deutschLand kann er dann nicht so mit ehegattennachzug zu mir kommen ?


Nur wenn sein Asylantrag diesmal positiv entschieden wird. Was vermutlich nicht passieren wird wenn Italien schon ablehnte.
Es kan auch sein dass man Ihn wieder nach Italien überstellt da die nach wie vor noch für Ihn zuständig sind.

Welche Staatsangehörigkeit hat er denn?

Zitat:
Da werden wir deutschen aber ganz schön benachteiligt. Steht EU recht nicht über dem nationalem Gesetz ?


Für die Ehegatten Deutscher gilt die nationale Gesetzgebung gemäß AufenthG.

Manche mögen es auch Inländerdiskriminierung nennen.

Die einzige Möglichkeit unter EU-Recht zu fallen ist die Ausübung der EU-Freizügigkeit in einem anderen Mitgliedsland.
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Cindy
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Antwort #8 - 27.10.2017 um 08:33:00
 
Er kommt aus Pakistan. Alles nicht so leicht. Da muss auch wieder geprüfte werden und Papiere legalisiert werden kostet nochmal 300 euro
Nein der asylantrag war in deutschland. Ich dachte als Asylbewerber ist man dann legal hier.
Es geht ja eigentlich nur um die legale einreise.

Ich nenne es auch inländerdiskriminierung. Die anderen brauchen keine a1 Prüfung was auch wieder Geld kostet und keine legale einreisen.

Aber bei risikoschwangerschaft darf er auch nicht gehen oder ?
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Antwort #9 - 27.10.2017 um 10:00:17
 
Cindy schrieb am 27.10.2017 um 08:33:00:
Ich dachte als Asylbewerber ist man dann legal hier. 

Aber sein Asylverfahren wurde doch mit *negativ* beendet.
d.h. er bekommt kein Asyl in Deutschland.
War er denn vorher in Italien? Oder warum habt ihr dort geheiratet?

Einen neuen Asylantrag stellen? Hier in D?
Aus welchem neuen Grund stellst du dir das vor?
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Cindy
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Antwort #10 - 27.10.2017 um 10:05:47
 
Wir haben da geheiratet und er hat dort kurzfristig gelebt.
Mir hatte damals mal eine von einer Beratungsstelle gesagt man könnte rein theoretisch ganz viele asyalanträge stellen.
Mir ging es ja nur darum ob er dann legal hier wäre. Und wir uns die ein und ausreise sparen könnten. Weil er unter Umständen dann vielleicht 1 jahr weg wäre  Griesgrämig
Er hat auch Angst dass ihm dort was passieren würde

Deswegen suche ich nach einer Lösung wie man das vielleicht anders hinbekommt
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Saxonicus
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Antwort #11 - 27.10.2017 um 10:17:46
 
Cindy schrieb am 27.10.2017 um 10:05:47:
Wir haben da geheiratet und er hat dort kurzfristig gelebt.

Mit welchen Aufenthaltstitel hat er in Italien gelebt ?
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Cindy
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Antwort #12 - 27.10.2017 um 10:26:45
 
Leider ohne aufenthaltstitel. Er hat nur so da gewohnt.
IcH weiß von  anderen die in Italien einen asylantrag gemacht haben, die vorher in Deutschland eine Ablehnung bekommen haben, dort dann ein Europapier bekommen haben. Mit dem durften die dann innerhalb Europas reisen aber nicht arbeiten. Würde mir so ein Papier helfen ?
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Antwort #13 - 27.10.2017 um 10:30:32
 
Um das ganze theoretische zu umschiffen und mir die Bewertung der ganzen spekulativen und ungenauen Angaben zu ersparen:

Was ich mir vorstellen kann, wäre erstmal eine Duldung bis zur Geburt, danach eine AE für die Personensorge zum Kind.

Argumente wären, dass der Vater eine Möglichkeit haben muss, bei der Geburt dabei zu sein. Danach liegt ja ein strikter gesetzlicher Anspruch vor, sodass eine AE erteilbar wäre. Außerdem: Bereits kurze Abwesenheiten eines Elternteils können bei Kleinkindern zu Traumatisierungen und später zu Verlustängsten führen.

Hierzu sollte die Identität feststehen und der Vater auch einen gültigen und anerkannten Reisepass besitzen. Sonst gibts höchstens Duldung nach der Geburt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Cindy
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Antwort #14 - 27.10.2017 um 10:39:21
 
Ok danke für die Info.  Siehst du sonst noch eine andere Chance hier zubleiben ohne die ausreise.
Manche bekommen doch auch eine aufenthaltsgenehmigung von der ausländerbehörde, obwohl sie auch illegal hier sind.
Haben die dann einfach nur Glück gehabt oder was haben die gemacht ?
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