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Namensangleichung nach Hochzeit (Gelesen: 1.501 mal)
Feuerfisch
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20.08.2017 um 14:01:35
 
Hallo miteinander,

habe mal eine Frage wegen wechsel des Namens.
Meine Frau kommt aus Kenya.

Meine Frau bekommt demnächst ihre neuen Aufenthaltstitel und davor wollten wir ihren Namen auf meinen Nachnamen umschreiben.Hochzeit war 2015.

Unser Standesamt sagt es müsste erst ein Nachname meiner Frau ausgewählt werden und dann kann man es zu meinen Namen umschreiben lassen,weil es in Kenya keine richtigen Nachnamen gibt sondern Namensketten.

Der Mitarbeiter der Ausländerbehörde meinte dagegen es müsste erst der Reisepass meiner Frau von der Botschaft oder Generalkonsulat in Kenya auf meinen Namen geändert werden und dann kann man den Namen in Deutschland angleichen können im Aufenthaltstitel.
Aber wegen meinen Namen dann im Reisepass müssten wir ein neues Visum beantragen,da meine Frau mit ihren alten Nachnamen mit FZF Visum nach Deutschland eingereist ist.

Hat das schon mal jemand durchgemacht oder kann uns helfen,weil wir wissen jetzt nicht wer Recht hat bzw. was stimmt.

Danke und Schöne Grüße    
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Aras
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Antwort #1 - 20.08.2017 um 14:11:12
 
Feuerfisch schrieb am 20.08.2017 um 14:01:35:
Unser Standesamt sagt es müsste erst ein Nachname meiner Frau ausgewählt werden und dann kann man es zu meinen Namen umschreiben lassen,weil es in Kenya keine richtigen Nachnamen gibt sondern Namensketten.

Sogenannte Angleichungserklärung. Google hilft weiter.

Feuerfisch schrieb am 20.08.2017 um 14:01:35:
Der Mitarbeiter der Ausländerbehörde meinte dagegen es müsste erst der Reisepass meiner Frau von der Botschaft oder Generalkonsulat in Kenya auf meinen Namen geändert werden und dann kann man den Namen in Deutschland angleichen können im Aufenthaltstitel.

Wenn auf der Aufenthaltserlaubnis euer Familienname geschrieben sein soll, dann müsste der Reisepass geändert werden. Wenn es sowas in Kenya nicht gibt, dann ist der Weg versperrt.
Dafür wird dann aber im Feld für Anmerkungen sinngemäß geschrieben stehen: "führt nach deutschem Recht den Namen Meier"


Feuerfisch schrieb am 20.08.2017 um 14:01:35:
ber wegen meinen Namen dann im Reisepass müssten wir ein neues Visum beantragen,da meine Frau mit ihren alten Nachnamen mit FZF Visum nach Deutschland eingereist ist.

Falsch. Die Person bleibt ja die gleiche. Nur ihr  Name ändert sich.

Du bist nicht der erste Fall. Eigentlich ziemlicher Normalfall.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Feuerfisch
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Antwort #2 - 20.08.2017 um 14:34:42
 
Hallo,

Aras,danke für dein Infos.

Ich muss mal in der Botschaft nachfragen ob es sowas gibt mit der Namensänderung im Pass.
Sollte es dies dann geben und der Reisepass meiner Frau ist dann noch auf ihren Namen bis dieser in Kenya geändert wird geschrieben und der Aufenthaltstitel auf meinen Nachnamen läuft kann dann eigentlich meine Frau nach Kenya und wieder zurück nach Deutschland reisen weil sie ja dann zwei verschiedene Namen führt.

Danke nochmal
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Feuerfisch
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Antwort #3 - 07.11.2017 um 00:57:38
 
Hallo mal wieder,

wir haben jetzt den Aufenthaltstitel (Ausweis) ändern lassen,aber zuvor noch den Nachnamen meiner Frau auf meinen vom Standesamt umschreiben lassen.
Jetzt meine Frage.
Im Ausweis steht ja noch der Nachname meine Frau und unten dann zugefügt.
Name nach deutschem Recht .......
Wie muss meine Frau jetzt immer unterschreiben, mit ihren oder meinen Nachnamen.

Danke und LG
Gerald
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grisu1000
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Antwort #4 - 07.11.2017 um 01:36:42
 
Feuerfisch schrieb am 07.11.2017 um 00:57:38:
Wie muss meine Frau jetzt immer unterschreiben, mit ihren oder meinen Nachnamen.


Im deutschen Rechtskreis mit den neuen Namen, nach dem Recht in Kenya mit ihren ehemaligen Namen.

Oder habt ihr die Namensänderung auch nach ihrem Heimatrecht gemacht oder wird dort anerkannt?. Also auch Ihren Pass ändern lassen, ggf über das Konsulats Keyas in Berlin? Wenn nein hat sie hinkende Namensführung, heißt sie hat je nach Rechtskreis einen anderen Namen.

Das ist bei binationalen Paaren durchaus nicht selten wenn sich die Partner nicht auf einen Namen einigen können, der in beiden Rechtskreisen möglich ist.
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Feuerfisch
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Antwort #5 - 07.11.2017 um 01:56:18
 

@grisu1000,

den Reisepass haben wir noch nicht ändern lassen nur den Aufenthaltstitel.
Aber wenn das mit dem Reisepass nicht unbedingt nötig ist,dann können wir das so lassen oder nicht?.

Danke und LG
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nixwissen
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Antwort #6 - 07.11.2017 um 19:49:15
 
Moin,

Mit Ausweis meinst Du den EAT?

Dann ist eigentlich nur die Frage ob Ihr den kenianischen Pass ändern lassen könnt, so ein Zusatz (ev. Stempel, so macht China das, "also known as Meier") reinkommt oder ob da gar nichts geht.

In D hat sie den deutschen Namen, die Erklärung beim Standesamt zählt, auf dem EAT steht es auch drauf, das sollte keine Probleme bereiten. Ob der kenianische Pass nun neu kommen kann, einen Stempel bekommt oder Kenia da gar nichts machen will.
Das ist wirklich nicht ungewöhnlich und es laufen viele mit allen Variationen davon herum.
Am einfachsten wäre der Stempel. Im Falle Chinas war das eine Sache von Minuten im Konsulat. Mehr wäre wohl gegangen (komplette Namensänderung in China) aber nicht hier im Konsulat. Hat aber auch so immer gereicht.
Ich denke aber selbst das ist nicht unbedingt nötig. Die ABH hatte damit ja wohl auch kein Problem.

Gruß,
Norbert

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