Hallo zusammen,
Ich bin seit vier Jahren in Deutschland (russischer Staatsbürger). Die ersten zwei Jahre habe ich eine private Sprachschule in Berlin besucht. Seit zwei Jahren bin ich Student an der Uni Potsdam, wohne aber in Berlin.
Meine Sprachkenntnis ist sehr gut, fast Muttersprachler, fast ohne Akzent.
ich mag auch leider mein derzeitiges Studium nicht und will die Uni wechseln.
Ich will unbedingt eine deutsche Staatsbürgerschaft schnellstmöglich bekommen.
1). Werden meine ersten zwei Jahre (als Sprachschüler) nach § 16b Abs. 1 für die Einbürgerung angerechnet?
2). wird meine Studienzeit komplett angerechnet, auch wenn ich die Uni wechsele und meinen Bachelor neu vom ersten Semester anfange (vielleicht in einem anderen Bundesland)? Also werden meine Studienjahre sowohl in der alten Uni als auch in der neuen dazugerechnet?
3). Ich spreche perfekt Deutsch. Wenn ich mich ein bisschen bemühe, kann ich eine Prüfung C2 bestehen. Wird die Zeit von 8 auf 6 Jahre reduziert? Einige denken, dass ich Deutsche bin oder dass ich hier geboren bin.
4). Kann mann einen Erhalt der
NE überspringen und einen Einbürgerungsantrag direkt nach 6 Jahren stellen, wenn ich zum Zeitpunkt der Antragstellung eine andere befristete
AE besitze (zwecks Arbeit oder Ehe)?
4.1). Wäre es auch ohne erfolgreichen Abschluss des Studiums möglich?
Danke im Voraus
MfG