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Famileinzusammenführung verhindern (Gelesen: 5.840 mal)
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i4a rocks!


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24.10.2017 um 14:00:39
 
Hallo liebes Forum,

Ich verfolge dieses Forum schon eine ganze Weile und muss erstmal ein großes Lob an Euch aussprechen! Ihr leistet tolle Arbeit!  Smiley

Nun kurz zu mir und meinem etwas konischen bzw abstrakten Hilfegesuch.

Ich bin 27 Jahre alt, lebe nun seit ungefähr 10 Jahren in Deutschland und bin Türke mit türkischem Pass und einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Der Großteil meiner Familie lebt in der Türkei.

Jetzt zu meinem Problem:
Vor 7 Monaten war ich zu Besuch bei meinen Eltern in der Türkei und da traf mich der Schlag. Meine Eltern hatten ohne mein Wissen eine Hochzeit für mich arrangiert!  weinend  ich musste eine Frau heiraten die ich vielleicht 1 mal in meinem Leben gesehen habe. Ich bin da aus der Nummer nicht mehr rausgekommen. Wegen der Famileinehre und so..
Ich muss dazu sagen dass ich hier in Deutschland eine tolle Freundin habe und echt glücklich bin, aber meine Familie akzeptiert das leider nicht.

Nun möchte meine Familie das diese Frau hierher kommt  Traurig   diese Frau macht momentan schon einen Deutschkurs. Ich bekomme die Krise und weiß nicht was ich machen soll.
Noch sind keine Papiere für ein Visum etc eingereicht.
Nun meine Frage: was kann ich machen, damit dieses Visum für diese Familienzusammenführung nicht gestattet wird?

Falls das Visum angelehnt wird, werde da nur ich hier in Deutschland über die Gründe und die Ablehnung informiert oder auch meine Familie in der Türkei?

Bitte helft mir.. ich weiß nicht mehr weitwr!

Vielen vielen Dank schonmal

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Aras
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Antwort #1 - 24.10.2017 um 14:22:25
 
Da du Türke bist, wird die zum Visumverfahren hinzugezogene für dich örtlich und sachlich zuständige Ausländerbehörde dich definitiv um Nachweise für Wohnraum und Einkommen bitten. Du kannst dann dabei äußern, dass du einen Familiennachzug ablehnst, da die Eheschließung dir aufgedrängt wurde. Dann wird die Zustimmung verweigert und deine Ehefrau bekommt einen Ablehnungsbescheid, worin dann geschrieben steht, dass du die Familienzusammenführung abgelehnt hast und darum das Visum nicht erteilt wird.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #2 - 24.10.2017 um 14:34:44
 
Wie willst Du aus dem Schlamassel raus kommen ohne Deiner Familie reinen Wein einzuschenken? Selbst wenn in der Ablehnung der Grund nicht explizit drinnen steht - Deine Frau wird sich doch bei der Botschaft nach dem Warum erkundigen oder remonstrieren oder Dich auffordern die Voraussetzungen zu schaffen, damit sie kommen kann.
Du kannst Deinen Job (so Du einen hast) hinschmeißen. Wenn Dein Einkommen nicht reicht kann sie nicht kommen. Aber das kann doch nicht das Ziel Deines Lebens sein von HartzIV zu leben? Wenn Du Pech hast und irgendein Verwandter / Bekannter aus D gibt eine VE ab, dann nützt nicht mal das was.

Reicht Dein Einkommen und Deine Wohnungsgröße sonst aus für 2 Personen? Dann gibt es keinen Grund, warum das Visum abgelehnt werden sollte. A1 wird sie ja wohl schaffen.

Du kannst ohne Zweifel verhindern dass sie ein Visum bekommt. Aber wie das gehen soll ohne dass Deine Familie den Grund dafür erfährt weiß ich nicht. Du bist 27. Wie kann man sich in dem Alter Ehre hin oder her zu einer Ehe überreden lassen? Wenn Du das Deiner Familie zuliebe getan hast wirst Du auch Deiner Familie zuliebe diese Ehe leben müssen. Kinder bekommen, das volle Programm. Willst Du das? Du solltest Dich bald entscheiden, was Priorität in Deinem Leben hat. Wenn das Deine Familie ist, dann laß die Frau einreisen und versuche, eine gute Ehe zu führen. Wenn Dir Dein Leben hier wichtiger ist und Deine Freiheiten, dann wirst Du Dich mit Deiner Familie anlegen müssen, zur Not auch mit ihr brechen und Dich am Besten gleich scheiden lassen. 
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Reyhan
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Antwort #3 - 24.10.2017 um 15:28:59
 
Ich kenne Familien ganz, ganz weit im Osten und selbst da ist es möglich vor einer Heirat zu widersprechen.

Auch Scheidungen sind möglich ! Zur Not und wenn es garnicht anders geht, gegen einen finanziellen Ausgleich.

Wenn ihr standesamtlich verheiratet seid, kommst Du aus der Nummer nicht mehr heraus. Alles andere wurde schon geschrieben.

Rede also mit Deinen Eltern...oder mit Deiner Frau !

Reyhan
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Alacrity
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Antwort #4 - 24.10.2017 um 15:39:00
 
Enjoy schrieb am 24.10.2017 um 14:00:39:
... ich musste eine Frau heiraten die ich vielleicht 1 mal in meinem Leben gesehen habe...

Das Visum dürfte nicht erteil werden, weil eine schutzwürdige Ehe offenbar nicht vorliegt.
Vielleicht gibt es auch eine gleichzeitige Befragung, dann antwortest du ehrlich, dass du deine Frau praktisch nicht kennst.

Das ganze erfordert dann nicht, dass du die Familienzusammenführung ablehnst. Du würdest ja gern, es ist aber leider einfach nicht möglich.
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frog
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Antwort #5 - 24.10.2017 um 15:42:34
 
lottchen schrieb am 24.10.2017 um 14:34:44:
Reicht Dein Einkommen und Deine Wohnungsgröße sonst aus für 2 Personen? Dann gibt es keinen Grund, warum das Visum abgelehnt werden sollte. A1 wird sie ja wohl schaffen. 

Doch ein Grund wäre z.B. wie von Aras vorgeschlagen die entsprechenden Nachweise bzgl. Sicherung d. LU und ausreichenden Wohnraum nicht vorzulegen.
Und auch an A1 scheitern manche Leute.

Lebensberatung erspare ich mir mal an dieser Stelle - dafür gibt es andere Foren.
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Antwort #6 - 24.10.2017 um 16:23:21
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten von euch! Ich habe dieser Hochzeit wiedersprochen, jedoch hatte meibe Familie alles schon organisiert..  weinend Bei uns zählt es leider nicht. Meine Eltern wurden so verheiratet, meine Groseltern, meine Geschwister etc..
Ja, wie schon gesagt.. ich werde nicht herumkommen meiner Familie reinen Wein einzuschenken, aber dafür brauche ich Zeit. Und das alles jetzt geht zu schnell..
Am liebsten würde ich der Ausländerbehörde sagen, dass ich es nicht möchte. Aber wenn dies dann im Bescheid für meine Familie steht, geht das nicht. Griesgrämig
Ich lebe momentan mit meiner Freundin in einer Wohnung. Ich werde wohl erstmal mit meinen Arbeitsstunden runtergehen.
Wisst ihr wieviel ich verdienen  (bzw.nicht verdienen) muss?

Werden diese zeitgleichen Befragungen immer vorgenommen?

Ich danke euch wirklich für die schnellen Antworten
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lottchen
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Antwort #7 - 24.10.2017 um 16:27:37
 
frog schrieb am 24.10.2017 um 15:42:34:
Doch ein Grund wäre z.B. wie von Aras vorgeschlagen die entsprechenden Nachweise bzgl. Sicherung d. LU und ausreichenden Wohnraum nicht vorzulegen.


Das bringt doch maximal ein paar Wochen Zeit. Das löst doch das Problem nicht. Antrag wird abgelehnt, Antragstellerin fragt bei der Botschaft nach was das Problem ist (falls das nicht auf der Ablehnung selber drauf steht) und fragt danach ihren Ehemann warum er die Unterlagen nicht eingereicht hat. Oder sie spricht mit ihren Schwiegereltern. So doof werden die ja wohl alles nicht sein, dass sie nicht kapieren, was hier los ist. Neuer Antrag wird eingereicht ....
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lottchen
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Antwort #8 - 24.10.2017 um 16:34:27
 
Du bist seit 7 Monaten verheiratet. und seitdem war es nicht möglich, die Situation aufzuklären? Wieviel Zeit denkst Du denn noch zu brauchen ehe Du Deinen Eltern reinen Wein einschenken willst? Wann macht Deine Frau ihre A1-Prüfung. Bevor das Zertifikat nicht vorliegt braucht der Antrag gar nicht eingereicht zu werden (kannst Du jedenfalls allen Beteiligten so sagen).

Wieviel Du verdienen musst das sagt Dir Deine ABH. Geh hin und laß Dich beraten. Grob gesagt 2x HartzIV-Satz + Miete = Gehalt bei Steuerklasse III. Freibeträge gibt es auch noch, die abgezogen werden.   

Will Deine Frau überhaupt nach D? Vielleicht könnte sie Deine Verbündete werden.
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Aras
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Antwort #9 - 24.10.2017 um 16:50:28
 
Wahrscheinlich ist der TE Kurde oder Türke aus einer dörflichen Gegend. Da ist es sogar üblich für die Familie der  Frau einen hohen Brautpreis zu zahlen. Kann auch sein, dass innerhalb der Verwandtschaft geheiratet wurd. Eine abgelehnte Frau innerhalb der Verwandtschaft kann da schon zum Zerreißen der Verwandtschaft führen.

Die Behörde ist aber für sowas nicht zuständig. Er kann nur äußern, dass er keinen Familiennachzug will und die Behörde muss es entsprechend dokumentieren.

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Antwort #10 - 24.10.2017 um 17:04:10
 
Enjoy schrieb am 24.10.2017 um 16:23:21:
Vielen Dank für die schnellen Antworten von euch! Ich habe dieser Hochzeit wiedersprochen, jedoch hatte meibe Familie alles schon organisiert..weinend Bei uns zählt es leider nicht. Meine Eltern wurden so verheiratet, meine Groseltern, meine Geschwister etc.. 



Moin,

Viel fällt mir da nicht mehr ein. Daß das in der Türkei noch so heftig ist schockiert schon. Daß Du das nach 10 Jahren in D so einfach mitgemacht hast aber auch.

Zwang muss nicht immer körperlich sein, von daher würde ich sagen das war eine Zwangsheirat.
Vielleicht verschafft Dir der Vorschlag von Alacrity noch am ehesten Zeit. Sag der ABH die volle Wahrheit und daß sie ablehnen soll. Und zwar nicht "er will es nicht" sondern "keine schutzwürdige Ehe" als Grund.
Wenn die Familie dann langsam kapiert was damit gemeint ist, hast Du auch gleich einen ersten Einstieg, ohne ihnen das gleich direkt sagen zu müssen.
Ob Du ihnen dann steckst, daß Du selbst die ABH dazu gebracht hast kannst Du dann immer noch entscheiden.
Erstmal scheitert die FZF aber nachhaltig an der ABH, weil sie es ... geahnt haben, immer überprüfen, was weiß ich.
Hier wird so eine arrangierte Ehe (Zwangsehe) nunmal nicht akzeptiert und das gilt inzwischen nunmal auch für Dich.

Wenn sie mit Ehre kommen, kannst Du ja mit der Situation in D kontern. Sich von den Eltern so die Frau aussuchen zu lassen macht einen in D zum Volltrottel. Da nimmt einen doch keiner mehr ernst.

Gruß,
Norbert
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Antwort #11 - 24.10.2017 um 17:08:48
 
Ich muss Aras recht geben.. wir sind Kurden ganz aus dem Osten der Türkei. Diese Frau ist eine Verwandte.  Schockiert/Erstaunt  ich habe meiner Familie gegenüber geäußert, dass ich diese Frau nicht möchte. Auch jetzt im Nachhinein, aber die meinen, dass es ein wenig Zeit brauch und ich das nach 7 Monaten nicht beurteilen könnte.. darum muss ich auf Zeit spielen bzw Evtl einen Weg finden, dass sie nicht hier herkommen kann. Dann hätte sich das Thema auf längere Sicht von alleine geklärt. Ich weiss, dass es für die westliche Welt achwer oder eher gar nicht nachvollziehbar ist. Für mich ist es mittlerweile auch furchterregend. Doch wenn ich jetzt die Scheidung einreichen würde, rollen Köpfe. Ich kann dies der Ausländerbehörde nicht mitteilen, wenn dies dann auf dem Ablehnungsbescheid steht, den sie in der Hand hat.
Ich muss dazu sagen, dass sie keine große schulische Ausbildung genossen hat. Sie kann lesen und schreiben und das war's dann auch, ich hoffe ja dass sie diesen Kurs nicht besteht.. obwohl man bei diesem ja nicht gerade hochintelektuell sein muss.
Sie hat jetzt mit dem Deutschkurs angefangen. - Hat mir zumindest mein Bruder erzählt. Ich habe keinen Kontakt zu ihr.
Wielange dauert denn dieser Kurs? 
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Antwort #12 - 24.10.2017 um 17:20:45
 
Die Befragungen werden nicht immer vorgenommen. Meist nur, wenn Verdacht auf eine Scheinehe besteht. Vielleicht kannst Du Deinen Bearbeiter bei der ABH da "hinschieben", dass diese Befragung stattfindet. Ihn "auf die Idee bringen". Vielleicht reichen ja Andeutungen von Dir (habe auf Wunsch der Familie geheiratet, wir haben momentan keinen Kontakt...) um ihn auf die Idee zu bringen. Die Befragung könnt ihr ja eigentlich gar nicht bestehen wenn ihr euch nicht kennt. Das wäre sicher der einfachste Weg für Dich. Dann entscheidest nicht Du, sondern die ABH.

Wenn Du nicht gerade in Berlin wohnst (wo es eh keine Termine gibt) - geh doch mal hin uns laß Dich beraten wegen der Voraussetzung für die FZF (Einkommen, Wohnungsgröße, KV usw.). Je nachdem wie das Gespräch läuft kannst Du Dich ja mit der einen oder anderen Frage "vorwagen" und Andeutungen fallen lassen.

Niemand kann Dir garantieren, dass dabei das gewünschte Ergebnis rauskommt. Aber es wäre eine Möglichkeit zu erreichen, dass sie (zumindest erst einmal) nicht herkommt.

Wie lange der Kurs dauert kann Dir hier niemand sagen. Normal, intensiv...3 Monate, 6 Monate...so in dem Zeitraum denke ich.


      
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Antwort #13 - 24.10.2017 um 17:25:33
 
Ihr seid super.. Vielen vielen Dank  Smiley
Das klingt nach einem guten Weg!
Kann man auch anonym einen Zettel bei der Ausländerbehörde abgeben, bei dem man den Verdacht auf eine Scheinehe oder Zwangsehe äußert? Muss die Ausländerbehörde dem nach gehen?

Weiss jemand wielange so ein A1 kurs dauert? Ich hab damals nur die Prüfung gemacht..
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Antwort #14 - 24.10.2017 um 17:26:38
 
Ah ok.. Liebes Lottchen.. Danke
Ich muss  Erstmal komplett lesen  Laut lachend
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