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Von der Arbeitsplatzsuche in NL zum Job in D mit Lücke (Gelesen: 1.331 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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20.10.2017 um 18:27:19
 
Moin,

Eine Dame aus China hat in NL wohl eine AE entsprechend des deutschen §18c zur Arbeitsplatzsuche nach ihrem Studium dort.
Nun könnte sie einen Job in D (!) antreten, der laut dem Arbeitsamt in D ausreichend bezahlt wäre.
Das Problem: Die AE in NL läuft Ende Oktober ab, der Job könnte erst 1.1.2018 angetreten werden.
Der LU ist dauerhaft gesichert.

Das sind vorerst leider erstmal alle Informationen die ich heute zwischen Tür und Angel mit Sprachschwierigkeiten bekommen habe.

Kann es klappen, daß sie nicht nach China muss um das Visum von dort zu beantragen?
Irgendwie ist sie ja mit der richtigen AE in NL, nur der Job ist in D.

1.
Sowas wie eine FB in NL und dann einfach nach D und hier die AE zum Job beantragen?
2.
Visum jetzt in der deutschen AV beantragen in der Hoffnung, daß sie vor Ablauf der AE in NL jetzt bald nach D einreisen kann und zwei Monate hier eine FB bekommt? (Ist vermutlich sowieso zu spät).
3.
Mit Arbeitsvertrag jetzt AE in der ABH in D beantragen und hoffen, eine FB für Nov. und Dez. zu bekommen.
Mit einer niederländischen AE  Zunge

Kommt mir alles etwas absurd vor.
Hat jemand ne Idee, wie man die Ausreise und Visumsbeschaffung in China vermeiden könnte?

Ich habe bereits geäussert, daß sie sich auf die Heimreise nach CN vorbereiten solle und auf keinen Fall den Aufenthalt überziehen darf.
Es wurde von der Idee geredet, jetzt einfach in D zu bleiben und Ende Dez. mit dem Arbeitsvertrag hier in der ABH aufzuschlagen. Leider ist da eine ziemliche Naivität am Start und deswegen wurde ich auch jetzt erst angesprochen.

Gruß,
Norbert

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nixwissen
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Antwort #1 - 21.10.2017 um 11:01:11
 
Moin,

Trifft hier vielleicht dieser Fall halbwegs?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1508403596/4#4
Allerdings geht es hier nicht um §28.
Die AE ist aus NL, besteht ein Anspruch in D auf die AE durch den Job? Dann wäre die ABH jetzt der richtige Ansprechpartner, oder?
Was ist mit der Lücke von 2 Monaten? Wie kann die überbrückt werden?
Es sollen die 2 Monate in China inkl. Flüge und Visumsbeschaffung vermieden werden.
Falls das nichts wird, wäre eine Vorabzustimmung der ABH möglich?

Gruß,
Norbert

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Antwort #2 - 21.10.2017 um 11:24:23
 
Wenn eine BC möglich ist, könnte ich mir das vorstellen, da man mit einem Schengenvisum auch eine BC beantragen kann. Da könnte ich mir auch eine FB zum überbrücken vorstellen.

Aber mit einem niederländischen D-Visum? Man kann keine Akte von der niederländischen Ausländerbehörde anfordern etc.. Kann mir also gut vorstellen, dass man auf ein Visaverfahren verwiesen wird.
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Antwort #3 - 21.10.2017 um 11:41:07
 
Moin,

Als Chinesin mit einem Schengenvisum eine BC bekommen? Ernsthaft?
Hat die BC diesbezüglich eine Sonderstellung?

Bringt hier aber nichts, das hat sie ja nicht.

Das mit der NL-AE ist eben das Problem.
Das ist kein Visum sondern (soweit ich es verstanden habe) eine AE, die unserem §18c entspricht, also 1 Jahr zur Jobsuche nach abgeschlossenem Studium in NL. Immerhin darf sie sich damit aber auch in D aufhalten.
Was ist daran schlechter als ein Schengenvisum, wenn sie jetzt damit in D wäre?

Edit:
Der Frager (Freund der Dame) wirft natürlich Visum und AE durcheinander, er ist selbst auch Chinese mit NE und gutem Job in D.

Gruß,
Norbert
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Antwort #4 - 21.10.2017 um 12:08:22
 


nixwissen schrieb am 21.10.2017 um 11:41:07:
Hat die BC diesbezüglich eine Sonderstellung?

Seite 4 unten:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/themen/migration/hochqualifizier...

nixwissen schrieb am 21.10.2017 um 11:41:07:
Bringt hier aber nichts, das hat sie ja nicht.

Ist ja Schengenfähig, also gleich zu setzen mit einem Visum Typ-C.
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Antwort #5 - 21.10.2017 um 13:25:58
 
Moin,

Ich liebe China...
Alles Anarchisten  Laut lachend

Neuigkeiten:
Es gibt gar keinen Job. Die Stelle wäre gefaket, Dame und Freund würden Steuern und Sozialabgaben inkl. AG-Anteil zahlen, nur damit sie hier bleiben kann.
Die NL-AE gilt zudem bis Ende Nov. und der 1.1.2018 wurde gewählt, weil der Spaß sonst zu teuer würde.
Ich bin jetzt etwas angefressen...

Zum Chinese New Year (Mitte Feb.) wollen sie sowieso nach CN und wenn mit der Familie alles passt dort heiraten. Beides Chinesen, da geht das ganz einfach.
Danach kommt sie per FZF nach D. Auch einfach, da er eine NE und guten Job hat.

Ich bin erschüttert, daß ihr Freund (mein Kollege) nach wohl gut 10 Jahren in D noch auf so eine ausgesprochene Scheissidee kommt.

Die ursprüngliche Fragestellung hat sich also komplett erledigt.

Gruß,
Norbert
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