Moin,
Eine Dame aus China hat in NL wohl eine
AE entsprechend des deutschen §18c zur Arbeitsplatzsuche nach ihrem Studium dort.
Nun könnte sie einen Job in D (!) antreten, der laut dem Arbeitsamt in D ausreichend bezahlt wäre.
Das Problem: Die
AE in NL läuft Ende Oktober ab, der Job könnte erst 1.1.2018 angetreten werden.
Der
LU ist dauerhaft gesichert.
Das sind vorerst leider erstmal alle Informationen die ich heute zwischen Tür und Angel mit Sprachschwierigkeiten bekommen habe.
Kann es klappen, daß sie nicht nach China muss um das Visum von dort zu beantragen?
Irgendwie ist sie ja mit der richtigen
AE in NL, nur der Job ist in D.
1.
Sowas wie eine
FB in NL und dann einfach nach D und hier die
AE zum Job beantragen?
2.
Visum jetzt in der deutschen
AV beantragen in der Hoffnung, daß sie vor Ablauf der
AE in NL jetzt bald nach D einreisen kann und zwei Monate hier eine
FB bekommt? (Ist vermutlich sowieso zu spät).
3.
Mit Arbeitsvertrag jetzt
AE in der
ABH in D beantragen und hoffen, eine
FB für Nov. und Dez. zu bekommen.
Mit einer niederländischen AE
Kommt mir alles etwas absurd vor.
Hat jemand ne Idee, wie man die Ausreise und Visumsbeschaffung in China vermeiden könnte?
Ich habe bereits geäussert, daß sie sich auf die Heimreise nach CN vorbereiten solle und auf keinen Fall den Aufenthalt überziehen darf.
Es wurde von der Idee geredet, jetzt einfach in D zu bleiben und Ende Dez. mit dem Arbeitsvertrag hier in der
ABH aufzuschlagen. Leider ist da eine ziemliche Naivität am Start und deswegen wurde ich auch jetzt erst angesprochen.
Gruß,
Norbert