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Au Pair möchte kündigen (Gelesen: 1.189 mal)
Themen Beschreibung: au pair möchte so schnell wie möglich aus Gastfamilie heraus
Peri
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Newbie
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Mainz, Germany
Mainz
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Au Pair möchte kündigen
24.10.2017 um 14:27:15
 
Guten Tag,

meine Freundin ist aus Japan und arbeitet bei einer Familie als Au-Pair. Von Anfang an arbeitet sie für ein au-pair deutlich zu viel. Überstunden sollen laut au-pair Vertrag, wenn möglich, mit Freizeit ausgeglichen werden, aber dies geschieht eher nicht. Sie ist schon längere Zeit unglücklich dort aber hat es bis jetzt weiter durchgezogen, da sie Deutschland als Land sehr gerne mag. Mittlerweile ist für sie das Verhältnis zu den Gasteltern aber so schlecht, dass sie absolut nicht länger dort bleiben möchte, sie vermeidet es sogar schon den entsprechenden Personen im Haus zu begegnen wenn möglich. Im Vertrag wurde eine Kündigungsfrist niedergeschrieben laut der die Kündigung zum Quartalsende auszusprechen sei und die gesetzliche Kündigungsfrist gelte. Das nächste Quartalsende ist nun aber weit weg und meine Freundin möchte weg von der Familie. Sobald sie das Thema versucht anzusprechen und nicht direkt klein beigibt wird ihr von einem Elternteil sofort mit Klage gedroht und dass sie vor Gericht gebracht wird und dafür gesorgt wird, dass sie Strafen zahlen muss, falls sie sich nicht an die Kündigungsfrist hält. Was kann man in dieser Situation machen?  Sie ist auch nicht über eine Vermittlung sondern privat zu der Familie gekommen.

für Rat und Hilfe danke ich allen im voraus.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.804

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.10.2017 um 14:40:30
 
Och wie süß: Strafen dafür dass man die Arbeitsleistung verweigert. Was soll denn die Strafe sein? Die Au-Pair erhält kein Gehalt sondern nur Taschengeld.

Sry, klingt für mich nach totalem Blödsinn. Wenn sie zeitnahr raus will, soll sie einfach eine Sonderkündigung erklären, hilfsweise eine ordentliche Kündigung zum nächsten Termin.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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dim4ik
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i4a rocks!


Beiträge: 892

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.10.2017 um 14:42:34
 
Peri schrieb am 24.10.2017 um 14:27:15:
Was kann man in dieser Situation machen?

Selbst den ersten Schritt machen und eine Klage beim Arbeitsgericht wegen Überstunden bzw. fehlender Möglichkeit, diese zeitnah abzubauen, einreichen. Dauer ungewiss, Ergebnis ungewiss.
Oder einfach der Empfehlung von Aras folgen.
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.10.2017 um 14:45:35
 
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind 4 Wochen zum 15ten oder Ende eines Monats. Ob bei so einem Vertrag, der ja maximal 1 Jahr laufen kann eine quartalsweise Kündigung tatsächlich vereinbart werden kann oder ob das nicht sittenwidrig ist kann ich nicht sagen. Sie kann auch kündigen und sich krank schreiben lassen. Das hilft den Gasteltern dann auch nicht weiter. Sie muss mit denen reden, zur Not mit Deiner Hilfe. Wie lange läuft denn der Vertrag noch? Hätte sie eine andere Familie, zu der sie wechseln könnte? Oder will sie so schnell wie möglich weg und wieder nach Hause fliegen?
Eine Ersatzfamilie wäre ja wohl das Erste. Vielleicht könnten die auch vermitteln bei der jetzigen Familie.
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Alacrity
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Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #4 - 24.10.2017 um 16:00:57
 
Strafe muss sie in keinem Fall befürchten. Wenn sie von heute auf morgen auszieht oder die Arbeit verweigert, kann es aber sein, dass die Familie verlangt, dass sie z. B. Kosten für eine Tagesmutter ersetzt.
Die gesetzliche Kündigungsfrist aus § 622 I BGB hat lottchen schon erwähnt, das kann sie machen und bis dahin macht sie nur noch Dienst nach Vorschrift.
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