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Aufenthaltsgenehmigung wurde erteilt ! (Gelesen: 1.446 mal)
Themen Beschreibung: Rückmeldung zu "Familienzusammenführung Ehegatte mit eur.Aufenthalt"t
Mogu
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i4a rocks!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung wurde erteilt !
19.10.2017 um 10:59:56
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1495284234

Guten Tag zusammen,

an dieser Stelle möchte ich noch einmal Bezug auf meinen im Mai eröffneten Thread nehmen. Die Aufenthaltsgenehmigung meines Mannes wurde aufgrund des  beschriebenen Sachverhaltes heute erteilt. Da mein Mann eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Spanien besitzt, war es möglich in Dänemark zu heiraten und ohne Ausreise in Deutschland die Familienzusammenführung/Ehegattenzuzug zu beantragen und genehmigt zu bekommen.

Vielen Dank für die Bereitschaft zur Diskussion und auch sehr guten Tipps, die ich hier bekommen habe. Weiter kann ich nur allen Menschen in ähnlicher Situation raten, sich zu erkundigen, wenn nötig sich einen Anwalt zu nehmen und die besserwisserischen Ratschläge einiger weniger hier,  auf Qualität und Inhalt hin zu überprüfen und sich dadurch nicht verunsichern zu lassen.

schöne Grüße
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M.A.G.S
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i4a rocks!


Beiträge: 144

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Antwort #1 - 19.10.2017 um 11:37:51
 
Hat also §39 Nr. 6 AufenthV in deinem Fall Anwendung gefunden?

Das würde mich interessieren. Wäre hilfreich wenn du es ein bisschen ausführen könntest.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Antwort #2 - 19.10.2017 um 11:48:53
 
Soweit ich das diesen Monat irgendwo gelesen habe:
Die Rechtstellung eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers ist gleich dem Besitzer einer Daueraufenthalt-EU. Darum würde man unter § 39 VI AufenthV fallen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 19.10.2017 um 14:28:06
 
Auf jeden Fall danke für die Rückmeldung, gerade angesichts der kontroversen Ansichten und Diskussionen erfahrender Foristen in den beiden ursprünglichen Threads...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Mogu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 19.10.2017 um 20:59:06
 
In der beigefügten Datei könnt ihr die Argumentation einmal nachlesen.
Die Echtheit und Gültigkeit der Daueraufenthaltsgenehmigung ist dann noch überprüft worden und damit wurde der Aufenthalt gewährt.
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