Guten Tag,
wenn ich eine Auskunft in folgendem Sachverhalt bekäme würde ich mich freuen. Es geht um einen Antrag auf Familienzusammenführung nach Hochzeit in Dänemark. Ich bin Deutsche.
Mein Mann, Staatsangehörigkeit Senegal, hat eine spanische Daueraufenthaltsgenehmigung. (Familiar Ciudano de la Union Permanente, Observaciones: Residente / Übersetzung Arbeitsrechtliche Aspekte oder Grund der Gewährung: Familienangehöriger Unionsbürger, Anmerkung: Ansässiger) gültig bis 2026.
Aus privaten und organisatorischen Gründen haben wir in Dänemark geheiratet.
Gesichert ist der Lebensunterhalt, nachgewiesen und vorgelegt
angemessener Wohnraum, nachgewiesen und vorgelegt
Deutschkenntnisse, A2, bestandene Prüfung von 2014 vorgelegt.
Krankenversicherung, Familienversicherungsschutz besteht, vorgelegt
Heiratsurkunde mit Apostille aus Dänemark vorgelegt
Die
ABH hat den Antrag angenommen mit der mündlichen Vorabinfo, es würde sowie abgelehnt. Mein Mann erhielt eine Fiktionsbescheinigung für 3 Monate. Er darf in Deutschland keine Arbeit aufnehmen oder sich selbstständig machen.
In einem Schreiben teilt die
ABH nun mit, dass die Ablehnung geplant sei, weil
1. keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachgewiesen seien
2. er ohne Visum nach Deutschland eingereist sei.
3. Ein Hinweis, dass eine Fristsetzung zur Ausreise geplant sei und bei Nichteinhaltung eine zwangsweise Abschiebung drohe.
Nun habe ich mir die entsprechenden Stellen der angegebenen Gesetze angesehen. Ich habe eine Frage dazu. Ich habe verstanden, dass die
ABH vor Erteilung eines nationalen Visums gefragt werden muss. Was ich nicht gefunden habe, ist ein Hinweis, dass man dazu zwingend wieder auszureisen muss, obwohl man sich legal in Deutschland befindet. Insbesondere vor dem Hintergrund der permanenten Aufenthaltsgenehmigung in Spanien.
Wenn ihr da Argumentationstipps hättet?
Vielen Dank schon mal im voraus