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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltsgenehmigung wurde erteilt !
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Beitrag begonnen von Mogu am 19.10.2017 um 10:59:56

Titel: Aufenthaltsgenehmigung wurde erteilt !
Beitrag von Mogu am 19.10.2017 um 10:59:56
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1495284234

Guten Tag zusammen,

an dieser Stelle möchte ich noch einmal Bezug auf meinen im Mai eröffneten Thread nehmen. Die Aufenthaltsgenehmigung meines Mannes wurde aufgrund des  beschriebenen Sachverhaltes heute erteilt. Da mein Mann eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Spanien besitzt, war es möglich in Dänemark zu heiraten und ohne Ausreise in Deutschland die Familienzusammenführung/Ehegattenzuzug zu beantragen und genehmigt zu bekommen.

Vielen Dank für die Bereitschaft zur Diskussion und auch sehr guten Tipps, die ich hier bekommen habe. Weiter kann ich nur allen Menschen in ähnlicher Situation raten, sich zu erkundigen, wenn nötig sich einen Anwalt zu nehmen und die besserwisserischen Ratschläge einiger weniger hier,  auf Qualität und Inhalt hin zu überprüfen und sich dadurch nicht verunsichern zu lassen.

schöne Grüße

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung wurde erteilt !
Beitrag von M.A.G.S am 19.10.2017 um 11:37:51
Hat also §39 Nr. 6 AufenthV in deinem Fall Anwendung gefunden?

Das würde mich interessieren. Wäre hilfreich wenn du es ein bisschen ausführen könntest.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung wurde erteilt !
Beitrag von Aras am 19.10.2017 um 11:48:53
Soweit ich das diesen Monat irgendwo gelesen habe:
Die Rechtstellung eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers ist gleich dem Besitzer einer Daueraufenthalt-EU. Darum würde man unter § 39 VI AufenthV fallen. 

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung wurde erteilt !
Beitrag von T.P.2013 am 19.10.2017 um 14:28:06
Auf jeden Fall danke für die Rückmeldung, gerade angesichts der kontroversen Ansichten und Diskussionen erfahrender Foristen in den beiden ursprünglichen Threads...

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung wurde erteilt !
Beitrag von Mogu am 19.10.2017 um 20:59:06
In der beigefügten Datei könnt ihr die Argumentation einmal nachlesen.
Die Echtheit und Gültigkeit der Daueraufenthaltsgenehmigung ist dann noch überprüft worden und damit wurde der Aufenthalt gewährt.

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=Scan_20171019_205129.pdf (71 KB | 144 )

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