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Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 4.592 mal)
lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #15 - 19.10.2017 um 10:45:01
 
KaGe schrieb am 19.10.2017 um 10:31:26:
Er kann doch dort rüber gehen, etwas Kontakt aufbauen, sich einfach so ganz freiwillig minimal nützlich machen, dort wird ihn niemand des Platzes verweisen.


Ganz so einfach ist das nicht. Was ist wenn er sich beim Laub harken ein Bein bricht? Er muss ja zumindest versichert sein. Außerdem könnte man ihm Schwarzarbeit unterstellen. Und bei Aufenthalt in einem Kinderdorf vermute ich mal, dass er auch ein Führungszeugnis braucht. Man wird niemanden in die Nähe von Kindern lassen, der nicht überprüft wurde. Wenn dort irgendein e.V. dahintersteht als Träger, dann könnte er einen Ehrenamtsvertrag unterschreiben. Darin könnte auch geregelt sein, dass er zumindest eine kleine Aufwandsentschädigung bekommt.
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Aras
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Antwort #16 - 19.10.2017 um 10:55:48
 
Bereits unbezahlte Praktika fallen unter dem Begriff der Erwerbstätigkeit.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #17 - 19.10.2017 um 12:56:15
 
Ehrenamtstätigkeit ist keine Erwerbstätigkeit
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Kumasa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 29.10.2017 um 17:08:39
 
Hallo danke nochmals allen für die vielen antworten , leider sind wir nicht näher in der ganzen geschichte gekommen . Ich weiß auch nicht mehr weiter , mein Mann hat jetzt seine Duldung verlängert bekommen und das nur für 2 wochen , die anwält versichert uns auch schon die ganze zeit das bis ende diesen jahres er seine aufenthaltserlaubnis bekommt aber wir haben schon alle hoffnung verloren . Wir beide sind fix und fertig , meine eltern haben uns auch angeboten bei der LU sicherung für ihn zu bürgen , ist so etwas möglich ? Ich danke nochmals allen für die lieben und hilfreichen antworten die ich hier erhalten habe , und hoffe ich nerve nicht mit meinen fragen  unentschlossen
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #19 - 29.10.2017 um 20:16:20
 
Kumasa schrieb am 29.10.2017 um 17:08:39:
Hallo danke nochmals allen für die vielen antworten , leider sind wir nicht näher in der ganzen geschichte gekommen . Ich weiß auch nicht mehr weiter , mein Mann hat jetzt seine Duldung verlängert bekommen und das nur für 2 wochen


Hat er denn bei der Ausländerbehörde inzwischen angekündigt, dass er freiwillig ausreist, wenn er eine Vorabzustimmung für das Visum bekommt?

Ihm fehlt ja im Wesentlichen das Visum aus Belgrad.

Ob sein Lebensunterhalt gesichert ist oder nicht, spielt für die Entscheidung keine Rolle, weil Du Deutsche bist. Eine VE wäre sehr gefährlich, weil er ja versucht, eine Reiseunfähgikeit nach Belgrad bestätigt zu bekommen. Wenn er das versucht, könnte er auch stationär zur Beobachtung in eine Klinik kommen, was nicht billig ist. So würden die Eltern die Kosten übernehmen, an der Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis ändert sich dadurch rein gar nichts, weil das keine Rolle spielt.
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Kumasa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 29.10.2017 um 23:02:05
 
Hallo Reinhard ,
Danke für die Antwort nein er war noch nicht bei der Ausländerbehörde . Es geht ihm auch sehr schlecht , aus dem Haus begibt er sich nur in meiner begleitung , aufgrund seines früheren lebens ist er sehr verstört davon abgesehen war er auch über ein halbes jahr in einer klinik und ist jetzt etwas besser drauf aber auch nicht ganz so recht . Das problem ist ja das er glücklich ist überhaubt von da unten weg gekommen zu sein geschweige denn wieder da hin zu reisen , wir wollen einfach nur anfangen zu leben und das er gleich hier bleiben kann weil er auch noch hier in regelmäßiger therapie ist und ihm das sehr hilft wieder normal am leben teilzunehmen . Wegen der VE war die frage , da ich jetzt hartz4 beziehe und die ausländerbehörde ständig von mir verlangt das ich lohnabrechnungen vorweisen soll etc die ich leider nicht habe da ich arbeitslos bin , er ist auch bei mir familienversichert , und es besteht eigentlich kein grund momentan wieder in die klinik zu müssen da er sich dort etwas stabilisiert hat. Was es die reise angeht bezüglich eventuell visum ist derzeit nicht möglich , auch aufgrund seines momentanen zustandes und des finanziellen , die ausländerbehörde hat auch bis jetzt nichts davon erwähnt wegen visum meine ich. Dort unten weis er nicht wohin er gehen sollte da er niemanden hat , auch kann ich mir die reise nicht für ihn leisten er bräuchte eine unterkunft verpflegung etc das kann ich nicht alles aufbringen und mitreisen sowieso nicht . Ich stehe vor einem berg von problemen und weis nicht weiter , dabei bin ich so glücklich das ich ihn kennengelernt habe und ein neues leben anfangen kann und er genauso , aber nichts geht vorran die anwältin beteuert das wir auf jeden fall eine aufenthaltserlaubnis bekommen , die ausländerbehörde wartet darauf wann er reisefähig ist , da versteht man die welt nicht mehr und beide parteien schweigen vor sich hin aber das wir beide leiden interessiert sie wenig und das in unserem rechtstaat wo jeder das recht hat zu leben , mir ist nur noch zum heulen zumute .
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Saxonicus
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Antwort #21 - 29.10.2017 um 23:58:22
 
Kumasa schrieb am 29.10.2017 um 23:02:05:
...und das in unserem rechtstaat wo jeder das recht hat zu leben 

Aber nur dann, wenn er sich an die bestehenden Gesetze hält und das hat er eben nicht getan.

Man kann sich aus den Gesetzen nicht nur das aussuchen was einen in den Kram passt, das was nicht gefällt ignorieren und dann noch erwarten, dass das alles so einfach hingenommen wird.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Antwort #22 - 30.10.2017 um 01:16:24
 
Moin,

Dein Text ist eine echte Qual zu lesen. Versuche es mal mit Groß- und Kleinschreibung und mit Absätzen.

Und sorry, bei allem Verständniss ist das sehr viel Gejammer, das nicht relevant ist. Es geht darum, ob er zurück muss oder nicht bzw. ob er eine AE bekommt.
Ob Ihr Euch die Reise leisten könnt oder nicht, ist ein verständliches Problem aber interessiert rechtlich nicht.
Du musst das einfach mehr trennen und verstehen, daß ein paar Dinge nicht viel miteinander zu tun haben.
Daß er aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Heimat reisen kann mag sein. Das ist dann eben so und dafür gibt es die Duldung.
Eine AE bekommt er nur deswegen noch lange nicht.
Daß Ihr Euch die Heimreise (noch dazu mit Deiner Begleitung) nicht leisten könnt ist Euer privates Problem. Ja, das mag ein Problem sein aber spielt rechtlich überhaupt keine Rolle.
Du musst das einfach trenne und die Probleme gezielter angehen oder sehen.
Wenn Du mit so einem geballten Gejammer (sorry, so liest sich das) bei der ABH vorsprichst, wird das nicht funktionieren.
Konzentriere Dich auf das Wesentliche, was hier für die ABH eine Rolle spielt.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Kumasa
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #23 - 30.10.2017 um 02:02:28
 
Ja mittlerweile wissen wir dass das hätte alles anders laufen müßen , aber jetzt ist es leider wie es ist , er hat in seinem Leid gehandelt wie jeder andere der um sein Leben bangt , und die behandlung in der Klinik hat er auch bitter nötig gehabt . Wir werden schauen das beste daraus zu machen , sie haben recht Gejammer bringt nichts und schafft das ganze auch nicht aus der Welt. Ich bedanke mich für die ganzen Antworten und ratschläge die ich hier bekommen habe , wünsche allen einen schönen Start in die neue Woche und verbleibe .
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