Hallo zusammen,
schon wieder habe ich eine Frage, wo ich Euer Verständnis brauche
Es geht nun um die maximale Besitzdauer einer Blauen Karte EU nämlich ob diese überhaupt gesetzlich begrenzt ist.
Die deutschsprachige Fassung des § 19a Abs. 3 AufenthG besagt:
Zitat:3) Die Blaue Karte EU wird bei erstmaliger Erteilung auf höchstens vier Jahre befristet. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrags weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich dreier Monate ausgestellt oder verlängert.
Die englischsprachige Übersetzung auf der selben Webseite ist aber mMn inhaltlich anders formuliert:
Zitat:The EU Blue Card shall be issued for a maximum period of four years from the date of initial issue. Where the duration of the employment contract is less than four years, the EU Blue Card shall be issued or extended for the period covering the employment contract plus three months.
Die letztere geht eher die Richtung, dass die BC höchstens für vier Jahre
ab dem Ersterteilungsdatum erteilt werden
soll, die deutschsprachige Fassung ist aber wortwörtlich so zu verstehen, dass die BC
bei der Ersterteilung und im Falle eines 4+-jährigen Arbeitsvertrags für vier Jahre erteilt
wird (also nicht "shall" a.k.a. dt. "soll") und danach um weitere vier Jahre bzw. um die Dauer des (neuen) Arbeitsvertrags zzgl. dreier Monate (je nach Dauer des Arbeitsvertrages) verlängert
wird (schon wieder keine Ermessenssache, sonder eine eindeutige Anweisung).
Im Art. 7(2) der Richtlinie 2009/50/EG ist die Rede von einer Standard-Gültigkeitsdauer, der zweite Satz wurde dabei unverändert im deutschen Nationalrecht übernommen:
Zitat:(2) Die Mitgliedstaaten legen eine Standard-Gültigkeitsdauer der Blauen Karte EU fest, die zwischen ein und vier Jahren liegt. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrags weniger als diese Dauer, so wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate ausgestellt oder verlängert.
Und jetzt meine zwei Fragen:
- ist die Gesamtbesitzdauer einer Blauen Karte EU tatsächlich auf insgesamt vier Jahre begrenzt?
- wäre eine Verlängerung der Blauen Karte EU nach Ablauf der ersten vier Jahre auf "unbefristet" rechtmäßig?
Bin gespannt auf Euer Feedback,
dim4k