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Fragen zum Visum (Heirat) (Gelesen: 2.616 mal)
Eimsbush
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.10.2017 um 16:07:55
 
Hallo
Ich wohne in Hamburg und mein Freund in Italien.
Er ist Senegalese, wir möchten Heiraten und haben
auch das O.K vom Standesamt bekommen, Termin haben wir auch. Nun ist es so das ich eine Verpflichtungserklärung brauche, da ich aber zurzeit aus Gesundheitlichen Gründen nicht Arbeiten, werde ich die wohl nicht bekommen, die von der Botschaft  meinte ohne die Erklärung kein Visum.  Es wäre besser wenn ich erst Heirate und dann die Familien zusammenführen beantrage (auch Lustig dazu braucht er ja das Visum )
Weil dann die Verpflichtungserklärung nicht verlangt wird. Stimmt das so? Was habt ihr für Erfahrungen?
Liebe Grüsse Daniela
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mgb
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 09.10.2017 um 16:58:32
 
Welche Aufenthaltsberechtigung hat dein Freund in Italien?
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 09.10.2017 um 17:17:40
 
Wenn Du im Ausland heiratest und er danach die FZF beantragt benötigst Du/er in der Tat keine VE. Dann ist Dein Einkommen nämlich unwichtig. Wenn ihr in D heiraten wollt beantragt er aber ein Hochzeitsvisum und dafür muss bis zur Hochzeit dann eben der LU gesichert sein. Sein jetziger Aufenthaltstitel in Italien erlaubt ihm nicht sich im Schengenraum frei zu bewegen, er benötigt ein Visum um Dich hier heiraten zu können? A1 hat er?
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mgb
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.10.2017 um 17:41:58
 
Welche Aufenthaltstitel aus Italien zur visafreien Einreise und Aufenthalt bis zu 90 Tagen nach der 90/180 Tagesregel berechtigen sind in Anlage 22 zum Visahandbuch (visakodex) definiert.
Ich sehe in Post 1 keinen Hinweis auf den Aufenthaltstitel.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 09.10.2017 um 17:56:39
 
Eimsbush schrieb am 09.10.2017 um 16:07:55:
Nun ist es so das ich eine Verpflichtungserklärung brauche, da ich aber zurzeit aus Gesundheitlichen Gründen nicht Arbeiten, werde ich die wohl nicht bekommen,

Die Verpflichtungserklärung kann auch von anderen Personen (Freunden, Eltern, Bekannten o.ä.) abgegeben werden.
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Petersburger
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Antwort #5 - 09.10.2017 um 18:51:07
 
lottchen schrieb am 09.10.2017 um 17:17:40:
Sein jetziger Aufenthaltstitel in Italien erlaubt ihm nicht sich im Schengenraum frei zu bewegen

Welcher italienische AT erlaubt ihm das nicht?

lottchen schrieb am 09.10.2017 um 17:17:40:
er benötigt ein Visum um Dich hier heiraten zu können?

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, wenn er einen italienischen AT besitzt?
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 09.10.2017 um 19:09:42
 
Das ist ja die Frage. Hat er einen italienischen AT und wenn ja warum kann er damit nicht nach D reisen? Und wenn nein, ist er Asylbewerber oder illegal in Italien? Bevor die TE das nicht beantwortet kann man nur spekulieren.
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blubb


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Antwort #7 - 09.10.2017 um 21:46:08
 
Eimsbush schrieb am 09.10.2017 um 16:07:55:
... wenn ich erst Heirate und dann die Familien zusammenführen beantrage...Weil dann die Verpflichtungserklärung nicht verlangt wird. Stimmt das so? 


Hallo,

das ist zutreffend, da Ihr dann ja schon (anders als bei einem Visum zur Eheschließung) verheiratet wärt und die FZF aufgrund eines grundgesetzlichen Anspruchs stattfindet.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Eimsbush
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Antwort #8 - 10.10.2017 um 06:57:09
 
Danke für eure Antworten.
Er hat leider nur Aufenthalt für Italien, er kann damit nicht nach Deutschland Reisen.
Kann tatsächlich jemand anderes die VE machen?
Daraufhin hatte mir die Botschaft nämlich keine Auskunft gegeben

=====

Wie der AT sich nennt weiss ich leider nicht, gemeldet ist er bei seiner Schwester , da er keinen Festen Job hat zur Zeit,  darf er sich nur kn Italien aufhalten
Liebe Grüße

Daddys' Änderung:
Folgepost (<<klick) angefügt, nutzt diese Möglichkeit um euren Thread übersichtlich zu halten... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 10.10.2017 um 08:24:03 von Daddy »  
 
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blubb


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Antwort #9 - 10.10.2017 um 10:20:50
 
Eimsbush schrieb am 10.10.2017 um 06:57:09:
Kann tatsächlich jemand anderes die VE machen?


Hallo,

ja, jeder, der entsprechend solvent und bereit ist, das damit einhergehende finanzielle Risiko einzugehen.

Gruß
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Eimsbush
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Antwort #10 - 10.10.2017 um 15:36:07
 
Lieben Dank
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