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Termin bei einer Ausländerbehörde machen? (Gelesen: 4.065 mal)
frog
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Antwort #15 - 23.10.2017 um 20:26:49
 
KaGe schrieb am 08.10.2017 um 14:06:46:
Kleiner Merksatz zum Umgang mit Behörden: Möglichst schriftliche Anträge stellen. Immer. Für jede Behörde.


Wohl richtig, hilft aber auch erst mal nicht wenn die Behörde nicht reagiert. Beispiel: Vor knapp 4 Wochen ist der AE Antrag meiner Frau bei der ABH zugestellt worden (lt. Sendungsverfolgung). Da im Anschreiben um eine Eingangsbestätigung gebeten wurde und natürlich bisher nichts dergleichen kam versuche ich seit einer Woche Kontaktaufnahme:
- eine Email: keine Reaktion
- ein Fax: keine Reaktion
- tägl. mehrfach und zu unterschiedlichen Zeiten versucht anzurufen: niemand geht ans Telefon
Ärgerlich
Dabei geht es nur um eine simple Auskunft. Wahrscheinlich hilft doch nur vor Ort aufzukreuzen.
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nixwissen
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Antwort #16 - 24.10.2017 um 00:07:12
 
Aras schrieb am 07.10.2017 um 14:38:42:
Im Grunde können nur fiskalische Gesichtspunkte eine Stadtverwaltung zum Umdenken bewegen. Bspw. wenn jeder Betroffene zulässige Untätigkeitsklagen einreichen würde, dann müsste die Stadt für jede Untätigkeitsklage bezahlen. Also kann die Stadt es sich selber ausrechnen, und sagen: wenn monatlich 1000 Untätigkeitsklagen eingereicht werden, dann kostet uns das so und soviel. Dafür können wir auch 20 Sachbearbeiter zusätzlich einstellen. 



Moin,

Da muss ich Dir eine Illusion zerstören. (Auch wenn ich zugegebenermassen keine Belege dafür habe).
Das wäre ja vernünftig, so zu denken aber das findet oft einfach nicht statt, denn es sind verschiedene Zuständigkeiten.
Bei einer Instanz wird nur auf die Personalkosten geschaut, es gibt ein Konzept ("ab sofort bearbeitet jeder SB 15% mehr") und es werden glorreich Personalkosten gespart.
Die Klagen werden woanders abgewickelt und bezahlt, das geht dem Personaleinsparer am Allerwertesten vorbei, ob das am Ende teurer wird.

Ist vielleicht etwas überzogen dargestellt aber bei jeder etwas grösseren Firma kann das schon in die Richtung gehen, bei Behörden und Verwaltung also erst recht.

Was tatsächlich was bringen kann ist, sich an seine Abgeordneten zu wenden, z.B. über Abgeordnetenwatch.de. Bzgl. EBH in HH vor einigen Jahren hat das wohl was gebracht, inkl. kleiner Anfrage im Senat usw. Da gab es eine Kampagne für Einbürgerung in HH und gleichzeitig war die mittlere Bearbeitungszeit 15 Monate. Ich und Andere haben irgendeine Grüne die auch für Immigration zuständig sein sollte angepiekt und da ist dann auch was passiert. Immerhin waren es bei meiner Frau dann "nur" 12 Monate und soweit ich weiss ist HH da inzwischen im Mittelfeld.

Gruß,
Norbert

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nixwissen
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Antwort #17 - 24.10.2017 um 00:22:38
 
Aras schrieb am 08.10.2017 um 14:29:07:
Möchte aber anmerken, dass das Klebeetikett einen Materialwert von ca. 80 Cent hat. Die elektronischeAufenthaltserlaunis hat einen Materialwert von ca. 29 €. 



Moin,

Hast Du da eine Quelle für diese Zahlen?
80 Cent für einen Aufkleber, auch wenn der Druck mit fälschungssicheren Merkmalen aufwändiger ist, ist schon üppig. Da müsste ja jeder Geldschein teurer sein. Also in der Herstellung Zwinkernd
29€ für so eine dusselige Karte - sowas kriegt aber auch nur der Staat mit seinen Strukturen hin. Das Ding ist nicht schlauer als eine Krankenkassenkarte, Herstellung vielleicht 5€ oder so.

Wo ist eigentlich der praktische Vorteil des EAT?
Als Ausweis nicht nutzbar, maschinenlesbar sind die Sticker auch. Bei neuem Pass braucht man auch einen neuen EAT.
Dafür etliche Wochen Wartezeit und zwei Termine statt einem.
Da müssen Siemens und T-Systems ihre Finger im Spiel haben, dann kommt sowas dabei raus.

Gruß,
Norbert
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Antwort #18 - 24.10.2017 um 00:39:12
 
eAT sind eine Umsetzung einer Unionsrichtlinie.

Zitat:
Zu Nummer 4 bis 6 (§§ 44, 44a und 45)
Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels macht eine Anpassung der für
Aufenthaltstitel geltenden Gebühren erforderlich. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus
dem deutlichen Anstieg der Produktkosten für einen elektronischen Aufenthaltstitel
als Vollkunststoff-Karte mit Speichermedium (Chip) im Gegensatz zu dem bisherigen
Aufenthaltstitel als Klebeetikett. Die Produktkosten für einen elektronischen Aufenthaltstitel,
die künftig an den Dokumentenhersteller abzuführen sind, belaufen sich auf
30,80 Euro (Klebeetikett bislang 0,78 Euro).

BR-Drucksache 264/11 Seite 22
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2011/0264-11.pdf

nixwissen schrieb am 24.10.2017 um 00:22:38:
29€ für so eine dusselige Karte - sowas kriegt aber auch nur der Staat mit seinen Strukturen hin. Das Ding ist nicht schlauer als eine Krankenkassenkarte, Herstellung vielleicht 5€ oder so.

Hab für die 29 € einfach den Preis für den Personalausweis zugrunde gelegt, da der Perso und die eAT vermutlich die gleichen Sicherheitsmerkmale und definitiv die gleichen Chips haben. Der Chip der Gesundheitskarte ist vermutlich nicht ansatzweise so gut wie der vom Perso/eAT
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #19 - 24.10.2017 um 04:27:39
 
nixwissen schrieb am 24.10.2017 um 00:22:38:
Wo ist eigentlich der praktische Vorteil des EAT?


Man muss seinen Nationalpass nicht ständig mitschleppen.
Was ganz praktisch ist, da der eAT ins Portemonnaie passt, der Pass aber nicht.
Und im Verlustfall entfällt ein ganz erheblicher Aufwand zur Wiederbeschaffung des Passes.

Denn entgegen Deiner Ansicht taugt der eAT bis zu einer bestimmte Schwelle sehr wohl als Identitätsnachweis. Weshalb man den Pass dann eben nicht mitschleppen muss.

Aber eigentlich ist dieser Teil der Diskussion auch etwas sinnfrei.

Gruß
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