Aras schrieb am 07.10.2017 um 14:38:42:Im Grunde können nur fiskalische Gesichtspunkte eine Stadtverwaltung zum Umdenken bewegen. Bspw. wenn jeder Betroffene zulässige Untätigkeitsklagen einreichen würde, dann müsste die Stadt für jede Untätigkeitsklage bezahlen. Also kann die Stadt es sich selber ausrechnen, und sagen: wenn monatlich 1000 Untätigkeitsklagen eingereicht werden, dann kostet uns das so und soviel. Dafür können wir auch 20 Sachbearbeiter zusätzlich einstellen.
Moin,
Da muss ich Dir eine Illusion zerstören. (Auch wenn ich zugegebenermassen keine Belege dafür habe).
Das wäre ja vernünftig, so zu denken aber das findet oft einfach nicht statt, denn es sind verschiedene Zuständigkeiten.
Bei einer Instanz wird nur auf die Personalkosten geschaut, es gibt ein Konzept ("ab sofort bearbeitet jeder SB 15% mehr") und es werden glorreich Personalkosten gespart.
Die Klagen werden woanders abgewickelt und bezahlt, das geht dem Personaleinsparer am Allerwertesten vorbei, ob das am Ende teurer wird.
Ist vielleicht etwas überzogen dargestellt aber bei jeder etwas grösseren Firma kann das schon in die Richtung gehen, bei Behörden und Verwaltung also erst recht.
Was tatsächlich was bringen kann ist, sich an seine Abgeordneten zu wenden, z.B. über Abgeordnetenwatch.de. Bzgl.
EBH in HH vor einigen Jahren hat das wohl was gebracht, inkl. kleiner Anfrage im Senat usw. Da gab es eine Kampagne für Einbürgerung in HH und gleichzeitig war die mittlere Bearbeitungszeit 15 Monate. Ich und Andere haben irgendeine Grüne die auch für Immigration zuständig sein sollte angepiekt und da ist dann auch was passiert. Immerhin waren es bei meiner Frau dann "nur" 12 Monate und soweit ich weiss ist HH da inzwischen im Mittelfeld.
Gruß,
Norbert