Hallo,
natürlich hat jedermann das Recht, für sich selbst Entscheidungen zu treffen. Das trifft auch für Au-pairs zu, die die Herbergsfamilie wechseln wollen. Man muss nur mit den Konsequenzen eigenen Handelns leben können und müssen [/Lebensberatung]
Der Punkt ist der, ob es Auswirkungen hat, haben kann und ggf. welche.
- Aufenthaltsrechtlich sehe ich keine Probleme, da Sie ja dem ursprünglich vorgegebenen Zweck, der Au-pair-Tätigkeit, auch weiterhin nachkommt. Ich sehe keinen rechtlich haltbaren Grund für eine
ABH, hier Probleme zu bereiten und würde mir keinerlei weitere Gedanken über das "äusserst unfreundlich" machen.
- Privatrechtlich kann es theoretisch mit der Au-pair-Vermittlung, die ja ihrerseits i.d.R. mit den Beherbergern auch Verträge eingeht, Friktionen geben. Da aber die Gründe für die Wechsel offensichtlich stichhaltig waren und auch offensichtlich vernünftig dokumentiert sind (->Attest), wird auch kein vorwerfbares vertragsbrüchiges Verhalten begründbar sein. Also auch hier keine unnötigen Gedanken verschwenden.
Fazit: Es ist ok, sich mal Gedanken dazu gemacht zu haben. Mehr Gehirnschmalz sollte man aber m.E. nicht mehr verschwenden.
Gruß