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Beitrag begonnen von Georg_KG am 05.10.2017 um 20:10:03

Titel: Au-pair
Beitrag von Georg_KG am 05.10.2017 um 20:10:03
Hallo allerseits,
ich habe folgende Frage: Ich habe einige Zeit in Zentralasien gelebt und gearbeitet. Aus dieser Zeit habe ich natürlich einige Bekannte. Eine mir bekannte Kirgisin ist seit März diesen Jahres zweckes Au-pair in München. Leider (wie ich immer wieder mitbekommen habe) gibt es bei den Au-pair Familien immer wieder (zu)viele schwarze Schafe, die die Au-pairs ausbeuten und schlecht behandeln (andersherum gibt es das natürlich auch). So war das auch in diesem Fall. Das Mädchen musste entgegen der vertraglichen Vereinbarung 12 Studen pro Tag arbeiten (laut Vertrag sind es nur sechs Stunden leichte Arbeiten) und zusätzlich in ihrer Freizeit das Haus hüten. Daneben wurde sie angeschrien und beleidigt. Nach einem Monat war sie psychisch schwer belastet und hatte sich entschieden, die Familie zu verlassen. Als die Gastfamilie davon erfuhr reagierte äusserst aggressiv und setzten sie spontan auf die Strasse. Glücklicherweise fand sich rasch eine neue Gastfamilie, diese war zwar auch nicht ideal, aber besser als die erste Familie. So blieb sie erstmal in dieser Familie für längere Zeit, doch es stellte sich heraus, dass sie allergisch auf den Hund der Gastfamilie reagierte. Sie ging zum Arzt, und der empfahl ihr die Familie zu wechseln, da sich sonst die Hundeallergie bis zu einem Asthma verschlimmern könnte. Nach längerer Zeit fand sich schliesslich eine dritte Familie, die nun endlich passte. Anfang Oktober zog sie dorthin um, und jetzt ist endlich alles gut. Allerdings war sie heute bei der Ausländerbehörde um sich umzumelden. Diese reagierte äusserst unfreundlich und beschwerte sich darüber, dass sie nun schon zweimal die Familie gewechselt hätte. Daher wollte ich vorsorglich fragen, wie hier die Rechtslage aussieht?!? Gibt es ein Recht auf einen Familienwechsel?!? Inbesondere, wenn das aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist...?!? Sie hat von ihrem Arzt ein Attest, indem ihr dringend empfohlen wird, in eine Familie ohne Hund/Haustiere zu wechseln, da sich die Allergie, wie gesagt, sonst zu Astmha verschlimmern könnte.... Das Problem ist auch, dass die erste Familie ihr böse mitgespielt hat, und sich beim Arbeitsamt über sie negativ geäussert hat, was sie erst kürzlich von den Agentur erfahren hat....  >:( >:( >:( Vielen Dank im Voraus für zahlreiche Antworten... :) :) :)

Titel: Re: Au-pair
Beitrag von T.P.2013 am 06.10.2017 um 01:20:55
Hallo,

natürlich hat jedermann das Recht, für sich selbst Entscheidungen zu treffen. Das trifft auch für Au-pairs zu, die die Herbergsfamilie wechseln wollen. Man muss nur mit den Konsequenzen eigenen Handelns leben können und müssen [/Lebensberatung]

Der Punkt ist der, ob es Auswirkungen hat, haben kann und ggf. welche.

- Aufenthaltsrechtlich sehe ich keine Probleme, da Sie ja dem ursprünglich vorgegebenen Zweck, der Au-pair-Tätigkeit, auch weiterhin nachkommt. Ich sehe keinen rechtlich haltbaren Grund für eine ABH, hier Probleme zu bereiten und würde mir keinerlei weitere Gedanken über das "äusserst unfreundlich" machen.

- Privatrechtlich kann es theoretisch mit der Au-pair-Vermittlung, die ja ihrerseits i.d.R. mit den Beherbergern auch Verträge eingeht, Friktionen geben. Da aber die Gründe für die Wechsel offensichtlich stichhaltig waren und auch offensichtlich vernünftig dokumentiert sind (->Attest), wird auch kein vorwerfbares vertragsbrüchiges Verhalten begründbar sein. Also auch hier keine unnötigen Gedanken verschwenden.

Fazit: Es ist ok, sich mal Gedanken dazu gemacht zu haben. Mehr Gehirnschmalz sollte man aber m.E. nicht mehr verschwenden.

Gruß

Titel: Re: Au-pair
Beitrag von PerikleZ am 06.10.2017 um 18:45:33

T.P.2013 schrieb am 06.10.2017 um 01:20:55:
- Aufenthaltsrechtlich sehe ich keine Probleme, da Sie ja dem ursprünglich vorgegebenen Zweck, der Au-pair-Tätigkeit, auch weiterhin nachkommt. Ich sehe keinen rechtlich haltbaren Grund für eine ABH, hier Probleme zu bereiten und würde mir keinerlei weitere Gedanken über das "äusserst unfreundlich" machen.

Das kann man so pauschal nicht sagen. Es hängt vielmehr von der Gastfamilie ab, da diese auch Voraussetzungen erfüllen muss. Ansonsten ist ein Wechsel der Gastfamilie grundsätzlich möglich - hätte aber sofort mit der ABH abgesprochen werden sollen, damit es eben nicht zu solchen Problemen wie jetzt beschrieben, kommt. Hinterher ist man wohl immer schlauer.

Dem Kern deines Beitrags stimme aber zu. Das Au Pair sollte im Regelfall (s.o. genannte Einschränkung) eine neue Aufenthaltserlaubnis bekommen können.

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