Das Problem ist ja eher, dass die Scheidung, sollte diese nicht anerkennbar sein, ja für Deutschland wirksam ist. Somit ist der Familienstand der Ehefrau für Deutschland "geschieden". Der Personenstand einer Person richtet sich aber nach der Staatsangehörigkeit. Also wird auf das türkische Recht verwiesen. Die Türkei erteilt Ehefähigkeitszeugnisse. Also soll sie ein türkisches Ehefähigkeitszeugnis beibringen. Das geht aber nur wenn sie in der Türkei auch als geschieden gilt. Sollte die Scheidung aber für die Türkei nicht anerkennbar sein, dann führt dies dazu, dass sie ein für sich gesehen wertloses Scheidungsdokument hat.
Dann gibts vier Optionen:
1. Sie lassen sich, wenn möglich, erneut in der Türkei scheiden.
2. Sie beantragt eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis, da das Ehefähgkeitszeugnis nicht beibringbar ist, weil die deutsche Scheidung nicht anerkennbar ist und sie in ihrem Recht auf Eheschließungsfreiheit aus Artikel 6
GG verletzt wird. Insbesondere wenn der jetzige Verlobte Deutscher ist, könnte die deutsche Scheidung noch stärkere Wirkung entfalten, als wenn es jetzt wieder ein türkischer Verlobter ist.
3. Sie lässt sich einbürgern mit der Folge, dass der Personenstand sich nach deutschem Recht richtet und durch die türkische Ausbürgerung ihr türkischer Personenstandsregistereintrag geschlossen wird.
4. Sie heiratet in Dänemark, das nur Ehehindernisse nach dänischem Recht prüft. Und ein deutscher Scheidungsbeschluss wird von Dänemark dank EU idR anerkannt.
Ich persönlich habe mit allen vier Lösungen kein Problem. Soll jeder machen was er will.
Für mich persönlich wäre aber die Anerkennung der Scheidung oder die erneute Scheidung in der Türkei die bevorzugte Wahl. Bevor ich mir weitere personestandsrechtliche Probleme aufhalse und dann sogar der Personenstand potentieller Kinder betroffen ist, würde ich das ganze erstmal lösen. Zumal die Scheidung von 2014 ist und man sich rechtzeitig hätte drum kümmern sollen.