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Scheidung in der Türkei (Gelesen: 1.639 mal)
Guelcihan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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18.09.2017 um 15:16:20
 
Hi, ich hoffe mir kann hier geholfen werden.
ich und mein ex Mann sind türkische Staatsbürger, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben. Wir haben uns Anfang 2014 scheiden lassen nach deutschem Recht. Da wir uns auch in der Türkei scheiden lassen müssen, habe ich meinen Onkel der in der Türkei Anwalt ist beauftragt die Scheidung dort anerkennen zu lassen. Das geht jetzt schon seit März. die Papiere wurden nach Deutschland geschickt und irgendwie hakt es hier und ich weiß nicht warum. Mein Anliegen ist, dass ich kurz vor einer neuen Heirat stehe und nicht heiraten kann wegen dieser Scheidung in der Türkei. Kann ich in Dänemark heiraten und mir das dann beim türkischen konsulat anerkennen lassen?

Vielen Dank im Voraus
Gulcin
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namaskaram
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 18.09.2017 um 16:05:09
 
Ist dein Verlobter auch Türke?
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Saxonicus
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Antwort #2 - 18.09.2017 um 18:07:28
 
Guelcihan schrieb am 18.09.2017 um 15:16:20:
Kann ich in Dänemark heiraten und mir das dann beim türkischen konsulat anerkennen lassen?

Das wird beim türkischen Konsulat dann wohl als Doppelehe bewertet (und somit kaum akzeptiert), wenn Deine deutsche Ehescheidung in der Türkei noch nicht anerkannt ist.
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Aras
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Antwort #3 - 18.09.2017 um 18:11:24
 
Die Anerkennung einer Scheidung erfolgt doch rückwirkend zur Rechtsgültigkeit der Scheidung... wie kann es dann eine Doppelehe sein?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #4 - 18.09.2017 um 19:02:32
 
Aras schrieb am 18.09.2017 um 18:11:24:
... wie kann es dann eine Doppelehe sein? 

Solange die deutsche Scheidung in der Türkei noch keine Anerkennung erfahren hat, gilt er dort noch als verheiratet.

Aras schrieb am 18.09.2017 um 18:11:24:
Die Anerkennung einer Scheidung erfolgt doch rückwirkend zur Rechtsgültigkeit der Scheidung...

Trotzdem würde ich erst dann heiraten, wenn ich die Anerkennung der Scheidung schwarz auf weiß in den Händen halte. Ob die Dänen die Eheschließung auch ohne entsprechende Unterlagen durchführen, weiss ich natürlich nicht.
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Aras
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Antwort #5 - 18.09.2017 um 19:11:06
 
Saxonicus schrieb am 18.09.2017 um 19:02:32:
Solange die deutsche Scheidung in der Türkei noch keine Anerkennung erfahren hat, gilt er dort noch als verheiratet.

Dort: Ja. Und?

Saxonicus schrieb am 18.09.2017 um 19:02:32:
Trotzdem würde ich erst dann heiraten, wenn ich die Anerkennung der Scheidung schwarz auf weiß in den Händen halte. 

Sonst?

Saxonicus schrieb am 18.09.2017 um 19:02:32:
. Ob die Dänen die Eheschließung auch ohne entsprechende Unterlagen durchführen, weiss ich natürlich nicht.


Kann ich Dir sagen: Die Dänen prüfen nicht ausländisches Recht sondern nur dänisches Eherecht. Die deutsche Scheidung ist somit für die Dänen wirksam, die TE hat somit den Familienstand geschieden. Das Standesamt würde die Ehewilligen verheiraten.
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blubb


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Antwort #6 - 18.09.2017 um 22:56:24
 
Eine Ausage der TE war:
Zitat:
Mein Anliegen ist, dass ich kurz vor einer neuen Heirat stehe und nicht heiraten kann wegen dieser Scheidung in der Türkei.


Sie kann offensichtlich in DEU nicht erneut heiraten (ohne dass hier näher erläutert würde, warum), weshalb sie Dänemark überhaupt erst ins Auge fasst.

Wenn ich diese Aussage und den Gesamtsachverhalt in die Bewertung mit einbeziehe, scheint mir in diesem konkreten Einzelfall die Antwort auf die jeweiligen Teilfragen eher zu sein:

Zitat:
Kann ich in Dänemark heiraten...

Das scheint mir zumindest fraglich, wenn es schon in DEU nicht gehen soll.

Zitat:
...und mir das dann beim türkischen konsulat anerkennen lassen?

Offensichtlich nicht, wenn schon die Scheidung dort nicht anerkannt wurde.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Antwort #7 - 18.09.2017 um 23:23:18
 
Das Problem ist ja eher, dass die Scheidung, sollte diese nicht anerkennbar sein, ja für Deutschland wirksam ist. Somit ist der Familienstand der Ehefrau für Deutschland "geschieden". Der Personenstand einer Person richtet sich aber nach der Staatsangehörigkeit. Also wird auf das türkische Recht verwiesen. Die Türkei erteilt Ehefähigkeitszeugnisse. Also soll sie ein türkisches Ehefähigkeitszeugnis beibringen. Das geht aber nur wenn sie in der Türkei auch als geschieden gilt. Sollte die Scheidung aber für die Türkei nicht anerkennbar sein, dann führt dies dazu, dass sie ein für sich gesehen wertloses Scheidungsdokument hat.

Dann gibts vier Optionen:
1. Sie lassen sich, wenn möglich, erneut in der Türkei scheiden.
2. Sie beantragt eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis, da das Ehefähgkeitszeugnis nicht beibringbar ist, weil die deutsche Scheidung nicht anerkennbar ist und sie in ihrem Recht auf Eheschließungsfreiheit aus Artikel 6 GG verletzt wird. Insbesondere wenn der jetzige Verlobte Deutscher ist, könnte die deutsche Scheidung noch stärkere Wirkung entfalten, als wenn es jetzt wieder ein türkischer Verlobter ist.
3. Sie lässt sich einbürgern mit der Folge, dass der Personenstand sich nach deutschem Recht richtet und durch die türkische Ausbürgerung ihr türkischer Personenstandsregistereintrag geschlossen wird.
4. Sie heiratet in Dänemark, das nur Ehehindernisse nach  dänischem Recht prüft. Und ein deutscher Scheidungsbeschluss wird von Dänemark dank EU idR anerkannt.

Ich persönlich habe mit allen vier Lösungen kein Problem. Soll jeder machen was er will.

Für mich persönlich wäre aber die Anerkennung der Scheidung oder die erneute Scheidung in der Türkei die bevorzugte Wahl. Bevor ich mir weitere personestandsrechtliche Probleme aufhalse und dann sogar der Personenstand potentieller Kinder betroffen ist, würde ich das ganze erstmal lösen. Zumal die Scheidung von 2014 ist und man sich rechtzeitig hätte drum kümmern sollen.
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