Erstmal müsst ihr euch einen Grund überlegen und eine Causalkette bilden, um überhaupt eine minimale Chance zu haben eine Visum / eine
AE zu bekommen!
"Umstände, die ein familiäres Angewiesensein
begründen, können sich nur aus individuellen
Besonderheiten des Einzelfalls ergeben (z. B.
Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit,
psychische Not). Umstände, die sich aus den
allgemeinen Lebensverhältnissen im Her-
kunftsland des nachziehenden Familienange-
hörigen ergeben, können insoweit nicht be-
rücksichtigt werden. Keinen Härtefall be-
gründen danach z. B. ungünstige schulische,
wirtschaftliche, soziale und sonstige Verhält-
nisse im Heimatstaat"
AVV zum Aufenthaltsgesetz 36.2.2.3
Welche
KV nimmt die Oma auf?