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Familienangehörige aus Kasachstan nach Deutschland bringen (Gelesen: 4.800 mal)
Themen Beschreibung: Familienangehörige aus Kasachstan nach Deutschland bringen
Ivan9761
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.09.2017 um 14:22:21
 
Hallo zusammen, wir möchten meine Oma aus Kasachstan nach Deutschland bringen und das für immer. Eine Bestätigung von der Karnkenkasse über die aufnahme der Oma habe ich schon vorliegen.
Nur das Ausländeramt will mir leider keine Info geben.
Kann mir bitte jemand HELFEN.
Was brauche ich alles ( Dokumente mässig ) und wo bekomme ich die her.
Bitte Bitte hilft mir.
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reinhard
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Antwort #1 - 08.09.2017 um 14:25:56
 
Das funktioniert nach § 36 Aufenthaltsgesetz. Guck es Dir mal an.

Sie beantragt ein D-Vium bei der Auslandsvertretung in Kasachstan, die Ausländerbehörde stimmt zu oder lehnt ab. Nachzuweisen ist eine außergewöhnliche Härte.

Die Ausländerbehörde lehnen entsprechende Visumanträge zu weit über 99 Prozent ab. Die meisten nennen nur normale Härte, wie sie für alle Omas in Kasachstan gilt. Das führt zur Ablehnung.
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Ivan9761
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 08.09.2017 um 16:00:39
 
bevor wir überhaupt in kasachstan ein visum beantagen können, müssen wir in deutschland alle unterlagen zusammen sammeln.

und mit denen muss die dann dort die ausreise aus kasachstan beantragen.

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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 08.09.2017 um 16:13:57
 
Erstmal müsst ihr euch einen Grund überlegen und eine Causalkette bilden, um überhaupt eine minimale Chance zu haben eine Visum / eine AE zu bekommen!

"Umstände, die ein familiäres Angewiesensein
begründen, können sich nur aus individuellen
Besonderheiten des Einzelfalls ergeben (z. B.
Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit,
psychische Not). Umstände, die sich aus den
allgemeinen  Lebensverhältnissen  im  Her-
kunftsland des nachziehenden Familienange-
hörigen ergeben, können insoweit nicht be-
rücksichtigt  werden.  Keinen  Härtefall  be-
gründen danach z. B. ungünstige schulische,
wirtschaftliche, soziale und sonstige Verhält-
nisse im Heimatstaat"
AVV zum Aufenthaltsgesetz 36.2.2.3

Welche KV nimmt die Oma auf?

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Saxonicus
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Antwort #4 - 08.09.2017 um 16:14:44
 
Ivan9761 schrieb am 08.09.2017 um 16:00:39:
mit denen muss die dann dort die ausreise aus kasachstan beantragen.

Wohl eher eine Einreiseerlaubnis (Visum) für Deutschland oder gibt es da in Kasachstan noch Ausreisebeschränkungen wie in kommunistischen Zeiten ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 08.09.2017 um 16:16:17
 
Welche Dokumente meinst du?

Du musst eine außergewöhnliche Härte nachweisen im Visa Antrag, siehe:
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/36.html


Und außergewöhnlich bedeutet dass es nicht reicht dass deine Oma eventuell alt und krank sein mag, denn das sind viele andere Omas in Kasachstan auch, was es gewöhnlich macht.

Es ist so wie @reinhard es sagt, es wird meist nicht möglich sein die Oma her zu holen.
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Ivan9761
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 08.09.2017 um 16:18:15
 
Die DAK,
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Ivan9761
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 08.09.2017 um 16:23:02
 
sie kann aus kasachstan ohne grosse probleme raus wenn:

- bescheinigung über Krankenversicherung
- wenn jemand finanziel für sorgen kann ( antrag erforderlich)
- dann noch was von der botschaft
- dann noch was vom ausländeramt
u.s.w

wenn dann ( deutschland zusagt )  kann wie mit der bewilligung in kasachstan ein ausreise visum beantragen und auch bekommen.
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okatomy
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Antwort #8 - 08.09.2017 um 16:39:43
 
Das stimmt nicht und Deutschland wird eben nicht zusagen da eine außergewöhnliche Härte nötig wäre.

Wer sagt dir sowas?
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deerhunter
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Antwort #9 - 08.09.2017 um 21:56:26
 
Ivan9761 schrieb am 08.09.2017 um 16:23:02:
wenn dann ( deutschland zusagt )


Deutschland wird aber zu 99,5% nicht zusagen...welche Gründe hat denn Oma? Was wollt ihr vorbringen?
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erne
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Antwort #10 - 08.09.2017 um 22:44:30
 
Ivan9761 schrieb am 08.09.2017 um 16:23:02:
sie kann aus kasachstan ohne grosse probleme raus wenn

...
das ist vllt ein Punkt

Ein ganz anderer und nicht ganz unwichtig ist, wie kann sie nach Deutschland *rein*.
Bitte diesen Punkt nicht übersehen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #11 - 09.09.2017 um 12:59:24
 
Zitat:
Eine Bestätigung von der Karnkenkasse über die aufnahme der Oma habe ich schon vorliegen.


Ist die Oma über 55 Jahre alt?
Mich wundert die Aussage der DAK?
Steht auf der schriftlichen Bescheinigung denn wirklich, dass die DAK eine über-55-Jährige, die noch nie Mitglied einer deutschen GKV war, aufnimmt?
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Ivan9761
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Antwort #12 - 10.09.2017 um 00:04:25
 
ja die DAK weiss das die Oma 76 Jahre alt ist und das Geburtsdatum steht auf der Bescheinigung.

Könnt Ihr mir bitte sagen welche Unterlagen ich brauche und von wo ich die bekomme.
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Aras
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Antwort #13 - 10.09.2017 um 00:26:33
 
Ist deine Oma Russlanddeutsche und geeignet als Spätaussiedlerin anerkannt zu werden?
Ist einer ihrer Kinder oder Enkelkinder Angehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU und leistet dieses Kinder oder Enkelkind Unterhalt an die Mutter/Oma?
Hat deine Oma ein Gebrechen? Ist sie pflegebedürftig? Gibt es keine geeignete pflegerische Einrichtung sich um die Oma zu kümmern? Gibt es eine entsprechende Einrichtung in Deutschland oder soll die Großmutter hier von der Familie gepflegt werden?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Holzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #14 - 10.09.2017 um 07:27:22
 
Wie mein Vorredner schon anmerkte, müsst ihr noch ein paar Fakten rausrücken wenn wir helfen sollen!

Was ist der Grund den ihr der ABH / AV präsentieren wollt, um für Oma eine AE / Visum zu bekommen??

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