Aras schrieb am 23.08.2017 um 22:16:26:Der Rechtsgrund für die Erteilung der
AE, die Ehe zum Brasilianer, ist ja entfallen.
Theoretisch müsste man prüfen ob sie die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis gem. § 26 IV
AufenthG erfüllt.
Für die erforderlichen Sprachkenntnisse kann man von einer Härte ausgehen, steht ja so in der
AVWV (irgendwo, bin zu faul um danach zu suchen). Wenn sie arbeitsunfähig ist (was ich bei 30 % irgendwie bezweifle), dann könnte man auch ggf. auf die anderen Voraussetzungen verzichten.
Offen gesagt ist mir das prüfen der Voraussetzungen zu müsig und auch weil der Rechtsgrund entfallen ist, bin ich garnicht sicher ob das ganze Sinn macht.
Ja, wie du gesagt hast ist der Rechtsgrund entfallen. Sie hatte von
März 2010 bis Oktober 2011 eine Duldung. Von Oktober 2011 bis November 2017 wurde ihr eine
AE gemäß § 25 (5)
AufenthG mit Vermerkung Beschäftigung nur mit Erlaubnis der
ABH, erteilt. Zum Intergrationskurs wurde ihr Vermerkt es sei nicht notwendig und keine Verpflichtung, kein Anspruch n. §44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
AufenthG.
deerhunter schrieb am 23.08.2017 um 22:21:25:Ich sehe hier keine humanitären Gründe...welche willst du geltend machen?
Sie ist nicht integriert (obwohl Sie 8 Jahre dafür Zeit hatte), liegt dem Sozialstaat auf der Tasche und hatte nur ene
AE aufgrund der Ehe! Nun, ohne Ehe, ist Sie wieder "Ausreisepflichtig" und sollte das Land verlassen! 30% Arbeitsunfähig haben viele und arbeiten trotzdem für ihren Lebensunterhalt! Hört sicher ehr nach Ausrede an!
Warum sollte der Steuerzahler für sie aufkommen? Diese Frage solltest du gut beantworten können!
PS: Bekommt Sie keinen Unterhalt?
Viele Möglichkeiten sehe ich da nicht!
Sie hat vom Hausarzt eine Bescheinigung bekommen, dass sie wegen Wundheilungsstörungen und Fehlsstellungen insgesamt vier korrigierende Re-Osteosynthesen durchgeführt worden sind, mit einem bis heute unbefriedigenden Gesamtergebnis.Und so mit aus medizinischer Sicht nicht arbeiten konnte und in der Zukunft auch nicht kann. Es ist sogar demnächst noch eine OP im Sicht.
Vom Spezialisten bekommt sie auch eine Bescheinigung.
Sie bekommt keinen Unterhalt. Es wäre aber Möglich eine Verpflichtungserklärung seitens einer Freundin von Ihr zu bekommen. Würde sowas Helfen?
Naja, wie gesagt während sie verheiratet war, hat sie nicht vom Amt gelebt, erst seit einem Jahr bezieht sie Geld.
Sie hat bis November eine
FB bekommen.
Im Allgemein was denkt Ihr so, hätte sie eine Chance oder sollte man lieber da einen Anwalt einschalten?