Donald Duck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Hallo, liebe Foristen,
ich habe mal eine Frage an die Experten unter euch bzgl. Voraussetzungen der Aufnahme eines Studiums in Deutschland.
Folgender Fall: Ein Bekannter meiner Gattin ist Grieche. Die Tochter seiner ukrainischen Freundin, die natürlich auch Ukrainerin ist, hat eine Zusage für einen Studienplatz an der Humboldt-Uni in Berlin. Die Tochter spricht nahezu perfekt Deutsch und möchte irgendwas mit Literatur studieren. Das tut aber wohl nix zur Sache. Wie auch immer, sie hat einen Studienplatz. Nun geht es um das Studentenvisum. Der Bekannte meiner Gattin bat sie, also meine Ehefrau, evtl. eine Verpflichtungserklärung für die o.g. Tochter zu übernehmen. Ich habe meiner Frau diesen Blödsinn zunächst einmal ausgeredet, denn man weiss ja nie... Soweit ich weiss, ist es doch ausreichend, ein Sperrkonto mit 8000 und ein paar Gequetschten Euro pro Jahr für das Mädel einzurichten, um ein Studentenvisum zu erlangen. Stimmt das? Wenn ja, wie kann man von der Ukraine aus ein Konto auf einer deutschen Bank eröffnen? Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Ist es notwendig, diese 8000 + X Euro jedes Jahr erneut auf ein Sperrkonto einzuzahlen? Wie kann man, wenn es doch ein Sperrkonto ist, monatlich an sein Geld kommen?
Wie verhält sich das mit einer evtl. Verpflichtungserklärung seitens meiner Gattin? Schätze mal, das Risiko eine solche Erklärung für jemanden, den man nicht kennt, einzugehen, ist nicht unbeträchtlich, oder?
Falls noch Infos benötigt werden, bitte nachfragen.
Vielen Dank schon mal im Voraus an alle.
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