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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Studium Deutschland Drittstaatlerin https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1503267880 Beitrag begonnen von Donald Duck am 21.08.2017 um 00:24:40 |
Titel: Studium Deutschland Drittstaatlerin Beitrag von Donald Duck am 21.08.2017 um 00:24:40
Hallo, liebe Foristen,
ich habe mal eine Frage an die Experten unter euch bzgl. Voraussetzungen der Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Folgender Fall: Ein Bekannter meiner Gattin ist Grieche. Die Tochter seiner ukrainischen Freundin, die natürlich auch Ukrainerin ist, hat eine Zusage für einen Studienplatz an der Humboldt-Uni in Berlin. Die Tochter spricht nahezu perfekt Deutsch und möchte irgendwas mit Literatur studieren. Das tut aber wohl nix zur Sache. Wie auch immer, sie hat einen Studienplatz. Nun geht es um das Studentenvisum. Der Bekannte meiner Gattin bat sie, also meine Ehefrau, evtl. eine Verpflichtungserklärung für die o.g. Tochter zu übernehmen. Ich habe meiner Frau diesen Blödsinn zunächst einmal ausgeredet, denn man weiss ja nie... Soweit ich weiss, ist es doch ausreichend, ein Sperrkonto mit 8000 und ein paar Gequetschten Euro pro Jahr für das Mädel einzurichten, um ein Studentenvisum zu erlangen. Stimmt das? Wenn ja, wie kann man von der Ukraine aus ein Konto auf einer deutschen Bank eröffnen? Vielleicht kann mir da jemand helfen. Ist es notwendig, diese 8000 + X Euro jedes Jahr erneut auf ein Sperrkonto einzuzahlen? Wie kann man, wenn es doch ein Sperrkonto ist, monatlich an sein Geld kommen? Wie verhält sich das mit einer evtl. Verpflichtungserklärung seitens meiner Gattin? Schätze mal, das Risiko eine solche Erklärung für jemanden, den man nicht kennt, einzugehen, ist nicht unbeträchtlich, oder? Falls noch Infos benötigt werden, bitte nachfragen. Vielen Dank schon mal im Voraus an alle. |
Titel: Re: Studium Deutschland Drittstaatlerin Beitrag von Aras am 21.08.2017 um 08:37:39
Eigentlich sind es jetzt ca. 8700-9000 €
https://www.deutsche-bank.de/pk/konto-und-karte/konten-im-ueberblick/internationale-studenten.html?tp=faqs&ae=1 Jedes Jahr muss die Summe nachgewiesen werden. Jeden Monat wird 1/12 der Sperrsumme für den Eigentümer freigeschalten. Also die Person kann davon Miete, KV etc. zahlen. |
Titel: Re: Studium Deutschland Drittstaatlerin Beitrag von okatomy am 21.08.2017 um 08:42:08
Bezüglich VE : Da hast du absolut Recht, für jemand unbekanntes sollte man das auf keinen Fall leisten, wenn das schief geht bedeutet das für Normalverdiener in der Regel den finanziellen Ruin.
Bezüglich Sperrkonto: Da müsste die deutsche Botschaft in der Ukraine der Antragstellerin Auskunft geben können, in der Regel läuft es wohl auf ein Konto bei der Deutschen Bank hinaus, die hat wohl auch ein Auslandsfilialnetz. Von dem Sperrkonto kann Sie dann jeden Monat einen Betrag X verfügen um Ihren Lebensunterhalt zu decken, nach 1 Jahr ist entweder eine Neue Einzahlung auf das Sperrkonto nötig oder die Studentin hat einen studentischen Nebenjob mit ausreichend Einkommen bis dahin gefunden. |
Titel: Re: Studium Deutschland Drittstaatlerin Beitrag von Saxonicus am 21.08.2017 um 10:26:57 okatomy schrieb am 21.08.2017 um 08:42:08:
....und eine Filiale in der Ukraine PJSC “Deutsche Bank DBU” Lavrska street 20 01015 Kiev UKRAINE Tel: +38 (044) 495-92 00 Fax: +38 (044) 494-4413 |
Titel: Re: Studium Deutschland Drittstaatlerin Beitrag von dim4ik am 21.08.2017 um 11:31:00 Donald Duck schrieb am 21.08.2017 um 00:24:40:
Siehe dazu § 68 AufenthG: Zitat:
Saxonicus schrieb am 21.08.2017 um 10:26:57:
Dies ist keine Filiale für Privatkunden, daher kann man dort u.a. kein Sperrkonto eröffnen. |
Titel: Re: Studium Deutschland Drittstaatlerin Beitrag von fab87 am 21.08.2017 um 11:50:06 okatomy schrieb am 21.08.2017 um 08:42:08:
Hat sie nicht. Je nach Land kann es aber über Auslandsr Repräsentanzen (sind keine Filialen!) abgewickelt werden. Ansonsten sollte es wie folgt beschrieben aus dem Ausland abgewickelt werden: https://www.deutsche-bank.de/pk/konto-und-karte/konten-im-ueberblick/internationale-studenten.html?tp=faqs&ae=1 Mehr nützliche Informationen: http://www.wien.diplo.de/contentblob/4003138/Daten/6120865/Merkblatt_Visum_Sperrkonto.pdf DIe meisten Informationen in dem Merkblatt sind wohl allgemeingültig, andere, wie etwa das mit der Beglaubigung ohne Terminvereinbarung, vermutlich nur für die herausgebende AV. Es ist aber auch über andere Banken möglich, etwa auch über Sparkassen. Die Googlesuche nach Sperrkonto fördert da einiges zu Tage. |
Titel: Re: Studium Deutschland Drittstaatlerin Beitrag von Donald Duck am 22.08.2017 um 11:19:35
Zunächst mal vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, mir Infos zukommen zu lassen.
Werde das so weitergeben. Mal sehen wie das wird. Falls noch weitere Fragen notwendig sind, melde ich mich und hoffe auch weiterhin auf eure Hilfe. Vielen Dank erst mal. D.D. |
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