aeolus schrieb am 17.08.2017 um 11:02:42:Iwie scheint mir es schwer zu sein, mit Nebenlesitungen jährlich ca. 14.000 Euro mehr zu verdienen. Aber wie @dim4ik schon geantwortet hat, wird m.E. lediglich Grundgehalt berücksichtigt.
Ich kann jetzt einfach kontern mit der Frage ob du dir sicher bist.
Was ist denn Gehalt?
Das
BAMF schreibt:
Zitat:Werden Zuschläge, z.B. Weihnachtsgeld, für das Mindestbruttojahresgehalt angerechnet?
Zum Teil sind Zuschläge zum Bruttogehalt anrechenbar. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie mit einem Mindestbetrag im Arbeitsvertrag verankert sind, d.h. die Zahlung garantiert und nicht an Bedingungen geknüpft ist. Auch solche Zuwendungen, die in der Sozialversicherungsentgeltordnung (
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/svev/gesamt.pdf) als zuzurechnende Leistungen aufgeführt werden, können bei der Berechnung des Bruttogehaltes einbezogen werden. Die Entscheidung, welche Zuwendungen im Einzelfall anrechenbar sind und in welcher Höhe, liegt bei der zuständigen Ausländerbehörde.
http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/BlaueKarteEU/blaue-karte-eu-node....§ 1 I 1 SvEV
Zitat:(1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:
1. einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich
zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind; dies gilt nicht für Sonntags-,
Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro
für jede Stunde beträgt,
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/svev/Milchmädchen-Rechnung:
37200 € : 12 Monate = 3100 €/Monat
3100 €/Monat : 160 Stunden/Monat = 19,375 € / Stunde
Das ist weniger als 25 €/Stunde.
=> keine Anrechnung dieser Zuschläge auf das Arbeitsentgelt.
OHNE GEWÄHR