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Aufenthaltstitel 18 ABS 4 S 1 > Blaue Karte (Gelesen: 1.641 mal)
eduard71
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.08.2017 um 20:20:59
 
Hallo!

Ich besitze AT 18 ABS 4 S 1 seit ca ein Jahr. Nach nur 6 Monaten hate ich ein anderen Job wo ich besser verdiene. Ich habe ein Bachelor Diploma in " Public Administration " seit 2014.

Da ich jetzt knap ueber 50K jaehrlich verdiene ( IT Firma ) wurde ich gerne BK beantragen. Diese 50K ist aber nicht Jahres Grundgehalt sondern total mit schichten, nachtzullagen usw. Jahres grundgehalt ist ca 37.200.

Die Frage lautet:

Habe ich ueberhaupt anspruch auf Blaue Karte? Wen ja, was muss ich machen?

Vielen dank im voraus!
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.08.2017 um 10:08:27
 
eduard71 schrieb am 16.08.2017 um 20:20:59:
Da ich jetzt knap ueber 50K jaehrlich verdiene ( IT Firma ) wurde ich gerne BK beantragen. Diese 50K ist aber nicht Jahres Grundgehalt sondern total mit schichten, nachtzullagen usw. Jahres grundgehalt ist ca 37.200.

Falls die Anzahl der Zulagen/Sonderarbeitsstunden im Arbeitsvertrag pro Monat/Jahr nicht festgelegt ist, wird es auch nichts mit einer BC.
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stevienguyen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.08.2017 um 10:55:11
 
Wenn dein Aufenhalttitel nach 18abs 4 noch 1 jahr gültig ist dann finde ich dass es sich nicht lohnt zu wechseln . Weil nach 1 jahre kannst du schon NE beantragen . Wieso brauchst du Blaue Karte Smiley
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aeolus
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Antwort #3 - 17.08.2017 um 11:02:42
 
eduard71 schrieb am 16.08.2017 um 20:20:59:
Jahres grundgehalt ist ca 37.200.

Bit du sicher? Iwie scheint mir es schwer zu sein, mit Nebenlesitungen jährlich ca. 14.000 Euro mehr zu verdienen. Aber wie @dim4ik schon geantwortet hat, wird m.E. lediglich Grundgehalt berücksichtigt.
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Aras
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Antwort #4 - 17.08.2017 um 12:26:45
 
aeolus schrieb am 17.08.2017 um 11:02:42:
Iwie scheint mir es schwer zu sein, mit Nebenlesitungen jährlich ca. 14.000 Euro mehr zu verdienen. Aber wie @dim4ik schon geantwortet hat, wird m.E. lediglich Grundgehalt berücksichtigt.


Ich kann jetzt einfach kontern mit der Frage ob du dir sicher bist.

Was ist denn Gehalt?

Das BAMF schreibt:
Zitat:
Werden Zuschläge, z.B. Weihnachtsgeld, für das Mindestbruttojahresgehalt angerechnet?
Zum Teil sind Zuschläge zum Bruttogehalt anrechenbar. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie mit einem Mindestbetrag im Arbeitsvertrag verankert sind, d.h. die Zahlung garantiert und nicht an Bedingungen geknüpft ist. Auch solche Zuwendungen, die in der Sozialversicherungsentgeltordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/svev/gesamt.pdf) als zuzurechnende Leistungen aufgeführt werden, können bei der Berechnung des Bruttogehaltes einbezogen werden. Die Entscheidung, welche Zuwendungen im Einzelfall anrechenbar sind und in welcher Höhe, liegt bei der zuständigen Ausländerbehörde.

http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/BlaueKarteEU/blaue-karte-eu-node....


§ 1 I 1 SvEV
Zitat:
(1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:
1.   einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich
zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind; dies gilt nicht für Sonntags-,
Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro
für jede Stunde beträgt,


http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/svev/

Milchmädchen-Rechnung:
37200 € : 12 Monate = 3100 €/Monat
3100 €/Monat : 160 Stunden/Monat = 19,375 € / Stunde

Das ist weniger als 25 €/Stunde.

=> keine Anrechnung dieser Zuschläge auf das Arbeitsentgelt.

OHNE GEWÄHR
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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eduard71
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Antwort #5 - 17.08.2017 um 18:45:21
 
Is es leider nichtdim4ik schrieb am 17.08.2017 um 10:08:27:
Falls die Anzahl der Zulagen/Sonderarbeitsstunden im Arbeitsvertrag pro Monat/Jahr nicht festgelegt ist, wird es auch nichts mit einer BC.

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eduard71
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Antwort #6 - 17.08.2017 um 18:46:23
 
stevienguyen schrieb am 17.08.2017 um 10:55:11:
Wenn dein Aufenhalttitel nach 18abs 4 noch 1 jahr gültig ist dann finde ich dass es sich nicht lohnt zu wechseln . Weil nach 1 jahre kannst du schon NE beantragen . Wieso brauchst du Blaue Karte Smiley 


Bist du dir sicher? NE= Niederlassung?

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eduard71
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Antwort #7 - 17.08.2017 um 18:47:57
 
aeolus schrieb am 17.08.2017 um 11:02:42:
Bit du sicher? Iwie scheint mir es schwer zu sein, mit Nebenlesitungen jährlich ca. 14.000 Euro mehr zu verdienen. Aber wie @dim4ik schon geantwortet hat, wird m.E. lediglich Grundgehalt berücksichtigt.


37.200 Jahresgrundgehalt
10% des JGG, 3720 Euro Jahres bonus
der rest ist halt, schichtzulagen, arebit an feiertagen usw.
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eduard71
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Antwort #8 - 17.08.2017 um 18:51:23
 
Aras schrieb am 17.08.2017 um 12:26:45:
Ich kann jetzt einfach kontern mit der Frage ob du dir sicher bist.

Was ist denn Gehalt?

Das BAMF schreibt:
http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/BlaueKarteEU/blaue-karte-eu-node....


§ 1 I 1 SvEV

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/svev/

Milchmädchen-Rechnung:
37200 € : 12 Monate = 3100 €/Monat
3100 €/Monat : 160 Stunden/Monat = 19,375 € / Stunde

Das ist weniger als 25 €/Stunde.

=> keine Anrechnung dieser Zuschläge auf das Arbeitsentgelt.

OHNE GEWÄHR


BruttoGG: 37.200
Schichtzulage p.a.: 3840
Springerdienst: 3360
Zuschlage nacht/sonntag arbeit: 2400
Jahres bonus: 3720

total: 50520

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