Hallo!
ich habe schon im folgenden Thema diesbezügliche Fragen gestellt:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1502113061Aber nach m.M. diese neue Frage ist für die anderen auch interessant, daher poste ich es als neue Thema.
Also, ich bin Architekt, besitze seit 19 Monaten eine Blaue Karte gem. §19a i.v.m. §2 Abs.1 Nr.28
BeschV. (kurz gesagt-ganz normale Blaue Karte.) Auf dem Zusatzblatt steht aber folgende:
"Beschäftigung nur gestattet als Unternehmensberater für Kommunen u. kommunale Einrichtungen bei FIRMA XY. Selbständige Tätigkeit nicht gestattet. Nach zweijähriger Dauer dieser Beschäftigung ist die Beschäftigung jeder Art gestattet."Das hat mich jetzt bisschen verwirrt. Ich habe einen neuen Job gefunden und werde ab November als Referent Tiefbau arbeiten (Vertrag noch nicht unterschrieben). Also ich werde wieder im Baubereich sein aber natürlich wird die Tätigkeiten in der neuen Firma nicht meinen jetzigen Tätigkeiten 100% entsprechen. Das neue Gehalt wird oberhalb der grenze gem. Bundesagentur für Arbeit- daher würde ich keine Vorrangsprüfung brauchen.
In dem Sinne sind meine Fragen:
1-Darf ich mit meiner jetzigen Blaue Karte diesen Job annehmen? Ich werde natürlich nachdem ich den neuen Vertrag unterschreibe, zur
ABH gehen und sagen, dass ich einen neuen Job habe, wäre nur Katastrophe, wenn die mir sagen werden: "Sie dürfen aber nicht"
2-Ist es dann iwie komplizierter, meine bisherigen 21 Monate anerkennen zu lassen und meine Blaue Karte anzupassen. Nchdem Studium war es eigentlich ziemlich einfach. Weil, wenn es das Risiko gibt, dass ich keine Blaue Karte besitzen darf bzw. keine Arbeitserlaubnis bekommen werde, wäre es wiedersehr sehr problematisch.
Ich weiß, dass die beste Vorgehensweise zur
ABH zu gehen und Fragen ist. Leider aber die Wartezeiten in München sind heutzutage sehr lang und ich muss ja arbeiten. Ich mach es aber trotzdem, wenn ich in den nächsten Tagen Zeit haben könnte.
Danke im Voraus für die Antworten!