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Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger (Gelesen: 6.907 mal)
null815nicname
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 03.08.2017 um 18:33:18
 
@ deerhunter

Die sache mit dem Sprachvisum habe ich verstanden...aber auch wenn wir das Besuchsvisum beantragen, und er nur zu Besuch kommen würde, wird er den Kurs belegen...

Wofür gibt es denn dann das Besuchsvisum, wenn die Gründe Freundin besuchen, Familie kennen lernen, Urlaub machen und Sprache lernen nicht ausreichen  Schockiert/Erstaunt??

Naja und die Sache mit dem Heiratsvisum... Eigentlich wollen wir uns momentan ungern von den Umständen zwingen lassen, zu heiraten, besonders wenn wir im Anschluss erstmal nicht zusammen leben können... Das müsste doch auch eine Botschaft verstehen  unentschlossen
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #16 - 03.08.2017 um 18:42:56
 
Ich glaube das Besuchsvisum wurde eher ursprünglich mal dafür vorgesehen seine Verwandtschaft die warum auch immer in D lebt zu besuchen.

Erst seit der Internet-Zeit ist es zum Kennenlern-Visum verkommen und Leute die sich vorher nie persönlich gesehen haben wollen nach D zu Besuch kommen. Wollen dann aber nicht mehr ausreisen, tauchen unter, beantragen Asly usw. ( Das trifft jetzt auf dich nicht zu, aber so Fälle gibt es zuhauf).

Deshalb will man halt nur Leute "zu Besuch" nach D lassen von denen man ausgeht dass die wieder ausreisen. Und das nahelegendste ist eben dass die Ausreisen weil Sie in Ihrem Heimatland gut verdienen, Immobilien haben, Frau und Kinder auf Sie warten.
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deerhunter
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Antwort #17 - 03.08.2017 um 18:43:31
 
null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 18:33:18:
Die sache mit dem Sprachvisum habe ich verstanden...aber auch wenn wir das Besuchsvisum beantragen, und er nur zu Besuch kommen würde, wird er den Kurs belegen...


Ja, aber hier beißt sich die Ktze in den Schwanz! Es gibt entweder Besuch oder Intensivsprachkurs per einem Visum....entsprechend muss man begründen! Intensivsprachkurs geht nicht in 4 Wochen...hier sollte i.d.R. im Heimatland soweit wie möglich gelernt werden (B1 in E) und dann aufbauend in Deutschland (z.B. C1)

null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 18:33:18:
Wofür gibt es denn dann das Besuchsvisum, wenn die Gründe Freundin besuchen, Familie kennen lernen, Urlaub machen und Sprache lernen nicht ausreichenSchockiert/Erstaunt??


Für die Leute, die eine Rückkehrwilligkeit nachweisen können! Hört sich blöd an, ist aber so! Gibt es überall...Leute mit Grundstücken, Häusern, festem Job und entsprechendem Einkommen, Familie....die bekommen recht simpel solch ein Visum und dafür gibt es das.
Viele von uns mussten das selber erleben  Cool

null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 18:33:18:
Naja und die Sache mit dem Heiratsvisum... Eigentlich wollen wir uns momentan ungern von den Umständen zwingen lassen, zu heiraten, besonders wenn wir im Anschluss erstmal nicht zusammen leben können


Tja, ihr müsst ja nicht heiraten. Er kann ja wieder ausreisen  Augenrollen Warum wollt / könnt ihr nicht zusammen leben? Ich habe damals auch viel schneller heiraten "müssen" als ich wollte und habe es nie bereut  Laut lachend

null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 18:33:18:
Das müsste doch auch eine Botschaft verstehen


Die Botschaft geht nach Fakten und nicht nach "verstehen" und da reichen eure Fakten wohl eher nicht..

PS. Was hällst du von einem Urlaub in Spanien? Möglicherweise bekommt er für Spanien einfacher ein Touristenvisum, wenn er es entsprechend plant! 14 Tage Urlaub in Mallorca, gebucht in einem Reisebüro im Heimatland + 1 Woche mit dem Schengenvisum (3 Wochen) in Deutschland. Da kann er deine Familie kennen lernen!
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erne
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Antwort #18 - 04.08.2017 um 17:47:55
 
null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 18:33:18:
Wofür gibt es denn dann das Besuchsvisum, wenn die Gründe Freundin besuchen, Familie kennen lernen, Urlaub machen und Sprache lernen nicht ausreichenSchockiert/Erstaunt??


genau dafür GIBT es ein Besuchsvisum
Und sein Antrag auf solches ist abgelehnt worden.

Ein Antrag auf Sprachvisum mit der obigen Begründung oder obigem Ziel wird in die Hose gehen

null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 18:33:18:
wenn wir im Anschluss erstmal nicht zusammen leben können

warum nicht?
... mich interessiert die Antwort darauf nicht, aber darin kann ein Grund für eine Rückkehrbereitschaft liegen. Müsst Ihr Euch selber überlegen.

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