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Besuchervisum 3 Wochen (Gelesen: 2.138 mal)
Tomford
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i4a rocks!


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05.08.2017 um 17:56:42
 
Hallo

Ich habe ein Cousin der von meiner Mutter eingeladen wurde, er hätte für 3 Monate in Deutschland bleiben sollen.
Er hat geschrieben dass er bei einem Onkel von mir tätig ist und hat auch einen Arbeitsvertrag abgegeben, aber als der Arbeitsgebet von der Botschaft angerufen wurde sagte er dass mein Cousin 3 Wochen frei von der Arbeit bekommen hat anstatt 3 Monate.
Er hat jetzt ein Visum bekommen aber für 21 Tage.

Was kann man da jetzt machen?

Dabke
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 05.08.2017 um 18:37:52
 
3 Wochen nach Deutschland kommen und froh sein, ein Visum bekommen zu haben. Cool
3 Monate wären vermutlich nie genehmigt worden, da niemand so lange Urlaub hat...also Rückkehrwilligkeit nicht nachweisbar
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Tomford
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i4a rocks!


Beiträge: 159

Nairobi, Kenya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.08.2017 um 11:58:20
 
Aber die Versicherung und alles gelten für drei Monate, kann man nicht einfach drei Monate bleiben weil ein Besucher Visum theoretische weise 3 Monate gilt
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Antwort #3 - 06.08.2017 um 12:16:26
 
Och komm. Das ist doch echt zu blöd. Das Visum gilt bei deinem Cousin nicht theoretisch 3 Monate sondern im seinem konkreten Fall 21 Tage.

Er soll remonstrieren und erklären, warum er drei Monate bleiben will. Dann wird das Visum ggf. annulliert.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #4 - 06.08.2017 um 12:17:08
 
Nein, ein Visum ist immer konkret. Er muss ausreisen, bevor das Visum abläuft. Der Einreisetag und der Ausreisetag zählen komplett als Tage mit.

Nur weil irgend jemand anderes auf der Welt mal ein Visum für vier Wochen oder acht Wochen bekommen hat, hat das für ihn keine Bedeutung. Für ihn gilt nur das eigene Visum. Wenn er nur drei Wochen Urlaub hat, muss er ja sowieso pünktlich zurück sein, um seine Arbeit nicht zu verlieren.

Sonst muss er mit Verhaftung, Haft, Abschiebung und Einreisesperre rechnen. Die Versicherung ist dafür egal.
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namaskaram
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 06.08.2017 um 12:39:27
 
In aller Regel kann man dem Versicherer die veränderten Daten mitteilen und bekommt den zu viel gezahlten Betrag erstattet.
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Tomford
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 06.08.2017 um 16:00:28
 
Danke für die Antworten
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Muenchner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 07.08.2017 um 09:28:52
 
Sei froh, dass er überhaupt noch ein Visum bekommen hat, nachdem ja eigentlich für die Botschaft kalr war, dass er keinerlei Itneresse mehr an einer Rückkehr hat (Kündigung bei der Arbeit wäre in kauf genommen worden). Ein Wunder, dass da überhaupt noch ein Visum erteilt wurde!
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