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Beitrag begonnen von null815nicname am 03.08.2017 um 01:08:21

Titel: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von null815nicname am 03.08.2017 um 01:08:21
Hallo liebe Comunity!

Ich möchte kurz unseren Fall schildern und hoffe, dass jemand helfen kann ;-)

Doch zuallerst meine Zentrale Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, die finanzielle Verwurzelung im Land zu gewährleisten, auch wenn der Betreffende durch seine Selbstständigkeit nicht immer über geregeltes Einkommen verfügt? Könnte zum Beispiel jemand (Eltern etc.) mit seinem Eigentum für ihn bürgen bzw. für seine Rückkehr haften?

So nun konkret:

-Mein Freund ist Ecuadorianer, wir kennen uns seit 4 Jahren und sind seit 2 Jahren fest zusammen

-Ich selbst war schon häufig und zusammengenommen ca. ein Jahr in Ecuador, habe mit ihm zusammen in seinem Unternehmen gearbeitet,gelebt und Urlaub gemacht und kenne seine Familie, seine Freunde und auch seine Geschichte

-wir haben nur einen 3 Jährigen Altersunterschied (ich 26 und er 29)

-er war nie verheiratet und hat keine Kinder

-er soll nun endlich auch einmal meine Familie kennen lernen, letztes Jahr wurde ein Schengenvisum wegen angeblich mangelnder Rückkehrwilligeit abgelehnt

- mein Freund ist selbstständig mit einem kleinen Tourunternehmen (Regenwaldexcursionen und Wassersport), er stammt aus einer eher armen, sehr großen Familie, die aber viel Landbesitz hat

-er selbst hat nur wenig Besitz, verdient aber genügend um zu (über-)leben und seiner Familie etwas unter die Arme zu greifen. Zudem ist sein Unternehmen noch nicht sehr alt, erst ca. 1,5 Jahre. Allerdings bietet Tourismus kein regelmäßiges Einkommen, gelegentlich kommt mal viel in die Kasse, dann ist wieder lange Flaute...

- er ist sehr stark in seiner Kultur verwurzelt, aber wie soll man das belegen??

- seine kleine Patentochter (3) ist ihm wie ein eigenes Kind, aber auch das kann man kaum belegen

- er muss seiner Mutter viel helfen, die chronisch krank ist

Um seine Verwurzelung zu belegen, haben wir das letzte Mal bei der Remonstration Kontoauszüge, die Unterlagen seines Unternehmens, Belege über den Landbesitz seiner Familie und  seines eigenen kleinen Landstücks und ein Attest über die chronische Chrankheit seiner Mutter beigelegt.

- nun wollen wir es erneut versuchen. Er soll 6 Wochen bleiben, davon 2 Wochen mit mir Urlaub machen und 4 Wochen einen Intensivsprachkurs belegen, was ihm in seinem Beruf sehr weiterhelfen würde; Eine Bestätigung für den Kurs werden wir beilegen; (letztes Mal wollten wir die vollen 3 Monate ausreizen, damit es sich auch lohnt... da waren wir wohl noch etwas naiv)

Was können wir noch tun, um die Verwurzelung (nicht nur die finanzielle) zu belegen? Wie habt ihr das denn hinbekommen? Wäre es sinnvoll, ein Sperrkonto mit einer gewissen Summe anzulegen?
Ach ja- eine Verpflichtungserklärung haben wir natürlich ebenfalls beigelegt.

Ich hoffe sehr, dass ihr uns weiterhelfen könnt
Liebe Grüße

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von okatomy am 03.08.2017 um 07:26:54
Zuerst zu deiner Frage:

Nein die Eltern oder auch andere im Ausland lebende Personen können nicht bürgen aus ganz einfachen gründen: Die deutschen Behörden könnten niemals die Bürgschaft einlösen , also irgendwie Geld  oder Besitz in diesen Drittländern pfänden.

Das A und O der Rückkehrbereitschaft wäre fester Job mit regelmässigem Einkommen und im Vergleich zu seinen Landsleuten mit guter Bezahlung. Ausserdem eigene Familie im Heimatland die auf Ihn wartet. Also Frau und Kinder. Nicht Eltern und Geschwister. Ausserdem Immobilienbesitz und Bankvermögen. mit Immobilien sind aber keine Ackerländer oder Bauernhöfe gemeint.

So wie du schreibst Hat er da leider nichts brauchbares vorzuweisen und ist im Vergleich zu seine  Landsleuten eher Arm ( Geld reicht zum ÜBERleben).

Ich wüsste jetzt leider keine Argumente die es ermöglichen dass es diesmal mit dem Visa klappt.

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von null815nicname am 03.08.2017 um 11:55:07
Danke für deine Antwort!

Gibt es gar keine Möglichkeit, dass er mich mal besuchen kommt, ohne gleich zu heriaten :-/? Evtl. über ein Studentenvisum für Sprachkurse mit einem Sperrkonto in Deutschland? Nachdem das ja theoretisch für längere Aufenthaltszeiträume ausgelegt ist, fällt die Sache mit der Verwurzelung dann weg, oder unterliege ich da einem Irrtum?

Das Problem damit ist nur leider, dass er ja tatsächlich nur für einen Sprachkurs hierbleiben kann, denn er muss sich ja um sein Unternehmen kümmern. Sprich, er könnte auch dann nicht länger als maximal 6-7 Wochen bleiben; Kann man da trotzdem für diesen kurzen Zeitraum ein Studentenvisum beantragen??

Wäre toll, wenn du uns helfen könntest!

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von okatomy am 03.08.2017 um 12:11:02
Nein das klappt auch nicht, es muss schon in seine schuliche und berufliche Laufbahn passen warum er jetzt hier ein Sprachkurs machen will oder studieren will.

Und finanzielle Mittel sind da auch nachzuweisen. Ein richtiger Sprachkurs geht auch eher 1 Jahr und nicht nur paar Wochen.

Also das wird die AV als unglaubwürdig ablehnen, viel mehr man wird von einem potentiellen Visa-Missbrauch ausgehen ( eigentlicher Zweck des Visas ist nicht Sprachkurs sondern Besuch)

Eine kleine Chance sehe ich höchstens wenn man mal nur 2-3 Wochen beantragt und versucht noch genauer die finanzielle Situation mit der Selbständigkeit darzulegen.

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von null815nicname am 03.08.2017 um 14:26:36
Danke für die Antwort!

Er möchte hier gerne einen Intensivsprachkurs belegen, der 4 Wochen geht.
Sprachkenntnisse sind für seinen Job echt wichtig, immerhin führt er Touren und Exkursionen mit Touristen aus aller Welt im Amazonastiefland durch... Ein bisschen englisch kann er, aber deutsch wäre ein Alleinstellungsmerkmal. Deshalb ist der Deutschkurs durchaus nicht einfach nur eine Ausrede, zumal er in seiner Stadt keinen Kurs machen kann. Allerdings ist natürlich der Besuch bei mir ein weiterer großer Grund weshalb er zu Besuch kommen will, das haben wir nie verheimlicht.

"Und finanzielle Mittel sind da auch nachzuweisen"; Kann man das nicht über ein Sperrkonto hier in Deutschland machen?

"Eine kleine Chance sehe ich höchstens wenn man mal nur 2-3 Wochen beantragt und versucht noch genauer die finanzielle Situation mit der Selbständigkeit darzulegen. "

Danke für den Tipp! Der Kurs geht aber leider 4 Wochen und wie gesagt ist er durchaus auch ein zentraler Grund für die Reise...



Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von null815nicname am 03.08.2017 um 14:33:47
@namaskaram

Vielen Dank für deine Privatnachricht! Ich kann dir leider tatsächlich noch nicht antworten, wie du vermutest... Ich hab eine Nachricht an die Administratoren geschrieben, bzw. vielleicht bekomme ich die erforderlichen 5 Beiträge ja von selbst bald zusammen ;-) Sobald es geht, werde ich dir zurückschreiben!

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von okatomy am 03.08.2017 um 14:41:50
Welches Sprachniveau soll denn nach 4 Wochen der Kurs vermitteln ? A1 ? B1 ?

Ein Visum zum Sprachkurs wird normal nicht erteilt für so einen kurzen Zeitraum, bzw. wird der Antragsteller darlegen müssen dass die Sprachkenntnisse nicht in seinem Heimatland erworben werden können z.b beim Goethe Institut (muss nicht in seiner Stadt sein!) und dass er das beruflich braucht also überwiegend Kontakt mit deutschen Touristen hat.

Ich glaube die Sache mit dem Sprachvisum ist noch viel mehr eine Sackgasse als mit dem Besuchsvisum in eurem Fall.

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von deerhunter am 03.08.2017 um 14:51:29

null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 14:26:36:
Er möchte hier gerne einen Intensivsprachkurs belegen, der 4 Wochen geht.
Sprachkenntnisse sind für seinen Job echt wichtig, immerhin führt er Touren und Exkursionen mit Touristen aus aller Welt im Amazonastiefland durch


In 4 Wochen lernt man kein Deutsch was einem hilft....da schafft man gerade A1 Niveau, wenn man gut ist! Will er tatsächlich Deutsch für seinen Job lernen, geht das in Ecuador viel einfacher (es gibt 2 GI und etliche andere Sprachschulen) und billiger als dafür eine weite Reise zu machen. So wird die AV begründen!

http://www.goethe.de/uun/adr/wwt/kop/kgz/ecu/deindex.htm

der hier

http://m.quito.diplo.de/Vertretung/quito/de/06/Bilaterale__Kulturbeziehungen/schulen.html

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von lottchen am 03.08.2017 um 15:31:46
Ich würde es einfach versuchen mit einem Schengen-Visum. 6 Wochen sind schon ok (oder genauso ok wie 2-3 Wochen). Vielleicht hat er Glück und jemand anderes bearbeitet diesmal seinen Antrag und wichtet seine Argumente anders.
Wer macht die Verpflichtungserklärung? Du selber oder Deine Eltern? Ev.  machen die Eltern da "mehr Eindruck" (dann sollten sie aber auch genau wissen, was alles mit so einer VE verbunden sein kann).

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von null815nicname am 03.08.2017 um 17:37:59
Danke erst mal für eure Nachrichten!

@okatomy und deerhunter
Das Niveau wäre A1; klar aus deutscher Sicht ist dass wenig, aber in Ecuador passiert viel "mit Händen und Füßen", weil die wenigsten Touristen Spanisch können und auch tatsächlich viele Guides kaum eine andere Sprache sprechen. Das was da oft als " wir sprechen englisch " durchgeht, liegt echt unter A1. Klar gibt es auch wenige Ausnahmen, aber die haben fast ausschließlich irgendwann im Ausland gelebt. Es hilft jedenfalls tatsächlich jedes Wort, sogar die paar Wörter, die er von mir gelernt hat, funktionieren perfekt als " Eisbrecher" und wenn es nur ein "Guten Morgen" oder "servus" ist.

Zudem hoffen wir, dass eine vernünftige Einführung in die Sprache dazu führt, dass wir uns vermehrt auf deutsch unterhalten können, damit er es besser lernt.. Aber so ganz ohne Anfangsplan seinerseits ist das echt schwer, es würde echt helfen, wenn er mal eine solide Anfangsbasis hat. Im Endeffekt lernt man eine Sprache ja am besten beim sprechen, ich selber hab Spanisch auch so gelernt. Aber eine Basis und den verlust der Angst vor der Fremdsprache ist echt mehr als hilfreich. Ich habe meine Basis beim ersten Aufenthalt in Ecuador gelernt, danach ging es immer besser.

Danke zur Info, dass der Zeitraum für ein Studienvisum zu kurz ist; wie gesagt länger ist leider nicht drin, er kann sein Unternehmen nicht so lang allein lassen

Zu der Sache mit dem Goetheinstitut: das wissen wir, aber das nächste ist in Quito ( Asocación Humboldt); das sind je nach Wetter mindestens 6 Stunden Busfahrt und auch da muss er sein Unternehmen allein lassen und irgendwo wohnen... Zum anderen lernt man eine Sprache nirgends so gut wie im Land selbst, besonders wenn man viel mit Einheimischen tun hat; zum anderen will er ja zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und mich besuchen, was wie gesagt der zweite große Grund für die Reise ist

@ lottchen: die Verpflichtungserklarung hat mein Bruder gemacht, ich bin noch Studentin. Meine Schwester steht auch voll hinter mir, aber meine Eltern sind recht konservativ und sehen meine Fernbeziehung noch dazu mit einem "richtigen Ausländer" ( also nicht Europa oder so, das ist vor allem kulturell gemeint) leider nicht sehr gern. Sie mischen sich zwar auch nicht ein, aber ich würde sie ungern um diesen Gefallen bitten müssen. Meinst du, das ist nötig? Was eine Verpflichtungserklärung bedeutet, wissen wir. Wir werden genau wie das letzte mal jede erdenkliche Versicherung abschliesen, zudem habe ich auch geerbt und mein Bruder weis, das ich ihn selbst im schlimmsten Fall nicht hängen lasse. Am liebsten würde ich die VE natürlich selbst machen, aber als Studentin kann ich das leider nicht

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von okatomy am 03.08.2017 um 17:56:34
Stimmt natürlich alles was du sagst aber es wird für die von euch gewünschte Art des Sprache lernens kein Visum geben, ich denke das kann man mit Gewissheit so sagen.

Du solltest dich also meiner Meinung nach nicht mehr mit der Sackgasse Sprachvisum beschäftigen.

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von null815nicname am 03.08.2017 um 17:59:14
@deerhunter
Danke für deine links! Allerdings sind die nächsten Schulen in Quito das sind mindestens  6 Stunden Fahrt die Anden hoch; nach Guayaquil sind grob geschätzt ca 12 Stunden, da muss man komplett über die Anden drüber

In seiner Stadt gibt es leider keine Deutschkurse, sonst hätte er das längst gemacht...

Für einen Kurs in Quito müsste er sein Unternehmen ja auch allein lassen und zudem geht es ja bei der Reise auch darum, unsere Beziehung mal etwas nach vorn zu bringen, indem er mal meine Familie ( gut meine Sxhwester kennt er, sie hat uns besucht) kennen lernt; so einseitig wie momentan ist das einfach nicht sehr schön;
Es wäre auch hilfreich, wenn er dabei die deutsche Mentalität noch besser verstehen lernt. Nicht nur im Hinblick auf unsere Beziehung, sondern auch im Umgang mit seinen Kunden, würde ihm das helfen.. er hat da zwar schon einiges von mir gelernt, auch von meiner Schwester und den Touristen.. Aber es ist trotzdem was anderes,das im Land zu erleben

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von deerhunter am 03.08.2017 um 18:02:29

null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 17:37:59:
Das Niveau wäre A1; klar aus deutscher Sicht ist dass wenig, aber in Ecuador passiert viel "mit Händen und Füßen", weil die wenigsten Touristen Spanisch können und auch tatsächlich viele Guides kaum eine andere Sprache sprechen


A1 ist nichts und schon überhaupt nicht "umfassende Sprachkenntnisse" wie gefordert...und so viele deutschsprachige Touristen wird es dort auch nicht geben...da soll er lieber gescheit englisch lernen, das hilft mehr für sein Business  8-) So wird die AV die Ablehnung begründen und dass das Visum eher dem besuch von dir begründet ist!


null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 17:37:59:
Zudem hoffen wir, dass eine vernünftige Einführung in die Sprache dazu führt, dass wir uns vermehrt auf deutsch unterhalten können, damit er es besser lernt.. Aber so ganz ohne Anfangsplan seinerseits ist das echt schwer, es würde echt helfen, wenn er mal eine solide Anfangsbasis hat


Auch dafür gibt es die GI in fast allen Ländern..die helfen ihm....kein Argument für ein Visum


null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 17:37:59:
Zu der Sache mit dem Goetheinstitut: das wissen wir, aber das nächste ist in Quito ( Asocación Humboldt); das sind je nach Wetter mindestens 6 Stunden Busfahrt und auch da muss er sein Unternehmen allein lassen und irgendwo wohnen


Wenn er zu dir fliegt, muss er über 6 Stunden im Flieger sitzen und lässt sein Business 6 Wochen im Stich...in diesen 6 Wochen kann er auch in Qito sein A1 machen  8-) Deine eigenen Argumente wird dir die Av um die Ohren hauen!

Das wird nichts...oder jedenfalls sehr schwer, mit diesen Begründugen!



Nachtrag, weil du gerade gleichzeitig geantwortet hast


Zitat:
udem geht es ja bei der Reise auch darum, unsere Beziehung mal etwas nach vorn zu bringen, indem er mal meine Familie ( gut meine Sxhwester kennt er, sie hat uns besucht) kennen lernt; so einseitig wie momentan ist das einfach nicht sehr schön

Dafür gibt es aber kein Visum...so leid es mir tut! Es gibt kein Visum, um eine Beziehung zu festigen! Ihr könnt ein Hochzeitsvisum beantragen. Dann die Hochzeit an das Ende des Visazeitraums legen. Dann habt ihr fast 3 Monate Zeit zum "testen"..Am Ende der 3 Monate dann entweder Hochzeit oder Ausreise! Liegt bei Euch!


Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von erne am 03.08.2017 um 18:09:09

null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 17:37:59:
wie gesagt länger ist leider nicht drin, er kann sein Unternehmen nicht so lang allein lassen


Probem: das Visum zum Sprachkurs soll für den Erwerb *umfassender* Deutschkenntnisse gegeben werden.
In 4 Wochen sind solche ohne Vorkenntnisse nicht zu erreichen


Zitat:
16.5.1.1 Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der
deutschen Sprache wird nur für die Teilnahme
an einem Intensivsprachkurs erteilt. Ein Intensivsprachkurs
setzt voraus, dass seine Dauer
von vornherein zeitlich begrenzt ist (vgl. Nummer
7.2.1), i. d. R. täglichen Unterricht (mindestens
18 Unterrichtsstunden pro Woche)
umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher
Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abendund
Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen
nicht.

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von okatomy am 03.08.2017 um 18:11:08
Das Problem ist auch es gibt kein Kombi-Visum o.ä. Also Sprache+Besuch.

Also will er Sprache lernen muss seine Argumentation für ein Sprachvisum stimmig sein. Da ist die Erwähnung des auch möglichen Besuches der Freundin und Kennenlernen der Familie im Antrag dann völlig Fehl am Platz und lässt die AV zum Schluss kommen dass das der eigentliche Visa-Grund war.

Also Sprachvisum abschminken das wird IMHO nichts.

Lege beim nächsten Versuch lieber das mit seinem Job und Einkommen auf die Waagschale, aber leider wird das in der Regel auch nichts wenn sein Einkommen tatsächlich nur zum "über"leben reicht bei einem jungen, ledigen, kinderlosen Mann.

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von null815nicname am 03.08.2017 um 18:33:18
@ deerhunter

Die sache mit dem Sprachvisum habe ich verstanden...aber auch wenn wir das Besuchsvisum beantragen, und er nur zu Besuch kommen würde, wird er den Kurs belegen...

Wofür gibt es denn dann das Besuchsvisum, wenn die Gründe Freundin besuchen, Familie kennen lernen, Urlaub machen und Sprache lernen nicht ausreichen  :o??

Naja und die Sache mit dem Heiratsvisum... Eigentlich wollen wir uns momentan ungern von den Umständen zwingen lassen, zu heiraten, besonders wenn wir im Anschluss erstmal nicht zusammen leben können... Das müsste doch auch eine Botschaft verstehen  :-/

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von okatomy am 03.08.2017 um 18:42:56
Ich glaube das Besuchsvisum wurde eher ursprünglich mal dafür vorgesehen seine Verwandtschaft die warum auch immer in D lebt zu besuchen.

Erst seit der Internet-Zeit ist es zum Kennenlern-Visum verkommen und Leute die sich vorher nie persönlich gesehen haben wollen nach D zu Besuch kommen. Wollen dann aber nicht mehr ausreisen, tauchen unter, beantragen Asly usw. ( Das trifft jetzt auf dich nicht zu, aber so Fälle gibt es zuhauf).

Deshalb will man halt nur Leute "zu Besuch" nach D lassen von denen man ausgeht dass die wieder ausreisen. Und das nahelegendste ist eben dass die Ausreisen weil Sie in Ihrem Heimatland gut verdienen, Immobilien haben, Frau und Kinder auf Sie warten.

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von deerhunter am 03.08.2017 um 18:43:31

null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 18:33:18:
Die sache mit dem Sprachvisum habe ich verstanden...aber auch wenn wir das Besuchsvisum beantragen, und er nur zu Besuch kommen würde, wird er den Kurs belegen...


Ja, aber hier beißt sich die Ktze in den Schwanz! Es gibt entweder Besuch oder Intensivsprachkurs per einem Visum....entsprechend muss man begründen! Intensivsprachkurs geht nicht in 4 Wochen...hier sollte i.d.R. im Heimatland soweit wie möglich gelernt werden (B1 in E) und dann aufbauend in Deutschland (z.B. C1)


null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 18:33:18:
Wofür gibt es denn dann das Besuchsvisum, wenn die Gründe Freundin besuchen, Familie kennen lernen, Urlaub machen und Sprache lernen nicht ausreichenSchockiert/Erstaunt??


Für die Leute, die eine Rückkehrwilligkeit nachweisen können! Hört sich blöd an, ist aber so! Gibt es überall...Leute mit Grundstücken, Häusern, festem Job und entsprechendem Einkommen, Familie....die bekommen recht simpel solch ein Visum und dafür gibt es das.
Viele von uns mussten das selber erleben  8-)


null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 18:33:18:
Naja und die Sache mit dem Heiratsvisum... Eigentlich wollen wir uns momentan ungern von den Umständen zwingen lassen, zu heiraten, besonders wenn wir im Anschluss erstmal nicht zusammen leben können


Tja, ihr müsst ja nicht heiraten. Er kann ja wieder ausreisen  ::) Warum wollt / könnt ihr nicht zusammen leben? Ich habe damals auch viel schneller heiraten "müssen" als ich wollte und habe es nie bereut  ;D


null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 18:33:18:
Das müsste doch auch eine Botschaft verstehen


Die Botschaft geht nach Fakten und nicht nach "verstehen" und da reichen eure Fakten wohl eher nicht..

PS. Was hällst du von einem Urlaub in Spanien? Möglicherweise bekommt er für Spanien einfacher ein Touristenvisum, wenn er es entsprechend plant! 14 Tage Urlaub in Mallorca, gebucht in einem Reisebüro im Heimatland + 1 Woche mit dem Schengenvisum (3 Wochen) in Deutschland. Da kann er deine Familie kennen lernen!

Titel: Re: Rückkehrwilligkeit bei Schengenvisum belegen- Ecuadorianischer Staatsbürger
Beitrag von erne am 04.08.2017 um 17:47:55

null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 18:33:18:
Wofür gibt es denn dann das Besuchsvisum, wenn die Gründe Freundin besuchen, Familie kennen lernen, Urlaub machen und Sprache lernen nicht ausreichenSchockiert/Erstaunt??


genau dafür GIBT es ein Besuchsvisum
Und sein Antrag auf solches ist abgelehnt worden.

Ein Antrag auf Sprachvisum mit der obigen Begründung oder obigem Ziel wird in die Hose gehen


null815nicname schrieb am 03.08.2017 um 18:33:18:
wenn wir im Anschluss erstmal nicht zusammen leben können

warum nicht?
... mich interessiert die Antwort darauf nicht, aber darin kann ein Grund für eine Rückkehrbereitschaft liegen. Müsst Ihr Euch selber überlegen.


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