Dennis3 schrieb am 28.07.2017 um 10:38:23:Ist echt ein beklopptes System.
Ist es nicht - das vorher war bekloppt.
Es war nicht eindeutig.
Es gab unterschiedliche Auslegungen zur "ersten Einreise", es gab unterschiedliche Auslegungen zu der Frage, was passiert, wenn man am Ende des Halbjahres nicht weiter in den Schengenländern blieb usw. usf.
Und es gab nicht wenige, die dann Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts am Hals hatten, weil sie z.B. das estnische Konsulat gefragt hatten und dann mit der anderen Lesart der Bundespolizei bei der Ausreise zu tun hatten.
Die heutige Regelung ist eindeutig und nicht auslegbar. Dafür etwas schwerer zu berechnen.
Dennis3 schrieb am 28.07.2017 um 10:38:23:Wer soll das schnallen, wenn einem das keiner sagt oder ein Merkblatt mitgibt.
Was bitte ist an dem Aufenthaltsrechner auf
www.germania.diplo.de/90tage - auch in diesem Forum verlinkt - auszusetzen? Wird der von Google nicht gefunden?
Seit ich das Teil angelegt habe und veröffentlichen durfte beobachte ich immer wieder, dass unserer
AV erzählt und geschrieben wird, die Information sei nicht bekannt gewesen. Sie ist ja auch nur in jeder rechten Randspalte zu Visathemen rot verlinkt.
Die Info hinterhertragen wird Dir und den Visum-Antragstellern niemand.
Dennis3 schrieb am 28.07.2017 um 10:38:23:Wenn ich jetzt richtig rechne,
Rechne nicht selbst, nutze die vorhandenen Hilfsmittel.
Sonst kommt sowas heraus:
Dennis3 schrieb am 28.07.2017 um 10:38:23:Aber nach 87 Tagen, muss man doch dann auch nur 87 tage warten und nicht 90...oder?
Nein, das ist falsch (auch wenn eine solche Regelung nicht frei von Logik wäre ...)
Es gibt eine einzige mir bekannte "Faustregel" zu dem Thema:
Wenn zwei aufeinanderfolgende Aufenthalte summarisch mehr als 90 Aufenthaltstage ergeben, dann muss zwischen den beiden Aufenthalten eine Pause von wenigstens 90 Tagen sein, damit alles legal bleibt.
Kannst es ja im Aufenthaltsrechner mal eingeben ...