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Zweites Visum C Multi Anrechnung Tage (Gelesen: 1.570 mal)
Dennis3
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27.07.2017 um 16:46:10
 
Hallo!
Hab eine Frage:
Angenommen eine Bekannte(3.Staat) hat das Zweite  Schengen Visum Typ C Multi (90 Tage Aufenthalt in 180 Tagen)bekommen.
War mit dem ersten Visum, 87 Tage in Deutschland. Ausreise war 20. April 17.
Nun hat sie ein neues Visum bekommen. Auch wieder 90 Tage maximal. Ist am 17. Juli wieder eingereist. Der 17. Juli ist auch der erste Gültigkeitstag des Visums.
Nun hat der Grenzer am Flughafen sie drauf hingewiesen das sie nur 20 Tage hier sein darf, dann wieder ausreisen muss. Also nicht die vollen 90 Tage am Stück hier bleiben darf.
Er hat diese 180 Tage zurück Regel angewendet.

Hat er Recht? Ich meine die Regel mit den maximal 90 Tagen in jeder 180 Tagen Periode rückgerechnet, kenne ich auch.
Aber vergisst er nicht das Sie das erste Mal nur 87 Tage in Deutschland war? Und die Botschaft rechnet das doch auch so. Sonst wäre ja nicht das Visum ja nicht ab 17.07. gültig.

Bitte um Hilfe, will ja nicht das die Bekannte Problem bekommt. Oder umsonst ausreist. Danke!
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blubb


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Antwort #1 - 27.07.2017 um 18:46:25
 
Hallo,

Deine Bekannte durfte sich nach Einreise am 17.07.2017 nur noch 3 Tage in DEU aufhalten.
Seit dem 20.07.2017 ist ihr Aufenthalt unerlaubt.

Es wäre cleverer gewesen, am 20.07. einzureisen, dann hätte sie wieder die kompletten 90 Tage haben können.

Unten zur Veranschaulichung Eure Einreisedaten in der Datei "unclever" und die cleverere Variante in der Datei "clever".
Quelle: Aufenthaltsrechner (-> Google).

Euer Ansprechpartner ist jetzt schnellstmöglich die ABH.
Dort erklärt sie, wie Du hier, dass Ihr wegen der Verständnisprobleme bezügl. der Systematik der Berechnung dieser unerlaubte Aufenthalt unterlaufen ist und bittet um eine GÜB.

Sorry und Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #2 - 27.07.2017 um 21:55:12
 
Dennis3 schrieb am 27.07.2017 um 16:46:10:
Und die Botschaft rechnet das doch auch so. Sonst wäre ja nicht das Visum ja nicht ab 17.07. gültig.

Falsch.

Die AV kann will und darf niemanden daran hindern, die drei noch "verfügbaren" Tage irgendwann zu nutzen.

Man kann nicht gleichzeitig Visa zur mehrfachen Einreise mit möglichst langer Gültigkeitsdauer haben wollen UND gleichzeitig verlangen, dass die AV einem das Rechnen abnimmt.
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Dennis3
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Antwort #3 - 28.07.2017 um 10:38:23
 
Danke für die Antworten.
Ist echt ein beklopptes System. Wer soll das schnallen, wenn einem das keiner sagt oder ein Merkblatt mitgibt.
Erst am der Grenze erfährt man dann von seinem Glück. Idiotisch.
Ok zugegeben, da war jemand nicht klever...

Aber nach 87 Tagen, muss man doch dann auch nur 87 tage warten und nicht 90...oder?

Früher war es einfacher....ich meine vor dieser bekloppten Regel mit den 180 Tagen rückwirkend...

Wenn ich jetzt richtig rechne, müsste meine Bekannte 3 besser 4 Tage aus den Schengenraum raus und könnte dann die restlichen Tage in Anspruch nehmen. Bin grad. Überlegen was da an günstigsten ist. Kroatien oder Bosnien wären glaube ich die nächsten. Ein Flug heim zu Ihr wäre wohl teurer...
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Antwort #4 - 28.07.2017 um 19:09:03
 
Dennis3 schrieb am 28.07.2017 um 10:38:23:
Ist echt ein beklopptes System.

Ist es nicht - das vorher war bekloppt.

Es war nicht eindeutig.
Es gab unterschiedliche Auslegungen zur "ersten Einreise", es gab unterschiedliche Auslegungen zu der Frage, was passiert, wenn man am Ende des Halbjahres nicht weiter in den Schengenländern blieb usw. usf.
Und es gab nicht wenige, die dann Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts am Hals hatten, weil sie z.B. das estnische Konsulat gefragt hatten und dann mit der anderen Lesart der Bundespolizei bei der Ausreise zu tun hatten.

Die heutige Regelung ist eindeutig und nicht auslegbar. Dafür etwas schwerer zu berechnen.

Dennis3 schrieb am 28.07.2017 um 10:38:23:
Wer soll das schnallen, wenn einem das keiner sagt oder ein Merkblatt mitgibt.

Was bitte ist an dem Aufenthaltsrechner auf www.germania.diplo.de/90tage - auch in diesem Forum verlinkt - auszusetzen? Wird der von Google nicht gefunden?

Seit ich das Teil angelegt habe und veröffentlichen durfte beobachte ich immer wieder, dass unserer AV erzählt und geschrieben wird, die Information sei nicht bekannt gewesen. Sie ist ja auch nur in jeder rechten Randspalte zu Visathemen rot verlinkt.

Die Info hinterhertragen wird Dir und den Visum-Antragstellern niemand.

Dennis3 schrieb am 28.07.2017 um 10:38:23:
Wenn ich jetzt richtig rechne,

Rechne nicht selbst, nutze die vorhandenen Hilfsmittel.

Sonst kommt sowas heraus:
Dennis3 schrieb am 28.07.2017 um 10:38:23:
Aber nach 87 Tagen, muss man doch dann auch nur 87 tage warten und nicht 90...oder?

Nein, das ist falsch (auch wenn eine solche Regelung nicht frei von Logik wäre ...)

Es gibt eine einzige mir bekannte "Faustregel" zu dem Thema:
Wenn zwei aufeinanderfolgende Aufenthalte summarisch mehr als 90 Aufenthaltstage ergeben, dann muss zwischen den beiden Aufenthalten eine Pause von wenigstens 90 Tagen sein, damit alles legal bleibt.

Kannst es ja im Aufenthaltsrechner mal eingeben ...
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