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Mit AE im europäischen Ausland arbeiten? (Gelesen: 2.630 mal)
regentropfen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mit AE im europäischen Ausland arbeiten?
31.05.2017 um 17:32:13
 
Berechtigt eine Aufenthaltserlaubnis (momentanen auf drei Jahre befristet) zum Zweck des Familiennachzugs zu Kindern mit uneingeschränkter Erwerbstätigkeit in Deutschland auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit im europäischen Ausland?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 31.05.2017 um 17:37:52
 
Grundsätzlich nicht. Ausnahmen müssten geprüft werden
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 31.05.2017 um 18:37:14
 
Genauer:
Nein, dazu berechtigt sie nicht.

Sie vermittelt im europäischen Ausland dieselben Rechte wie ein Schengen-Visum.

Erwerbstätigkeit ist ausschließlich nationalen Regelungen unterworfen.

M.a.W. darf man mit einer deutschen AE dasselbe, was man auch mit einem Schengen-Visum dürfte.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Antwort #3 - 09.06.2017 um 11:41:01
 
AntRib schrieb am 09.06.2017 um 10:46:06:
Was sie denken?

Dass das mit der Frage des TS nichts zu tun hat.
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Antwort #4 - 30.07.2017 um 12:56:41
 

Was ist wenn eine Deutsche Firma den Inhaber der Deutschen AE ins Europäsche Ausland entsendet?

Ich kenne jemanden der so mit einem Schweizer Saison-Arbeitsvertrag auf diese Weise in verschiedenen Ländern Europas in der Tourismusbranche arbeitet, seine AE durch Ehe zu einer Deutschen bekommen hat.


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Aras
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Antwort #5 - 30.07.2017 um 13:34:42
 
SabinNs schrieb am 30.07.2017 um 12:56:41:
Was ist wenn eine Deutsche Firma den Inhaber der Deutschen AE ins Europäsche Ausland entsendet?


Was ist denn das Europäische Ausland für dich?

EU-Inland umfasst die 28 EU-Mitgliedsstaaten und EU-Ausland ist also der Rest.

SabinNs schrieb am 30.07.2017 um 12:56:41:
Ich kenne jemanden der so mit einem Schweizer Saison-Arbeitsvertrag auf diese Weise in verschiedenen Ländern Europas in der Tourismusbranche arbeitet, seine AE durch Ehe zu einer Deutschen bekommen hat. 

Und  der Sinnzusammenhang?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 30.07.2017 um 14:27:31
 
Mit europäischem Ausland meinte ich EU Länder ausser Deutschland.
(Im Gegensatz dazu würde ich Länder ausserhalb der EU als nicht-europäisches Ausland bezeichnen.)

Beispiel:

Ein Türkischer Staatsbürger mit Deutscher AE (Ehe zu Deutscher Staatsangehöriger) bekommt einen Arbeitsvertrag in der Schweiz angeboten um in Spanien oder Griechenland ca. 3 - 6 Monate lang zu arbeiten. (Oder auch in Deutschland aber 200km entfernt von seiner Deutschen Ehefrau)

Meine Frage, der Zusammenhang:
Ist dies überhaupt erlaubt?
Kann dies Probleme geben wenn dann die Ehe in der Zeit als Fernbeziehung geführt werden muss?





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Antwort #7 - 30.07.2017 um 14:33:01
 
siehe Antwort #2: Nein.

Du solltest jetzt nicht darüber spekulieren, auf welche Länder "regentropfen" abzielt. Das wird er / sie uns schreiben, falls es für irgendeine Frage relevant ist.
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Antwort #8 - 30.07.2017 um 16:55:38
 
reinhard schrieb am 30.07.2017 um 14:33:01:
siehe Antwort #2: Nein.

Du solltest jetzt nicht darüber spekulieren, auf welche Länder "regentropfen" abzielt. Das wird er / sie uns schreiben, falls es für irgendeine Frage relevant ist.


Ich spekuliere nicht auf welche Länder sich die TE bezieht. Ich frage aus eigenem Interesse.

Ich habe den Thread gefunden, das Thema passt zu meiner Frage.
Ich versuche hier also meine Frage in dem passenden Thread zu stellen, anstatt einen neuen zu erstellen. Führt das in diesem Forum zu Verwirrung und sollte ich lieber einen neuen Thread zur selben Frage aufmachen?

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 30.07.2017 um 18:06:45
 
SabinNs schrieb am 30.07.2017 um 16:55:38:
Ich habe den Thread gefunden, das Thema passt zu meiner Frage.


Nein, hier fragt nur die Starterin.

Zitat:
Ich versuche hier also meine Frage in dem passenden Thread zu stellen, anstatt einen neuen zu erstellen.


Darauf geht hoffentlich niemand ein.

Eigene Fragen niemals in anderer Leute Fragen!
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Antwort #10 - 30.07.2017 um 19:21:14
 
SabinNs schrieb am 30.07.2017 um 16:55:38:
Führt das in diesem Forum zu Verwirrung und sollte ich lieber einen neuen Thread zur selben Frage aufmachen?

Genau! Deine Frage in deinem Thread. Fertig.
Das obige Thema hier passt nicht zu deinem.
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