capurosso schrieb am 14.07.2017 um 21:11:50:@dgstein: Danke für die Beschreibung zum LABO. Das hilft uns auf jeden Fall weiter. Online gibt es erst wieder Termine ab Oktober. Darauf können wir nicht warten, weil er aufgefordert wurde, sich unverzüglich beim LABO zu melden.
Habt Ihr nachweislich einen Termin, und bei der Temrinbeantragung auch auf die Unverzüglichkeit hingewiesen, aber keine schnelleren Termin bekommen ist das nicht euer verschulden. Er soll halt bei Kontrollen der Terminnachweis vorlegen. Auch den Ordnungsbehörden sind die Verhältnisse bei LABO bekannt.
Anonsten nutzt das zu eurem Vorteil. Ist der Termin nach der Geburt, kann man dirkekt einen
AE nach §28
AufenthG beantragen. Macht inzwischen die Hausaufgaben wie Erklärung der Vaterschaft. Hat er bammel wegen der langen Wartezeit kann er direkt nach der Geburt einen formlosen
schriftlichen Antrag auf die
AE stellen. Löst zwar keine Fiktion aus, aber die Behörden können nicht behaupten sie wüßten nichts von dem Kind.
capurosso schrieb am 14.07.2017 um 21:11:50:Ich gehe davon aus, dass wir uns zu Recht unangenehme Fragen gefallen lassen müssen. Diese werden wir bei der Ausländerbehörde natürlich beantworten. Mein Partner ist, bevor wir uns kennen gelernt haben, illegal nach Deutschland eingereist und, da sich an seinem Status bisher nichts geändert hat, grundsätzlich ausreisepflichtig.
Warum solltet er bei den Behörden ein Schuldeingeständinis machen, damit die Staatsanwaltschaft das gleich verwenden kann? Die Umstände seiner Einreise haben keinen Einfluss auf seinen
AT und das er kein Visum hatte ist wohl offensichtlich.
Die Mitwirkungspflicht bei Erteilung eines
AT geht nicht soweit das man Straftaten zugeben muss. Im Zweifelsfall nimmt man einen Anwalt mit oder beantwortet die Fragen später schriftlich.
capurosso schrieb am 14.07.2017 um 21:11:50:Die strafrechtlich relevanten Fragen würden doch in einem Strafverfahren gesondert betrachtet werden. Wenn ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft wegen des illegalen Aufenthalts eingeleitet wird, müsste er sich (oder je nach Sachlage wird uns) natürlich gegebenfalls vor Gericht verantworten.
Das ist so, aber die Staatsanwaltschaft wird ggf. die Unterlagen von LABO einsehen und damit ist alles was der LABO sagt auch da drin.