Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 3.097 mal)
Themen Beschreibung: Zuständiges Sachgebiet in der Ausländerbehörde Berlin
capurosso
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis
14.07.2017 um 16:36:55
 
Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen. Mein Partner und ich erwarten ein Kind. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, mein Partner die nigerianische. Der Entbindungstermin ist in sechs Wochen.
Mein Partner ist ohne Visum nach Deutschland eingereist und hatte zu dieser Zeit auch keinen Pass.

Nun hat er bei der nigerianischen Botschaft einen neuen Pass erhalten. Dazu musste er zunächst bei der Polizei vorstellig werden, um eine Bescheinigung zu erhalten, dass er nicht im Besitz eines Passes ist.
Bei der Polizei hat er nach der erkennungsdientslichen Behandlung korrekterweise die Aufforderung erhalten, sich bei der Ausländerbehörde zu melden.
Den Pass hat er am nächsten Tag erhalten.

Mit dem Pass und weiteren Unterlagen (Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerklärung) möchten wir nun kurzfristig bei der Ausländerbehörde in Berlin vorsprechen.
Damit wir uns dort in die richtige Schlange stellen, habe ich bei der zentralen Telefonnummer angerufen. Dort konnte man mir leider folgende Fragen nicht beantworten:
- Was ist die richtige Anlaufstelle? Ich habe später herausgefunden, dass es für die verschiedenen Länder jeweils zuständige Sachgebiete gibt. Aber es gibt auch eine Anlaufstelle für unerlaubte Neueinreisen im Sachgebiet für Rückführungen.
- Wo werden die Nummern vergeben? Im jeweiligen Warteraum oder wie vor einiger Zeit draußen in einem Zelt?
- Wann sollte man vor Ort sein, wenn man noch eine Nummer erhalten möchte, wenn die Behörde um 7.00 Uhr öffnet?

War jemand zuletzt in der Ausländerbehörde in Berlin und kann die Fragen beantworten?

Vielen Dank für die Unterstützung!
Capu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis
Antwort #1 - 14.07.2017 um 17:00:31
 
capurosso schrieb am 14.07.2017 um 16:36:55:
Mein Partner ist ohne Visum nach Deutschland eingereist und hatte zu dieser Zeit auch keinen Pass


Normalerweise müsste er zurück nach Nigeria und dort das FZF zum Kind machen...Er wird ja immer noch illegal hier sein, jetzt aber mit Pass, also steht der Ausreise nichts im Weg. Aufpassen, dass man keine Sperre bekommt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dgstein
Junior Top-Member
**
Offline


Quod non est in actis
non est in mundo


Beiträge: 291

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis
Antwort #2 - 14.07.2017 um 17:33:31
 
Hallo,

capurosso schrieb am 14.07.2017 um 16:36:55:
Was ist die richtige Anlaufstelle?

vorrangig möchte dein Partner ja eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, also ist das Sachgebiet IV E 2 zuständig. Einfach dort vorsprechen und den Antrag stellen. Da es sich beim Familiennachzug zu einem deutschen Kind um einen Anspruchsfall handelt, könnte auf die Nachholung des Visumsverfahrens verzichtet werden, wenn es  auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist (§ 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG).

Zitat:
Wo werden die Nummern vergeben? Im jeweiligen Warteraum oder wie vor einiger Zeit draußen in einem Zelt?

Die Wartenummern werden nach meiner Kenntnis direkt im Sachgebiet (2. Etage, Haus C) ausgegeben und nicht im Zelt.

Zitat:
Wann sollte man vor Ort sein, wenn man noch eine Nummer erhalten möchte, wenn die Behörde um 7.00 Uhr öffnet?

Öffnungszeit ist montags und dienstags von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr und donnerstags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Da die Zahl der Wartenummern begrenzt ist, empfiehlt es sich, frühzeitig da zu sein. Am besten schon eine Stunde vor Öffnungszeit. Der Donnerstag ist immer besonders voll, also am besten montags oder dienstags kommen.

Ggf. kannst du auch versuchen, über die Online-Terminvereinbarung einen Termin zu buchen. Dann werdet ihr ganz ohne Wartezeit bedient.

Viele Grüße

dgstein
Zum Seitenanfang
  

Quod non est in actis non est in mundo
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis
Antwort #3 - 14.07.2017 um 19:30:23
 
dgstein schrieb am 14.07.2017 um 17:33:31:
Da es sich beim Familiennachzug zu einem deutschen Kind um einen Anspruchsfall handelt, könnte auf die Nachholung des Visumsverfahrens verzichtet werden, wenn esauf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar 


Das ist aber kein Selbstläufer bei einem "Illegalen" mit Pass, aber probieren kann man es!
Ist das Kind während der "illegalen" Zeit gezeugt worden? Während eines vorigen "legalen" oder "illegalen" Aufenthaltes? Oder in Nigeria?
Musst du nicht beantworten, falls es zu persönlich ist...wird man dich aber vermutlich fragen und entsprechend entscheiden!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 986

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis
Antwort #4 - 14.07.2017 um 19:46:06
 
Auszug Allgemeine Verwaltungsvorschrift 28.1.4

"Dem Vater ist die Einreise zu ermöglichen,
wenn die Schwangere – z. B. wegen
des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft –
auf seinen Beistand angewiesen ist. Liegen keine
solchen Gründe vor, ist dem Vater die Einreise
so rechtzeitig zu ermöglichen, dass er bei der
Geburt anwesend sein kann."

Bei einem Entbindungstermin in 6 Wochen braucht man über die Nachholung des Visaverfahrens erst gar nicht anfangen nachzudenken.

Verwaltungsvorschrift 28.1.4 letzter Satz:

Werdende Eltern, die sich bereits im Bundesgebiet
befinden, haben lediglich Anspruch
auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz
2 Satz 1.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis
Antwort #5 - 14.07.2017 um 20:11:39
 
Das ist mir alles schon klar, aber hier liegt eine Straftat vor...Illegale Einreise § 14 i. V. § § 95 Aufenthaltsgesetz...damit ist das kein Selbstläufer...jedenfalls meiner Meinung nach

Das mit den werdenden Eltern und Duldung bezieht sich auf Personen, die legal eingereist sind
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 986

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis
Antwort #6 - 14.07.2017 um 20:21:09
 
Mit Aufenthaltsgesetz kann man nicht Grundgesetz aushebeln.
Im vorliegenden Fall greift die vorgeburtliche Wirkung von Art. 6 GG.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis
Antwort #7 - 14.07.2017 um 20:27:42
 
Bei der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des grundgesetzlichen Schutzes des deutschen Kindes spielen Straftaten der Eltern nicht die Rolle, die sie nur für die Eltern spielen würden - das Kind kann schließlich nichts für eine (hier nicht noch nicht mal feststehende) illegale Einreise seines Vaters.

Auch ohne rechtliche Maximalpositionen zu vertreten käme ich nicht auf den Gedanken, hier eine illegale Einreise oder einen unerlaubten Aufenthalt zu thematisieren.
Die Autoren der AVwV zum AufenthG taten das offenbar auch nicht. Ich wüßte nicht, wie man aus einem legalen Aufenthalt auf eine Duldung käme.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
capurosso
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis
Antwort #8 - 14.07.2017 um 21:11:50
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten.

@dgstein: Danke für die Beschreibung zum LABO. Das hilft uns auf jeden Fall weiter. Online gibt es erst wieder Termine ab Oktober. Darauf können wir nicht warten, weil er aufgefordert wurde, sich unverzüglich beim LABO zu melden.

Ich gehe davon aus, dass wir uns zu Recht unangenehme Fragen gefallen lassen müssen. Diese werden wir bei der Ausländerbehörde natürlich beantworten. Mein Partner ist, bevor wir uns kennen gelernt haben, illegal nach Deutschland eingereist und, da sich an seinem Status bisher nichts geändert hat, grundsätzlich ausreisepflichtig.
Ich denke, dass es aus aufenthaltsrechtlicher Sicht keine Rolle spielt, welchen Status er hatte als ich schwanger wurde.
Da das Kind noch nicht geboren ist, kann er natürlich im Moment keine AE bekommen. Eine Duldung wäre aber, so wie ich das verstanden habe, möglich.

Die strafrechtlich relevanten Fragen würden doch in einem Strafverfahren gesondert betrachtet werden. Wenn ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft wegen des illegalen Aufenthalts eingeleitet wird, müsste er sich (oder je nach Sachlage wird uns) natürlich gegebenfalls vor Gericht verantworten.

Danke auf jeden Fall für eure Antworten.

Einen schönen Abend euch,
Capu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis
Antwort #9 - 14.07.2017 um 22:43:40
 
capurosso schrieb am 14.07.2017 um 21:11:50:
@dgstein: Danke für die Beschreibung zum LABO. Das hilft uns auf jeden Fall weiter. Online gibt es erst wieder Termine ab Oktober. Darauf können wir nicht warten, weil er aufgefordert wurde, sich unverzüglich beim LABO zu melden.


Habt Ihr nachweislich einen Termin, und bei der Temrinbeantragung auch auf die Unverzüglichkeit hingewiesen, aber keine schnelleren Termin bekommen ist das nicht euer verschulden. Er soll halt bei Kontrollen der Terminnachweis vorlegen. Auch den Ordnungsbehörden sind die Verhältnisse bei LABO bekannt.

Anonsten nutzt das zu eurem Vorteil. Ist der Termin nach der Geburt, kann man dirkekt einen AE nach §28 AufenthG beantragen. Macht inzwischen die Hausaufgaben wie Erklärung der Vaterschaft. Hat er bammel wegen der langen Wartezeit kann er direkt nach der Geburt einen formlosen schriftlichen Antrag auf die AE stellen. Löst zwar keine Fiktion aus, aber die Behörden können nicht behaupten sie wüßten nichts von dem Kind.

capurosso schrieb am 14.07.2017 um 21:11:50:
Ich gehe davon aus, dass wir uns zu Recht unangenehme Fragen gefallen lassen müssen. Diese werden wir bei der Ausländerbehörde natürlich beantworten. Mein Partner ist, bevor wir uns kennen gelernt haben, illegal nach Deutschland eingereist und, da sich an seinem Status bisher nichts geändert hat, grundsätzlich ausreisepflichtig. 


Warum solltet er bei den Behörden ein Schuldeingeständinis machen, damit die Staatsanwaltschaft das gleich verwenden kann? Die Umstände seiner Einreise haben keinen Einfluss auf seinen AT und das er kein Visum hatte ist wohl offensichtlich.

Die Mitwirkungspflicht bei Erteilung eines AT geht nicht soweit das man Straftaten zugeben muss. Im Zweifelsfall nimmt man einen Anwalt mit oder beantwortet die Fragen später schriftlich.

capurosso schrieb am 14.07.2017 um 21:11:50:
Die strafrechtlich relevanten Fragen würden doch in einem Strafverfahren gesondert betrachtet werden. Wenn ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft wegen des illegalen Aufenthalts eingeleitet wird, müsste er sich (oder je nach Sachlage wird uns) natürlich gegebenfalls vor Gericht verantworten.


Das ist so, aber die Staatsanwaltschaft wird ggf. die Unterlagen von LABO einsehen und damit ist alles was der LABO sagt auch da drin.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
capurosso
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis
Antwort #10 - 15.07.2017 um 19:37:00
 
Hallo @grisu1000,

danke für deine Ergänzungen. Leider kann man bei der Online-Terminvergabe keine Unverzüglichkeit geltend machen.
Ich habe aber heute noch einmal in die Terminvergabe geschaut und da haben wir einen Termin in 14 Tagen gefunden.

Den habe ich jetzt gebucht. Natürlich haben wir nicht alle benötigten Unterlagen zusammen, da mein Partner keinen Wohnsitz angemeldet hat (was vermutlich auch ohne Aufenthaltstitel nicht geht) und das Baby ist ja auch noch nicht da. Daher könnte ich mir vorstellen, dass es dann Probleme vor Ort gibt, weil wir eben nicht alle Voraussetzungen erfüllen und trotzdem einen Termin gebucht haben. Dennoch finde ich das sicherer als zu versuchen eine Nummer zu ergattern und ich könnte mir vorstellen, dass es nachteilg ist, wenn wir erst in drei Monaten vorsprechen.

Vielleicht ist das so rum auch alles nicht richtig, ich weiß halt nicht genau, was nun die richtige Vorgehensweise wäre...

Viele Grüße
Capu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis
Antwort #11 - 15.07.2017 um 20:36:36
 
capurosso schrieb am 14.07.2017 um 16:36:55:
Mit dem Pass und weiteren Unterlagen (Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerklärung) möchten wir nun kurzfristig bei der Ausländerbehörde in Berlin vorsprechen.

Wenn Ihr das habt, dann habt Ihr alles Wesentliche beisammen. Selbstverständlich derzeit statt Geburtsurkunde den Mutterpass...

Eine bessere Auskunft als
dgstein schrieb am 14.07.2017 um 17:33:31:
Öffnungszeit ist montags und dienstags von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr und donnerstags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Da die Zahl der Wartenummern begrenzt ist, empfiehlt es sich, frühzeitig da zu sein. Am besten schon eine Stunde vor Öffnungszeit. Der Donnerstag ist immer besonders voll, also am besten montags oder dienstags kommen.

bekommt Ihr nicht.

Ich wäre nach diesem Ratschlag am Montag spätestens 06:00 dort ... Du musst ja nicht gleich dabeistehen. Es sollte reichen, wenn Du auf Zuruf in fünf Minuten neben ihm sein kannst.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
capurosso
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Geburt eines deutschen Kindes - Vater ohne Aufenthaltserlaubnis
Antwort #12 - 15.07.2017 um 21:19:58
 
Hallo @Petersburger,

danke für die Hinweise.

Dann gehst du auch wie ich davon aus, dass mit einem Termin in 14 Tagen die Unverzüglichkeit nicht mehr gewährleistet ist und wir diese nur einhalten können, wenn wir uns Anfang der kommenden Woche anstellen... Dann machen wir das so. Den Termin melde ich erst einmal nicht ab, damit wir, wenn wir keine Nummer bekommen zumindest wissen, dass wir einen Termin sicher haben.

Mit der Geburtsurkunde meinte ich die meines Partners, aber ich habe jetzt gesehen, dass wir diese gar nicht benötigen.

Viele Grüße
Capu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema