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Ehegattennachzug für Rückkehrer, Deutschkenntnisse? (Gelesen: 951 mal)
Dieter Hoffmann
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug für Rückkehrer, Deutschkenntnisse?
12.07.2017 um 10:59:29
 
Ich habe folgende Aussage auf der Seite der Deutschen Botschaft in Aman gefunden:
"Ich bin deutscher Staatsangehörige und halte mich seit drei Jahren aus beruflichen Gründen in Amman auf. Während dieses Aufenthalts habe ich eine Jordanierin kennen gelernt, die ich heiraten möchte. Da ich in Kürze wieder nach Deutschland zurückziehe, braucht sie ein Visum zum Ehegattennachzug. Muss sie dafür Deutschkenntnisse nachweisen?

Im Fall sogenannter „Rüchkkehrer “ ist ein Nachweis von Deutschkenntnissen seitens des ausländischen Ehegatten nicht erforderlich." (Quelle: http://www.amman.diplo.de/contentblob/3840216/Daten/988467/nachweis_deutschkennt...)

Kann mir bitte jemand erklären, was genau ein Rüchkkehrer-Fall ist?
Ab wann gilt man als Rüchkkehrer?
Gilt es für alle Rüchkkehrer-Fälle oder nur für bestimmte Länder (z.B. auch für Kambodscha?)
Wo kann ich die entsprechende Rechtsgrundlage bzw. das Gesetz finden? 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.07.2017 um 12:18:46
 
Sofern sich nichts geändert ist, gilt dies für Rückkehrer aus Drittstaaten: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1430030279/17#17
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Dieter Hoffmann
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.07.2017 um 18:57:10
 
Besten Dank für die Info  Smiley
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