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Verlängerung Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.866 mal)
Themen Beschreibung: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei nicht gesichertem Lebensunterhalt
goose
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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12.07.2017 um 16:08:31
 
Hallo zusammen,

ich stelle mir folgende Frage, zu der ich noch keine Antwort hier im Forum gefunden habe:

A ist deutsch. B ist serbisch.
Nach Heirat in Serbien und Einreise von B mit fzf Visum, hat B eine befristete Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre bekommen. Gesicherter Lebensunterhalt wurde durch A nachgewiesen.

B hat die Deutschtest DTZ (B1) und Orientierungskurs bestanden.
A hat zwischenzeitlich Job verloren und bezieht Geld vom Jobcenter.

Wenn B nach den 3 Jahren einen Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis stellt sind dementsprechend nicht alle Anforderungen erfüllt.

Was passiert? Wird automatisch die befristete Aufenthaltserlaubnis verlängert? Und wenn ja, wie lange?
Und was passiert wenn nicht?

Haben A & B die Change direkt wieder die Niederlassungserlaubnis zu beantragen wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind?

Vielen Dank schon mal an dieses super Forum.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 12.07.2017 um 16:21:36
 
Ohne gesicherten LU gibt es keine NE, also weitere AE´s
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goose
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.07.2017 um 16:30:18
 
Danke für die schnelle Antwort.
Wird denn die AE dann wieder für 3 Jahre ausgestellt?
Kann man wenn die Voraussetzungen erfüllt sind auch vor Ablauf der 3 Jahren eine NE beantragen?
Oder muss man die volle Zeit der AE abwarten?
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 12.07.2017 um 17:00:43
 
goose schrieb am 12.07.2017 um 16:30:18:
Wird denn die AE dann wieder für 3 Jahre ausgestellt?


Vermutlich ja

goose schrieb am 12.07.2017 um 16:30:18:
Kann man wenn die Voraussetzungen erfüllt sind auch vor Ablauf der 3 Jahren eine NE beantragen?


Kann man jederzeit beantragen, wenn die Voraussetzungen passen. Aber nicht in der Probezeit, wenn es neue Arbeit gibt! Geht B nicht arbeiten?
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.07.2017 um 17:01:53
 
Ja die AE sollte wieder für 3 Jahre ausgestellt werden da B1 und Leben in Deutschland Test offenbar vorliegen.

Sobald die Voraussetzungen vorliegen kann die NE beantragt werden, auch bevor die AE wieder ausläuft!
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goose
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 12.07.2017 um 18:06:54
 
Super Vielen dank für eure Antworten. Das war mir neu das man sobald die Vorraussetzungen erfüllt sind die NE beantragen kann. Auch wenn AE noch "läuft".

Klar A (oder B) dürfen nicht in der Probezeit sein. B ist aktuell noch am studieren.
Wie sieht es den mit einer befristeten Stelle aus. Oder muss es eine unbefristete Anstellung sein?
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nixwissen
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geschah hier nichts.


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Antwort #6 - 12.07.2017 um 18:44:31
 
goose schrieb am 12.07.2017 um 18:06:54:
Wie sieht es den mit einer befristeten Stelle aus. Oder muss es eine unbefristete Anstellung sein?



Moin,

Es sollte im Regelfall eine unbefristete Stelle sein. Nur in wenigen Branchen, wo unbefristete Stellen mittlerweile exotisch geworden sind, geht ausnahmsweise eine befristete Stelle. Gehe mal üblicherweise nicht davon aus.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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goose
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.07.2017 um 19:12:30
 
Super alles klar. Alle meine Fragen sind beantwortet.

Vielen Dank euch
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