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Optionen für Ehefrau bzgl. Visum/Langzeitaufenthalt/Staatsbürgerschaft (Gelesen: 3.335 mal)
Chris80
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Optionen für Ehefrau bzgl. Visum/Langzeitaufenthalt/Staatsbürgerschaft
03.07.2017 um 05:30:10
 
Hallo,

Meine Frau und ich sind seit etwas über 1 Jahr verheiratet. Sie ist Drittstaatlerin und ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft.
Wir wohnen beide seit ca. 6 Jahren im Nicht-EU-Ausland und wollen auch nicht zeitnah nach Deutschland - in ein paar Jahren evtl.

Es gibt aber einige nervige Punkte und da würden wir gern wissen, ob es da Verbesserungmöglichkeiten gibt.
Deutsches Visum geht jetzt schnell und einfach - prima.
Das bekommt sie jetzt für 1 Jahr, mit 90 Tagen Aufenthaltszeit in einem halben Jahr - soweit sogut.

Letztes Mal nach D hätte sie - je nach Berechnung - diese überschritten. Habe dann mit den Behörden telefoniert und einen Aufenthaltsrechner gefunden, alles ok. Am Flughafen aber haben sie anders gerechnet - 92 Tage inkl. dem vorherigen Aufenthalt - deswegen umbuchen oder nicht ins Flugzeug. Dann habe ich das Konsulat angerufen - fürchterlich unfreundlich etc. - reines Drama. Der Flughafen hat dann Nachts jemand in Frankreich erreicht die gesagt haben, das ist ok - passt.
Sowas würden wir halt gern vermeiden - Visumsproblem. Gibt es da irgendwelche Lösungen/Optimierungen?
Anderes Visum? Aufenthaltsrechner ausdrucken und mitbringen? ...?

Staatsangehörigkeit: Meine Frau hätte gerne die deutsche Staatsangehörigkeit und ich wäre darüber auch froh (gemeinsames Reisen etc.). Soweit ich weiß geht das über ein knappes Jahr Deutsch/Kultur lernen in der VHS o. Ä. - dann in D seit für x? Jahre. Sie spricht Deutsch auf B1 Niveau, war schon 2 Monate an der VHS für einen Kurs und sonst sind wir meist nur 1 - 2 Monate im Sommerurlaub in Deutschland - manchmal evtl. nochmal im Winter.
Gibt es da irgendeine Möglichkeit sich etwas anrechnen zu lassen?
Oder sollten wir vor/im nächsten Sommerurlaub nächste Woche irgendwelche Prozesse starten um schneller an das Ziel Dt Staatsangehörigkeit zu kommen?

Gibt es evtl. sowas wie eine Greencard/permanente Aufenthaltsgenehmingung o. Ä. mit unseren Lebensumständen?

Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Chris
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 03.07.2017 um 08:55:40
 
Chris80 schrieb am 03.07.2017 um 05:30:10:
Meine Frau hätte gerne die deutsche Staatsangehörigkeit.... 

Das geht aber nicht so Holter die Polter, dazu ist zunächst ein mehrjähriger ständiger Aufenthalt in Deutschland notwendig. Häufige Besuche in Deutschland reichen dafür nicht aus.
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.07.2017 um 10:36:24
 
Wenn Ihr nach Deutschland zieht und hier drei Jahre zusammen wohnt, kann sie eingebürgert werden. Den Antrag kann sie vorher stellen, um je nach Bearbeitungszeit zum frühest möglichen Zeitpunkt eingebürgert zu werden.

Das Berechnen von 90 Tagen beherrschen einige am Flughafen (und woanders) nicht entsprechend den gültigen Regeln – wenn sie haarscharf an der Grenze leben möchte, lässt sich das wohl nicht abstellen.
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PerikleZ
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 03.07.2017 um 11:34:33
 
Einbürgerungen aus dem Ausland gehen nur in Ausnahmefällen (z.B. Ehefrauen/Ehemänner von dt. Diplomaten, international anerkannte Wissenschaftler, Sportler oder Künstler)
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 04.07.2017 um 07:44:54
 
Chris80 schrieb am 03.07.2017 um 05:30:10:
Letztes Mal nach D hätte sie - je nach Berechnung - diese überschritten. Habe dann mit den Behörden telefoniert und einen Aufenthaltsrechner gefunden, alles ok. Am Flughafen aber haben sie anders gerechnet - 92 Tage inkl. dem vorherigen Aufenthalt - deswegen umbuchen oder nicht ins Flugzeug. Dann habe ich das Konsulat angerufen - fürchterlich unfreundlich etc. - reines Drama. Der Flughafen hat dann Nachts jemand in Frankreich erreicht die gesagt haben, das ist ok - passt.


In anderen EU Staaten, außer Deutschland, spielt die 90 Tage Grenze keine Rolle, weil du mit deiner Ehefrau der EU-Freizügigkeit unterliegst, wenn ihr gemeinsam reist.


Chris80 schrieb am 03.07.2017 um 05:30:10:
Gibt es evtl. sowas wie eine Greencard/permanente Aufenthaltsgenehmingung o. Ä. mit unseren Lebensumständen?


Ihr müsst einmal drei Jahre euren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, dann kann sie entweder eingebürgert werden oder ein Niederlasssungserlaubnis erhalten, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Die NE wird nicht ungültig, auch wenn Ihr wieder ins Ausland zieht, solange die eheliche Lebensgemeinschaft weiterbesteht. Sie braucht also auch kein Schengenvisum mehr.

Die drei Jahre müsst Ihr nicht komplett in Deutschland anwesend sein, aber eben nicht länger als 6 Monate abwesend am Stück.

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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.07.2017 um 13:54:37
 
grisu1000 schrieb am 04.07.2017 um 07:44:54:
Die drei Jahre müsst Ihr nicht komplett in Deutschland anwesend sein, aber eben nicht länger als 6 Monate abwesend am Stück.


nein,
deine Aussage schliesst auch das Szenario ein:10 Tage Deutschland, dann 5.5 Monate Ausland und wieder von vorne

das funktioniert nicht.

Man muss schon in D einen rechtmässig gewöhnlichen Aufenthalt haben. "Gewöhlicher" Aufenthalt geht bei 3-Staatlern nicht, wenn sie visafrei oder mit Schegenvisum hier sind.
Man braucht schon erstmal eine AE, und muss tatsöchlich in D seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben
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Chris80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 08.07.2017 um 01:07:18
 
3 Jahre in D .. klingt ja wenig postiv  Zwinkernd
Ja - dann aktuell weiter über Visum und wir überlegen uns ob und wann wir wieder nach D wollen.

Danke euch für die Antworten.
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 08.07.2017 um 09:00:41
 
Ergebnis: Nur, um komfortabler zu reisen, wird niemand eingebürgert. Zwinkernd
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #8 - 11.07.2017 um 13:00:16
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Optionen für Ehefrau bzgl. Visum/Langzeitaufenthalt/Staatsbürgerschaft
Antwort #9 - 11.07.2017 um 11:56:24
 
Noch eine Zusatzfrage:
Was ist denn, wenn wir Nachwuchs haben - darüber denken wir auch schon nach.
Das Kind wird dann wahrscheinlicher einen Deutschen Pass bekommen - kann die Mutter diesen dann auch beantragen oder gelten unveränderte Auflagen?

med_louizario schrieb am 11.07.2017 um 10:18:08:
die gleiche Frage, meine frau und ich leben und arbeiten beide im Ausland, ich habe die D Staatsangehörigkeit seit 2 Jahren. wir möchten beide in Deutschland Urlaub machen, dafür wird sie ein Visum brauchen! die Frage ist, gibt´s es Vorteile für meine frau weil ich D bin? oder spielt es keine Rolle? Und was für Visum müssen wir beantragen.
Danke


Bei uns war es deutlich einfacher:
Günstiger (oder sogar kostenlos?)
Schneller
Weniger Papiere/Unterlagen die man vorzeigen musste.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #10 - 11.07.2017 um 12:15:53
 
Chris80 schrieb am 11.07.2017 um 11:56:24:
Noch eine Zusatzfrage:
Was ist denn, wenn wir Nachwuchs haben - darüber denken wir auch schon nach.
Das Kind wird dann wahrscheinlicher einen Deutschen Pass bekommen - kann die Mutter diesen dann auch beantragen oder gelten unveränderte Auflagen?


Wenn die Mutter ausländisch ist, wird das Kind deutsch, wenn der "gesetzliche Vater" deutsch ist. Das ist der Ehemann der Mutter, bei Ledigkeit ist es derjenige, der die Vaterschaftsanerkennung macht und dessen Anerkennung von der Mutter bestätigt wird.

Deutsch sein heißt nicht automatisch Pass bekommen: Den muss man gesondert beantragen, im Ausland bei der deutschen Botschaft.

Wenn eine Frau Mutter eines deutschen Kindes ist oder wird, kann sie rechtzeitig vor der Geburt ein Visum beantragen und bekommen, das etwas missverständlich "Familienzusammenführung mit dem ungeborenen Kind" heißt und bedeutet, dass sie im 6. oder 7. Monat herkommt und das Kind (das es noch nicht gibt) hier in Deutschland zu Welt kommt. Da sind keine weiteren Voraussetzungen da, das deutsche Kind muss weder Einkommen noch Wohnung nachweisen, was im Mutterleib auch schwer wäre.

Das Verfahren funktioniert genau so auch nach der Geburt.
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Antwort #11 - 11.07.2017 um 17:21:35
 
Bei uns war es deutlich einfacher:
Günstiger (oder sogar kostenlos?)
Schneller
Weniger Papiere/Unterlagen die man vorzeigen musste. [/quote]
@chris. was meinst du MIT EINFACHER ?, was genau für ein visum hat deine frau beantragt?
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Antwort #12 - 11.07.2017 um 18:38:26
 
Chris80 schrieb am 11.07.2017 um 11:56:24:
kann die Mutter diesen dann auch beantragen oder gelten unveränderte Auflagen?


durch das Kind ändert sich in diesem Punkt nichts für Deine Frau.

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