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Nachträgliche Namensänderung einer Mexikanerin mit AT nach Heirat in Dänemark (Gelesen: 1.169 mal)
Euda
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i4a rocks!


Beiträge: 24

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachträgliche Namensänderung einer Mexikanerin mit AT nach Heirat in Dänemark
28.06.2017 um 14:57:27
 
Hallo i4a-Community,


im Juli letzten Jahres habe ich in Dänemark standesamtlich die Ehe mit meiner Frau geschlossen. Diese hat nun einen Aufenthaltstitel nach §28.1 mit Gültigkeit bis 2019.
Nun würde sie gern meinen Nachnamen annehmen. Eine Namensänderung ist nach mexikanischem Recht nicht möglich oder gültig, sodass ihre Ausweisdokumente aus dem Heimatland unverändert blieben. Sie könnte den Namen nach meinem Kenntnisstand also nur in Deutschland führen und bekäme einen Zusatzvermerk "Name nach dt. Recht" in ihren AT.

Am Montag habe ich die zuständige Standesbeamtin angerufen, welche jedoch meinte, der Name sei unter den Umständen nicht änderbar, da der mexikanische Pass somit ungültig würde und er sich aufgrund der Rechtssituation in Mexiko auch nicht anpassen ließe.

Ist da etwas 'dran oder hat jemand vielleicht einen Rat, wie ich die Beamtin überzeugen könnte, dass eine Namensänderung möglich ist?

Beste Grüße,
Euda =)
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Tina05
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i4a rocks!


Beiträge: 154

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.06.2017 um 09:13:48
 
Ich vermute, die Standesbeamtin möchte eine sogenannte hinkende Namensführung verhindern. Das ist in der Regel auch sinnvoll, da es immer wieder zu Problemen kommt, wenn in Deutschland der Familienname anders lautet, als er im Pass steht.

Wenn euch die Problematik jedoch bewusst ist (ich würde darüber nochmal gut nachdenken!), dann könnt ihr für die Namensführung in der Ehe deutsches Recht wählen und einem gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Sie führt dann in Deutschland den Namen "Maier" und im Pass den Namen "Alfonso Silva". Und sie wird oft erklären müssen, dass ihre Namensführung hinkt.
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Gruß
Tina
 
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Petersburger
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Beiträge: 6.387

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.06.2017 um 09:29:05
 
Tina05 schrieb am 30.06.2017 um 09:13:48:
Und sie wird oft erklären müssen, dass ihre Namensführung hinkt. 

Der Aufwand wird sich aber in Grenzen halten, weil ja bereits der TS weiß
Euda schrieb am 28.06.2017 um 14:57:27:
bekäme einen Zusatzvermerk "Name nach dt. Recht" in ihren AT.

Es bedarf also vielleicht weniger Erklärungen als einfach nur jeweils eines Hinweises auf den Eintrag...
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