nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:Der Grund ist, daß BTM besonders hart beurteilt wird.
Hast du einen Nachweis dafür? Gibt es eine weitere Be- und Verurteilung der Straftat durch die
ABH?
nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:2x BTM triggert bei der
ABH offensichtlich diese Anhörung.
Und ich dachte jetzt an § 87 Abs. 4
AufenthG.
nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:Die 3 Monate waren Jugendstrafe? Haftstrafen unter 6 Monaten gibt es normalerweise nicht.
Ohne Handel? 3 Monate? Ähem...
Keine Sorge... das Strafverfahren lief bei einem Strafgericht. Du musst also nicht das Urteil auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen.
nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:Die 60 Tagessätze sind nichtmal eine Vorstrafe im Führungszeugnis (auch wenn das gespeichert wird).
Fraglich ist eher ob die Strafe von der Tat, die vor 6 Jahren war, bereits getilgt ist oder nicht. Sonst sind die 3 Monate + die 60
TS im Führungszeugnis sehr wohl einsehbar.
nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:Das ist ja erstmal eine Anhörung und Du kannst Deinen beruflichen Werdegang darlegen. Das nennt man günstige Sozialprognose, wenn das so stimmt.
Die Darlegung des beruflichen Werdegangs ist eine Betrachtung der Vergangenheit. Eine (Sozial-)Prognose ist eine Betrachtung in die Zukunft. Der berufliche Werdegang kann für eine Sozialprognose herangezogen werden. Es stimmt somit nicht: Das nennt man nicht (günstige) Sozialprognose.
nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:Das wäre erheblich besser als im Schnitt bei Leuten, die 2x mit BTM so erheblich aufgefallen sind.
Wieviel Erfahrung hast du mit BTM-Verurteilten?
nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:Daß Du keine Perspektive in der Türkei hättest glaube ich gerne, ist dabei aber absolut kein Argument. Lasse das weg, wenn Du nicht danach gefragt wirst. Das wäre am Ende Dein Problem und hat mit der Entscheidung nichts zu tun.
Und ich dachte immer dass bei einer Abwägung des Einzelinteresses mit dem Allgemeininteresse auch solche Argumente zählen. Und da wäre eine Perspektivlosigkeit in einem anderen Staat sehr wohl ein Argument. Man darf ja nicht vergessen, dass er ein Aufenthaltsrecht hat. Der Staat will dieses Recht nehmen... das ist was anderes als wenn ein abgelehnter Asylbewerber mit dem Argument der Perspektivlosigkeit kommt... denn der abgelehnte Asylbewerber hat kein Aufenthaltsrecht.
nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:Ich kann mir kaum vorstellen, daß Du jetzt ausgewiesen wirst aber den Warnschuss solltest Du ernst nehmen. Lass die Finger von dem Scheiss.
Ach ein Warnschuss ist das? Wenn er ein Daueraufenthaltsrecht gemäß
ARB 1/80 hat, dann wird das ein sehr leiser Warnschuss sein.