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Ausweisung wegen BTM (Gelesen: 10.749 mal)
Alana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 27.06.2017 um 12:10:38
 
Aras schrieb am 27.06.2017 um 00:12:38:
nixwissen schrieb am Gestern um 23:54:01:
Der Grund ist, daß BTM besonders hart beurteilt wird.

Hast du einen Nachweis dafür? Gibt es eine weitere Be- und Verurteilung der Straftat durch die ABH?

Eine Nachfrage: Ergibt sich die gesonderte Beurteilung zumindest bei BTM-Handel (der genaue Grund der Verurteilung im 2. Fall wurde nicht genannt) und beim Konsum härterer Drogen nicht direkt aus dem Gesetz? § 54 (2) AufenthG:

Zitat:
(2) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt schwer, wenn der Ausländer (...)

3. als Täter oder Teilnehmer den Tatbestand des § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Betäubungsmittelgesetzes verwirklicht oder dies versucht,
4. Heroin, Kokain oder ein vergleichbar gefährliches Betäubungsmittel verbraucht und nicht zu einer erforderlichen seiner Rehabilitation dienenden Behandlung bereit ist oder sich ihr entzieht, (...)

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber ich würde da schon herauslesen, dass zumindest das Ausweisungsinteresse bei BTM gesondert gewertet wird. Zumal wird hier keine Mindeststrafdauer genannt wird, ab der ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vorliegt.

Für die Frage, ob es zur Ausweisung kommt, ist neben der Sozialprognose die (eher geringe) Höhe der Verurteilung natürlich relevant. Aber mal am Rande: Es kann nicht schaden, eine gewisse Einsicht in ein Fehlverhalten zu zeigen, das zu strafrechtlichen Verurteilungen führt:
 
Zeybek schrieb am 26.06.2017 um 21:48:17:
hatte vor  6 jahren mal ein problem wegen btm, nicht wegen handel aber wurde für 3 monaten auf bewährung verurteilt eigentlich eine harmlose sache.

Jetzt wurde ich neulich wieder wegen btm verurteilt strafe ist 60 tagessätze. Eigentlich wieder was harmloses meiner meinung nach...

Wenn du das, weswegen denen du verurteilt wurdest, beides als "eigentlich harmlos" bezeichnest, landet das bei einer Anhörung sicher nicht auf der positiven Seite. Überleg dir, wie du das darstellst, wenn es schon nicht zu wirklicher Einsicht reicht.
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Aras
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Antwort #16 - 27.06.2017 um 13:20:29
 
Mag sein, aber als assoziationsberechtigter Türke ist es nicht so einfach pauschal zu sagen..
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #17 - 27.06.2017 um 13:34:13
 
Nein, man kann es in diesem Einzelfall nicht pauschal sagen.

Aber Zeybek muss eben wissen:

1) beide Straftaten sind keineswegs "harmlos", sondern sind so schwerwiegend, dass sich die Ausländerbehörde eine Ausweisung und Abschiebung in die Türkei überlegt. Das tut die Ausländerbehörde auch, um die Bevölkerung hier vor Zeybek zu schützen.

2) Zeybek muss also in der Anhörung (schriftlich, eventuell mit Hilfe des Anwalts) erklären, dass er einsieht, dass er zwei schwere Fehler gemacht hat. Er muss erklären, warum die Ausländerbehörde sicher sein kann, dass er solche Fehler nicht wiederholt.

3) Und dann kann Zeybek sich mit dem Assoziationsrecht beschäftigen und sich informieren, welche Möglichkeiten er hat, falls die Ausländerbehörde ihn ausweist und die Abschiebung androht.

4) Und zuletzt sollte sich Zeybek klar machen: Anderen, die nicht unter das Assiziationsrecht fallen, droht bei zwei solchen Straftaten schon die Abschiebung. Wichtig ist, dass jetzt nicht mehr das Geringste vorkommen sollte. Bei der nächsten BTM-Verurteilung wird die Ausländerbehörde energischer versuchen, eine Ausweisung zu verfügen.
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Zeybek
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Antwort #18 - 28.06.2017 um 01:19:07
 
hallo, sorry für die späte antwort ging heute leider nicht anders..

danke für die vielen antworten.

Vinzent2m schrieb am 27.06.2017 um 09:06:02:
Ist Dir im dem Schreiben der Ausländerbehörde wirklich ein konkreter Termin zur Vorsprache direkt bei der Behörde genannt worden?
Oder erhältst Du innerhalb einer bestimmten Frist die Gelegenheit zur Stellungnahme?


es steht im schreiben drinne das ich bis zum xx.xx.xx zeit habe mich zu äussern.

es geht in beiden fällen um cannabis, es wurde nie damit gehandelt oder weiter andere gegeben, dass hat auch das gericht so festgestellt und mich dementsprechend verurteilt. Ich habe keine person geschadet oder sonstiges.


Werde mich morgen mich bei einigen anwälten beraten lassen bzw. schauen was die dazu sagen.

mfg

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Vinzent2m
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Antwort #19 - 28.06.2017 um 08:49:17
 
Zeybek schrieb am 28.06.2017 um 01:19:07:
es steht im schreiben drinne das ich bis zum xx.xx.xx zeit habe mich zu äussern


und das sollte fristgerecht schriftlich erfolgen.
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Zeybek
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Antwort #20 - 04.07.2017 um 17:12:44
 
Hallo,

hab jetzt ein paar anwälte abgeklappert , ist es normal das die gleich etwas über 1000€ verlangen für einen brief? hab mir jetzt überlegt doch selbst etwas schriftliches zu geben samt arbeitsvertrag etc.
oder kann ich das am besten persöhnlich mündlich direkt beim amt machen?
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Antwort #21 - 04.07.2017 um 19:38:22
 
Zeybek schrieb am 04.07.2017 um 17:12:44:
hab jetzt ein paar anwälte abgeklappert , ist es normal das die gleich etwas über 1000€ verlangen für einen brief? hab mir jetzt überlegt doch selbst etwas schriftliches zu geben samt arbeitsvertrag etc.
oder kann ich das am besten persöhnlich mündlich direkt beim amt machen? 


Siehs als Lehrgeld. Und etwas in so einem Fall mündlich zu machen ist der "Worst Case". Du hast keine Kontrolle was dann in den Entscheidungsprozess einfließt.
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Vinzent2m
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Antwort #22 - 04.07.2017 um 20:59:50
 
Zeybek schrieb am 04.07.2017 um 17:12:44:
oder kann ich das am besten persöhnlich mündlich direkt beim amt machen? 


hatte ich doch bereits (sogar unterstrichen) mitgeteilt.

Mit einer drohenden Abschiebung ist nicht zu spaßen, es sei denn Du kannst damit leben, einige Jahre in der Türkei zu verbringen.
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Antwort #23 - 16.07.2017 um 11:21:39
 
nixwissen schrieb am 27.06.2017 um 00:41:25:
Falsch gedacht. Dabei geht es nur noch um die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in D, vor allem bei BTM. Was mit Oma ist, wäre dann sein Problem.



Nö. Aras hat da schon Recht. Ein Blick ins Gesetz erleichtert wie immer die Rechtsfindung: § 53 I AufenthG. "[...] wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt."

Mich wundert es, dass hier das Wichtigste noch nicht gefragt wurde, um den Sachverhalt auch nur annähernd beleuchten zu können: Seit wann hast du einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus in DE und welchen? Wie lange hattest du eine Duldung (grüner länglicher Fledderzettel mit rotem Strich über dem Etikett) und seit wann hast du die Plastikkarte und welcher Paragraph steht da unten drauf?

Insgesamt aber sicher eine Sache für einen (qualifizierten) Anwalt.
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Antwort #24 - 16.07.2017 um 17:49:04
 
No Name schrieb am 16.07.2017 um 11:21:39:
Insgesamt aber sicher eine Sache für einen (qualifizierten) Anwalt.


Ja. Wurde bereits im ersten Antwortbeitrag postuliert.

No Name schrieb am 16.07.2017 um 12:07:26:
... Lass dich besser mal bei einem qualifizierten Anwalt beraten.


No Name schrieb am 16.07.2017 um 11:57:15:
... Weiteres erzählt ihm bestimmt gerne ein Fachanwalt für Strafrecht.


No Name schrieb am 16.07.2017 um 11:45:15:
... Diese - und weitere - Fragen kann bestimmt ein qualifizierter Fachanwalt für dich eruieren. ...


So richtig dies sicherlich ist, sobald es um komplexere Sachverhalte geht, so richtig ist es m.M.n. aber auch, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass ein seriöser, kompetenter Anwalt eher mittels Empfehlung entsprechender Organisationen wie z.B. Migrationshilfen, Sozialverbänden etc. zu finden sein wird.
Niemals wird sich ein seriöser, kompetenter Anwalt über beispielsweise boardeigene Nachrichtensysteme andienen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #25 - 21.07.2017 um 20:16:59
 
T.P.2013 schrieb am 16.07.2017 um 17:49:04:
Niemals wird sich ein seriöser, kompetenter Anwalt über beispielsweise boardeigene Nachrichtensysteme andienen.



Habe den Text "zwischen" den Zeilen durchaus verstanden. Zwinkernd Weder bin ich aber Anwalt, noch würde ich je einen solchen hier empfehlen (liegt nicht zuletzt daran, dass ich auch gar keinen Anwalt kenne, der Ausländerrecht macht, den ich tatsächlich empfehlen könnte Durchgedreht ).

Der Hinweis ist mir nur so wichtig, da ich finde, dass so komplexe Sachverhalte, wie die hier besprochenen, nur seriös mit Einsicht in die Ausländerakte gelöst werden können und außerdem ein Internetforum nur sehr begrenzt beraten kann. Zwinkernd

Lieb übrigens, dass du dir so viel Mühe gemacht hast, meine Beiträge alle zu verfolgen Zwinkernd
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T.P.2013
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Antwort #26 - 21.07.2017 um 20:21:14
 
No Name schrieb am 21.07.2017 um 20:16:59:
Der Hinweis ist mir nur so wichtig, da ich finde, dass so komplexe Sachverhalte, wie die hier besprochenen, nur seriös mit Einsicht in die Ausländerakte gelöst werden können und außerdem ein Internetforum nur sehr begrenzt beraten kann.


Moin.

Da sind wir dann ja einer Meinung.
So wie ich den Sinn des Boards verstehe, geht es im Prinzip darum, einen Überblick über die jeweils geltende Rechtslage zu vermitteln, Handlungsoptionen zu veranschaulichen und als Stichwortgeber Rechercheansätze darzustellen.

Zitat:
Lieb übrigens, dass du dir so viel Mühe gemacht hast, meine Beiträge alle zu verfolgen Zwinkernd


Ach, immer gerne. Zumal ja Beiträge in der magischen Anzahl "5" (= Zugang zum boardeigenen Nachrichtensystem) ganz ohne jede Mühe mittels eines Klicks leicht zu überschauen sind  Zwinkernd
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