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Ausweisung wegen BTM (Gelesen: 10.737 mal)
Zeybek
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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26.06.2017 um 21:48:17
 
Hallo,

bin momentan sehr verzweifelt und hoffe das ihr mich etwas behilflich sein könnt.

Bin in deutschland geboren aber hab die türkische staatsangehörigkeit.
hatte vor  6 jahren mal ein problem wegen btm, nicht wegen handel aber wurde für 3 monaten auf bewährung verurteilt eigentlich eine harmlose sache.

Jetzt wurde ich neulich wieder wegen btm verurteilt strafe ist 60 tagessätze. Eigentlich wieder was harmloses meiner meinung nach...

Der hammer ist das ich jetzt ein Brief vom ausländeramt bekommen habe wegen anhörung zu ausweisung und abschiebung. Ich war total geschockt und versteh die welt grad nichtmehr.
war zuletzt vor 10 jahren in der türkei arbeite seit dem ich 16 bin ( abgeschlossende ausbildung fester arbeitsvertrag seit 7 jahren) war mal soweit ich mich noch erinnere nur 3 monate arbeitslos in meinem leben hab auch sonst keine straftaten.

Wie kann das sein das mir jetzt eine abschiebung droht obwohl ich hier immer gearbeitet habe.
bin wirklich verzweifelt wüsste nichtmal wie ich  da leben soll allein weil ich hier mein halbes leben gearbeitet habe und brav in die kassen gezahlt habe.
Hoffe ihr könnt mir helfen.

mfg
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Vinzent2m
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Antwort #1 - 26.06.2017 um 22:21:58
 
zunächst einmal ist eine Straftat zumal wenn es nicht bei einem Mal bleib keine harmlose Sache.
Die Ausländerbehörde gibt Dir nun Gelegenheit innerhalb einer bestimmten Zeit (dürfte im Schreiben angegeben sein) darzulegen, warum von Dir zukünftig keine Straftaten mehr zu erwarten sind. Dies solltest Du nutzen.
M. E. solltest Du Dir einen guten Anwalt, der sich im Ausländerrecht auskennt, holen.
Hat die Ausländerbehörde bereits geprüft, ob Du unter Assoziationsrecht fällst oder steht im Anhörungsschreiben bereits drin, dass Du unter ARB fällst?
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Zeybek
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.06.2017 um 23:33:57
 
danke erstmal für deine antwort.

Nein das steht da nicht drinne ich soll micht äußern und die wollen  nachweise über meine persöhnlichen umstände.

wenn die mich sagen wir mal abschieben wollen kann es dann schon am anhörungstag passieren? also in ca. 1 monat? und was passiert mit meinem eigentum in deutschland werde ich dann enteignet?
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Aras
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Antwort #3 - 26.06.2017 um 23:53:46
 
So schnell schießen die Preußen nicht.
Zeybek schrieb am 26.06.2017 um 23:33:57:
wenn die mich sagen wir mal abschieben wollen kann es dann schon am anhörungstag passieren?

Nein. Vor einer Abschiebung gibt es erst eine Ausreiseaufforderung und danach eine Abschiebungsandrohung.

Du bist grade in der Phase wo man überhaupt darüber nachdenkt ob du eine Ausreiseaufforderung erteilt bekommen sollst.


Zeybek schrieb am 26.06.2017 um 23:33:57:
und was passiert mit meinem eigentum in deutschland werde ich dann enteignet?


Dein bewegliches Eigentum kannst du mitnehmen und das nichtbewegliche Eigentum kannst du ja vermieten etc..

Aber wie Vincent2m angedeutet hat, wäre es sinnvoll auf deinen ARB 1/80 Status zu schauen und auch damit zu argumentieren. Denn die Messlatte zum Abschieben von assoziationsberechtigten Türken ist extrem hoch. Da wären dann auch diese Verurteilungen zu 3 Monaten und 60 TS nicht schwer genug um dich abzuschieben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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nixwissen
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Antwort #4 - 26.06.2017 um 23:54:01
 
Moin,

Der Grund ist, daß BTM besonders hart beurteilt wird.
2x BTM triggert bei der ABH offensichtlich diese Anhörung.
Was Du erzählst, ist ja wirklich an der unteren Schwelle.
Die 3 Monate waren Jugendstrafe? Haftstrafen unter 6 Monaten gibt es normalerweise nicht.
Ohne Handel? 3 Monate? Ähem...
Die 60 Tagessätze sind nichtmal eine Vorstrafe im Führungszeugnis (auch wenn das gespeichert wird).
Das ist ja erstmal eine Anhörung und Du kannst Deinen beruflichen Werdegang darlegen. Das nennt man günstige Sozialprognose, wenn das so stimmt.
Das wäre erheblich besser als im Schnitt bei Leuten, die 2x mit BTM so erheblich aufgefallen sind.
Bekräftige das, wie auch Vincent es schon geschrieben hat.
Daß Du keine Perspektive in der Türkei hättest glaube ich gerne, ist dabei aber absolut kein Argument. Lasse das weg, wenn Du nicht danach gefragt wirst. Das wäre am Ende Dein Problem und hat mit der Entscheidung nichts zu tun.
Ich kann mir kaum vorstellen, daß Du jetzt ausgewiesen wirst aber den Warnschuss solltest Du ernst nehmen. Lass die Finger von dem Scheiss.

Gruß,
Norbert
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Zeybek
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Antwort #5 - 27.06.2017 um 00:10:11
 
moi moin,

danke für eure antworten ich weiss schonmal das ich nicht in den nächsten 4 wochen direkt in die türkei verfrachtet werde - das beruhigt schonmal.

soll ich mir jetzt schon einen anwalt besorgen oder erstmal zur anhörung? hab eben nachgerechnet und mein lebenslauf mal angeschaut ich habe knapp 10 jahre gearbeitet und komme auch gut im job vorran ( aufstieg, höherer gehalt)

ich bin keiner der den staat nicht respektiert und es ausnutzt bin auch oft bei der polizei als zeuge tätigt, war sogar heute noch da und ein bogen abgegeben kann man das auch erwähnen?
ausserdem geht es meinem vater richtig schlecht er landet immer wieder ins krankenhaus....sorry wenn ich mich jetzt hier sozusagen ausheule.
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Aras
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Antwort #6 - 27.06.2017 um 00:12:38
 
nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:
Der Grund ist, daß BTM besonders hart beurteilt wird.

Hast du einen Nachweis dafür? Gibt es eine weitere Be- und Verurteilung der Straftat durch die ABH?

nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:
2x BTM triggert bei der ABH offensichtlich diese Anhörung.

Und ich dachte jetzt an § 87 Abs. 4 AufenthG.

nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:
Die 3 Monate waren Jugendstrafe? Haftstrafen unter 6 Monaten gibt es normalerweise nicht.
Ohne Handel? 3 Monate? Ähem...

Keine Sorge... das Strafverfahren lief bei einem Strafgericht. Du musst also nicht das Urteil auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen.

nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:
Die 60 Tagessätze sind nichtmal eine Vorstrafe im Führungszeugnis (auch wenn das gespeichert wird).

Fraglich ist eher ob die Strafe von der Tat, die vor 6 Jahren war, bereits getilgt ist oder nicht. Sonst sind die 3 Monate + die 60 TS im Führungszeugnis sehr wohl einsehbar.

nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:
Das ist ja erstmal eine Anhörung und Du kannst Deinen beruflichen Werdegang darlegen. Das nennt man günstige Sozialprognose, wenn das so stimmt.

Die Darlegung des beruflichen Werdegangs ist eine Betrachtung der Vergangenheit. Eine (Sozial-)Prognose ist eine Betrachtung in die Zukunft. Der berufliche Werdegang kann für eine Sozialprognose herangezogen werden. Es stimmt somit nicht: Das nennt man nicht (günstige) Sozialprognose.

nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:
Das wäre erheblich besser als im Schnitt bei Leuten, die 2x mit BTM so erheblich aufgefallen sind.

Wieviel Erfahrung hast du mit BTM-Verurteilten?

nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:
Daß Du keine Perspektive in der Türkei hättest glaube ich gerne, ist dabei aber absolut kein Argument. Lasse das weg, wenn Du nicht danach gefragt wirst. Das wäre am Ende Dein Problem und hat mit der Entscheidung nichts zu tun.

Und ich dachte immer dass bei einer Abwägung des Einzelinteresses mit dem Allgemeininteresse auch solche Argumente zählen. Und da wäre eine Perspektivlosigkeit in einem anderen Staat sehr wohl ein Argument. Man darf ja nicht vergessen, dass er ein Aufenthaltsrecht hat. Der Staat will dieses Recht nehmen... das ist was anderes als wenn ein abgelehnter Asylbewerber mit dem Argument der Perspektivlosigkeit kommt... denn der abgelehnte Asylbewerber hat kein Aufenthaltsrecht.

nixwissen schrieb am 26.06.2017 um 23:54:01:
Ich kann mir kaum vorstellen, daß Du jetzt ausgewiesen wirst aber den Warnschuss solltest Du ernst nehmen. Lass die Finger von dem Scheiss.

Ach ein Warnschuss ist das? Wenn er ein Daueraufenthaltsrecht gemäß ARB 1/80 hat, dann wird das ein sehr leiser Warnschuss sein.
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Antwort #7 - 27.06.2017 um 00:16:00
 
Zeybek schrieb am 27.06.2017 um 00:10:11:
soll ich mir jetzt schon einen anwalt besorgen oder erstmal zur anhörung? hab eben nachgerechnet und mein lebenslauf mal angeschaut ich habe knapp 10 jahre gearbeitet und komme auch gut im job vorran ( aufstieg, höherer gehalt)

Es geht um dein Aufenthaltsrecht. Ich sehe zwar keine große Gefahr, da du wohl als assoziationsberechtigter Türke erst bei schweren staatsgefährdenden Straftaten (Terrorismus etc..) abgeschoben werden könntest. Aber vielleicht ist doch ein schnelles Niederschlagen des Verfahrens durch einen kompetenten Anwalt nervenschonender?!

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Antwort #8 - 27.06.2017 um 00:19:04
 
Aras schrieb am 27.06.2017 um 00:12:38:
raglich ist eher ob die Strafe von der Tat, die vor 6 Jahren war, bereits getilgt ist oder nicht. Sonst sind die 3 Monate + die 60 TS im Führungszeugnis sehr wohl einsehbar.


Also im urteil steht das ich Strafrechtlich bislang noch nicht in erscheinung getreten bin und mein Strafregisterauszug weist keine Eintragungen auf.
Auch bei dem jetzigen Urteil hab ich keinen eintrag ins Führungszeugniss bekommen.
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Antwort #9 - 27.06.2017 um 00:27:27
 
Du meinst im aktuellen Urteil?

Dann würde ich das alles im unteren Bereich ansiedeln. Die ABH weiß aber von deiner vorherigen Verurteilung von deiner Ausländerakte.

Aber: § 51 Abs. 1 BZRG
Zitat:
§ 51 Verwertungsverbot

(1) Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden.
[...]


https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__51.html



Lies auch mal das
https://de.wikipedia.org/wiki/Beschluss_1/80_des_Assoziationsrates_EWG-T%C3%BCrk...

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Antwort #10 - 27.06.2017 um 00:31:07
 
echt super das du dich damit auskennst und es auch teilst das hilft mir sehr!
ja das ist im aktuellen urteil steht da auch so.
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Antwort #11 - 27.06.2017 um 00:41:25
 
Moin,

Aras, was stimmt mit Dir denn nicht?
Hast Du zuviel Zeit, jeden Satz von mir so unter die Lupe zu nehmen und dann auch noch teilweise mit Unsinn zu kommentieren?
Hauptsache dagegen?

-Das Urteil lief ev. nicht bei einem Strafgericht - wenn es nämlich ein Jugendgericht war...
-Ausbildung und beständiger Job sind natürlich eine günstige Sozialprognose. Er hat die besten Möglichkeiten.

Aras schrieb am 27.06.2017 um 00:12:38:
nixwissen schrieb am Gestern um 23:54:01:
Das wäre erheblich besser als im Schnitt bei Leuten, die 2x mit BTM so erheblich aufgefallen sind.

Wieviel Erfahrung hast du mit BTM-Verurteilten?


Verurteilte nicht aber die Grünanlage umme Ecke ist die Schule des Lebens.
Dort bin ich recht oft und kenne Viele.
Fester Job und regelmässig Dope rauchen ist in Kombination da leider die Ausnahme. Wobei das hier nichtmal ein Problemviertel ist sondern solider Durchschnitt.

-Aras schrieb am 27.06.2017 um 00:12:38:
Und ich dachte immer dass bei einer Abwägung des Einzelinteresses mit dem Allgemeininteresse auch solche Argumente zählen. Und da wäre eine Perspektivlosigkeit in einem anderen Staat sehr wohl ein Argument.


Falsch gedacht. Dabei geht es nur noch um die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in D, vor allem bei BTM. Was mit Oma ist, wäre dann sein Problem.

Ev. könnte er sich auch einbürgern lassen, klingt jedenfalls so.
Dann wäre das alles kein Thema mehr.
Naja, mit den BTM-Nummern jetzt wohl nicht aber mittelfristig vielleicht.

Aras, hack' doch bitte nicht so auf mir herum und dann vor allem nicht noch so falsch.
Ich hatte Dir doch schon die Hand gereicht.
Vor allem der TS hat da doch nix von und dem wollen wir doch helfen.

Gruß,
Norbert

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Antwort #12 - 27.06.2017 um 02:41:27
 
Aras schrieb am 27.06.2017 um 00:16:00:
Es geht um dein Aufenthaltsrecht. Ich sehe zwar keine große Gefahr, da du wohl als assoziationsberechtigter Türke erst bei schweren staatsgefährdenden Straftaten (Terrorismus etc..) abgeschoben werden könntest. Aber vielleicht ist doch ein schnelles Niederschlagen des Verfahrens durch einen kompetenten Anwalt nervenschonender?!


Wie auch in anderen Threads bereits sagte. Bei solch einer Stellungnahme, wo es letztendlich um die eingene Existen in Deutschland geht schaltet mann einen Anwalt ein. Der kann nämlch als erstes die Ausländerakte prüfen und Feststellen, worauf die ABH ihre Absicht gründet. Ohne weiss man das gar nichts und verfasst eine Stellungnahme die einen eher noch schadet.

Der Anwalt kann unter anderen den Status ARB prüfen und feststellen ob der von der ABH berücksichtigt wird. Gleiches gilt ob die erste Strafe eigentlich bereits getilgt ist und nur noch in der Ausländerakte steht, die ABH dann ggf. fälschlicherweise von einer einschlägigen Wiederholungstat ausgeht.

Vielleicht ist damit bereits weit im Vorfeld einer Stellungnahme diese Sache mit der ABH beendet.
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Antwort #13 - 27.06.2017 um 08:55:40
 
Ich sehe es wie grisu. Würde ein Niederschlagen durch einen kompetenten Anwalt empfehlen.

Hör nicht auf nixwissen. Sein Name spricht für sich. Er schreibt mehr aus seinem moralischen Bauchgefühl und glaubt dass es Judiz wäre. Aber im Grunde sieht er bei allen straffälligen Ausländern eine Abschiebewürdigkeit.
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Antwort #14 - 27.06.2017 um 09:06:02
 
Zeybek schrieb am 27.06.2017 um 00:10:11:
soll ich mir jetzt schon einen anwalt besorgen oder erstmal zur anhörung?

Ist Dir im dem Schreiben der Ausländerbehörde wirklich ein konkreter Termin zur Vorsprache direkt bei der Behörde genannt worden?
Oder erhältst Du innerhalb einer bestimmten Frist die Gelegenheit zur Stellungnahme?
Zur Frage des Anwalts hatte ich mich bereits geäußert.
Er sollte sich im Ausländerrecht auskennen und z. B. Begriffe wie ARB kennen.
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