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Beitrag begonnen von itaipu am 26.06.2017 um 19:43:11

Titel: Gemeinsames Einladen von einem Gast
Beitrag von itaipu am 26.06.2017 um 19:43:11
Hallo @ alle.

Mein Mann und ich möchten einen Freund einladen und für diesen eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Das Einkommen von meinem Mann alleine reicht nicht aus. Daher müssen wir beide zusammen ausreichend Einkommen nachweisen.  So weit so ok.
meine Frage betrifft die anfallenden Gebühren.
Müssen wir auch als Eheleute doppelt zahlen (also 2x 25€) ?

Ich habe gelesen, dass bei Eheleuten nur ein Ehepartner vorsprechen muss bei der Ausländerbehörde sofern dieser Einkommensnachweise, Ausweis und das unterschriebene Formular mitbringt.
Mein Mann hatte heute alles dabei und trotzdem wurde ihm gesagt wir müssen zusammen vorsprechen  :-?

meine Arbeitszeiten und die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde sind nicht gerade kompatibel  :(

Titel: Re: Gemeinsames Einladen von einem Gast
Beitrag von Saxonicus am 26.06.2017 um 20:33:15

itaipu schrieb am 26.06.2017 um 19:43:11:
Ich habe gelesen, dass bei Eheleuten nur ein Ehepartner vorsprechen muss bei der Ausländerbehörde sofern dieser Einkommensnachweise, Ausweis und das unterschriebene Formular mitbringt.

Die Verpflichtunserklärung (auf Spezialpapier gedruckt) wird bei der ABH vom Sachbearbeiter ausgefüllt und muss dort auch unterschrieben werden.

Titel: Re: Gemeinsames Einladen von einem Gast
Beitrag von Alacrity am 27.06.2017 um 00:53:28
Laut dem Merkblatt müsst ihr tatsächlich 2x zahlen:

"Unter Hinweis auf Grundsatz B) sind bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung
durch mehrere Verpflichtungsgeber die Gebühren entsprechend zu erheben, d. h. bei
zwei Verpflichtungsgebern sind die Gebühren doppelt zu erheben. "

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