T.P.2013 schrieb am 27.06.2017 um 16:26:43:Und um Deine konkrete Frage zu beantworten: Dieses kleine Restrisiko, bei den Grenzfällen ggf. niemanden in Regress nehmen zu können, nimmt der Staat billigend in Kauf. Mut zur Lücke halt.
OK, dann hatte ich es doch richtig verstanden. Fand es nur etwas befremdlich, dass man in dem einen Fall (Ausländer sichert
LU selbst) auf die Möglichkeit Regress zu nehmen verzichtet, aber im anderen Fall (mit VE) nicht.
Noch kurz meine Erfahrungen zu dem Thema: meine Freundin (jetzt Frau) hatte mich in den vergangenen Jahren auch hier regelmäßig in DE besucht (je 3-4 Wochen). Ihr monatl. Einkommen liegt bei umgerechnet ~400 Euro plus ~4000 Euro Ersparnisse. Die
AV sagte, das sei ausreichend und eine
VE nicht notwendig. Von mir gab es noch (fakultativ!) ein formloses Einladungsschreiben dazu, dass ich während des Aufenthalts Wohnraum stelle und die weitere Kosten des Aufenthalts trage. Tickets +
KV ebenfalls vorhanden. Und das wurde von der
AV regelmäßig ohne Murren oder weitere Nachfrage bei ihr oder mir akzeptiert. Gefordert wurden noch Nachweis über bestehendes Arbeitsverhältnis, dessen Dauer, etc. - wobei das aber eher mit der Abschätzung der Rückkehrbereitschaft in Zusammenhang steht. Alles sehr individuell und man kann da schlecht allgemeingültige Ratschläge geben.
So, nun aber genug OT.