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Heirat in Berlin möglich? (Gelesen: 7.220 mal)
Themen Beschreibung: Sperrkonto trotz Hartz 4
frog
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 27.06.2017 um 17:57:15
 
T.P.2013 schrieb am 27.06.2017 um 16:26:43:
Und um Deine konkrete Frage zu beantworten: Dieses kleine Restrisiko, bei den Grenzfällen ggf. niemanden in Regress nehmen zu können, nimmt der Staat billigend in Kauf. Mut zur Lücke halt. 


OK, dann hatte ich es doch richtig verstanden. Fand es nur etwas befremdlich, dass man in dem einen Fall (Ausländer sichert LU selbst) auf die Möglichkeit Regress zu nehmen verzichtet, aber im anderen Fall (mit VE) nicht.
Noch kurz meine Erfahrungen zu dem Thema: meine Freundin (jetzt Frau) hatte mich in den vergangenen Jahren auch hier regelmäßig in DE besucht (je 3-4 Wochen). Ihr monatl. Einkommen liegt bei umgerechnet ~400 Euro plus ~4000 Euro Ersparnisse. Die AV sagte, das sei ausreichend und eine VE nicht notwendig. Von mir gab es noch (fakultativ!) ein formloses Einladungsschreiben dazu, dass ich während des Aufenthalts Wohnraum stelle und die weitere Kosten des Aufenthalts trage. Tickets + KV ebenfalls vorhanden. Und das wurde von der AV regelmäßig ohne Murren oder weitere Nachfrage bei ihr oder mir akzeptiert. Gefordert wurden noch Nachweis über bestehendes Arbeitsverhältnis, dessen Dauer, etc. - wobei das aber eher mit der Abschätzung der Rückkehrbereitschaft in Zusammenhang steht. Alles sehr individuell und man kann da schlecht allgemeingültige Ratschläge geben.

So, nun aber genug OT.  Zwinkernd
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #31 - 28.06.2017 um 11:47:31
 
frog schrieb am 27.06.2017 um 17:57:15:
OK, dann hatte ich es doch richtig verstanden. Fand es nur etwas befremdlich, dass man in dem einen Fall (Ausländer sichert LU selbst) auf die Möglichkeit Regress zu nehmen verzichtet, aber im anderen Fall (mit VE) nicht.


Man verzichtet nicht.

Beispiel: Deine Freundin kommt zu Besucht, ohne VE, weil sie genug Geld hat. Sie taucht unter, arbeitet ohne Erlaubnis, zahlt auch keine Steuern. Sie wird bei einer Kontrolle festgestellt und festgenommen.

Dann nimmt ihr die Polizei alles Geld und alle Plastikkarten als "Sicherheitsleistung" für Abschiebehaft und Abschiebung ab und bemüht sich, alle entstehenden Kosten aus dem vorhandenen Geld zu bezahlen.
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Aras
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Antwort #32 - 28.06.2017 um 11:57:53
 
Falls sie sogar illegal arbeitet wird der Arbeitgeber in Regress genommen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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